Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5264 6. Wahlperiode 15.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Dezentrale Unterbringung im Februar 2016 und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich unter anderem auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/3970. Wie stellte sich die dezentrale Unterbringung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im o. g. Monat im Detail dar (alternativ zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt)? a) In welchen Gemeinden sind wie viele Personen in wie vielen Wohnungen untergebracht (bitte auch die Tage der Erstbezüge der Wohnungen und die jeweiligen Kapazitäten angeben)? b) Wie viele weitere Wohnungen wurden durch welche Gemeinden für die dezentrale Unterbringung zur Verfügung gestellt, die derzeit nicht belegt sind (bitte auch die jeweiligen Kapazitäten der Wohnungen angeben)? Die seit Anfang des Jahres 2016 beschleunigte Bearbeitung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die damit einhergehende Anerkennung der Asylbewerber hat eine ständige Veränderung der Unterbringungssituation in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Folge. Mit Anerkennung kann der dauernde Aufenthalt durch die ehemaligen Asylbewerber frei bestimmt werden; einige verbleiben an den bisherigen Orten und die Landkreise und kreisfreien Städte bemühen sich um neue Unterbringungsmöglichkeiten für die nachfolgenden Asylbewerber. Aufgrund dieser Veränderungen, die sich in den einzelnen Gemeinden auswirken, erfolgt die Beantwortung der Anfrage auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Drucksache 6/5264 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Einschränkung wird außerdem vorgenommen, um die Sicherheit der in den Wohnungen unterzubringenden Personen zu gewährleisten. Insbesondere in kleinen Gemeinden mit wenigen Einwohnern könnte bei einer Kombination mit einer geringen Anzahl zur Verfügung gestellter Wohnungen und einer geringen Anzahl untergebrachter Personen eine eindeutige Identifizierung von Adressen nicht auszuschließen sein. Zu a) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Landeshauptstadt Schwerin 723 201 832 Ludwigslust-Parchim 1.119 262 Keine Angabe Mecklenburgische Seenplatte 3.337 607 3.610 Nordwestmecklenburg 99 22 98 Vorpommern-Greifswald 3.219 513 Keine Angabe Vorpommern-Rügen 2.262 460 2.417 Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass es im Februar 2016 insgesamt 24 Versorgungen mit Wohnraum gegeben hat. Der Landkreis Rostock hat keine Angaben gemacht. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben keine Angaben zu Erstbezügen gemacht. Zu b) Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mitgeteilt, dass Gemeinden 20 Wohnungen mit einer Kapazität von 105 Plätzen zur Verfügung gestellt haben, die noch nicht belegt sind. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mitgeteilt, dass Gemeinden 8 Wohnungen mit einer Kapazität von 44 Plätzen zur Verfügung gestellt haben, die ab März 2016 bezugsfertig sind. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mitgeteilt, dass Gemeinden 10 Wohnungen zur Verfügung gestellt haben. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat mitgeteilt, dass Gemeinden 7 Wohnungen mit einer Kapazität von 10 Plätzen zur Verfügung gestellt haben. Die Hansestadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin, die Landkreise Ludwigslust- Parchim und Rostock haben keine Angaben gemacht.