Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5270 6. Wahlperiode 04.05.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Waffenbesitz von Rechtsextremen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In der Kleinen Anfrage werden Begriffe verwendet (zum Beispiel „Großer Waffenschein“, „Waffenberechtigungskarte“), deren Bedeutung unklar ist, da das Waffenrecht diese Begriffe nicht kennt. Die parallele Verwendung der Begriffe „Waffenbesitzkarte“ (Frage 2) und „Waffenberechtigungskarte“ (unter anderem Frage 3) sowie die Verbindung des Begriffes „Waffenberechtigungskarte“ mit der Formulierung „Berechtigung zum Führen von Waffen“ (Frage 6) erschwert die Deutung des tatsächlichen Gegenstandes der Fragen. Den Antworten liegt die Annahme zugrunde, dass mit dem Begriff „Großer Waffenschein“ die Erlaubnis nach § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes, mithin der „Waffenschein“, und mit dem Begriff „Waffenberechtigungskarte“ die Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes, mithin die „Waffenbesitzkarte“, gemeint ist. Unter „roter WBK“ (Frage 2) wird das für Waffensammler und für Waffensachverständige ausgestellte Dokument über die erteilten Besitzerlaubnisse für Schusswaffen verstanden. Unter „gelber WBK“ (Frage 2) wird das für Sportschützen ausgestellte Dokument über die erteilten Besitzerlaubnisse für Schusswaffen verstanden und unter „grüner WBK“ (Frage 2) das für alle übrigen Waffenbesitzer ausgestellte Dokument über die erteilten Besitzerlaubnisse für Schusswaffen. Nach der Kreisgebietsreform 2011 wurden die Datenbestände der bis dahin 18 Waffenbehörden in den Bestand von 8 Waffenbehörden überführt. Eine Rück-Aufschlüsselung der zusammengeführten Datenbestände auf die 2011 aufgelösten Landkreise wäre - soweit nicht entsprechende Daten bis zum Zeitpunkt der Auflösung erhoben wurden - mit einem nicht zumutbaren Aufwand im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage verbunden und ist daher unterblieben. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die für den Vollzug des Waffenrechts zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte befragt. Drucksache 6/5270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Land Mecklenburg-Vorpommern werden im Zuge von Ermittlungen gegen Rechtsextreme bei Durchsuchungsmaßnahmen von Behörden nicht selten Waffen und waffenähnliche Gegenstände gefunden. Im Zuge einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gab diese an, dass bundesweit ca. 400 Neonazis und Rechtsextreme im Besitz eines Waffenscheines sind. 1. Wie viele in Mecklenburg-Vorpommern gemeldete Personen sind zum Führen einer Waffe berechtigt (Kleiner und Großer Waffenschein , bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE heißt es konkret: „Eine Abfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Ländern im letzten Jahr ergab, dass ca. 400 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen.“ (Bundestags-Drucksache 18/402 Seite 3) Waffenscheine machen nur einen Bruchteil der aktuell gültigen waffenrechtlichen Erlaubnisse in Deutschland aus. Erwachsene dürfen geprüfte Reizstoffsprühgeräte ohne Erlaubnis führen. Nach § 3 Absatz 2 des Waffengesetzes dürfen auch Jugendliche geprüfte Reizstoffsprühgeräte führen. Reizstoffsprühgeräte sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Am 31. Dezember 2012 waren daher etwa 1,42 Millionen in Mecklenburg-Vorpommern lebende Personen kraft Gesetzes zum Führen einer Waffe berechtigt. (Quelle Personenzahl: Statistisches Amt Mecklenburg- Vorpommern). Kleiner Waffenschein 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 120 117 Stadt Neubrandenburg 127 133 Hansestadt Rostock 248 270 287 322 486 538 Landeshauptstadt Schwerin 218 224 229 219 212 225 Hansestadt Stralsund 106 107 Hansestadt Wismar 124 Landkreis Bad Doberan 156 209 Landkreis Demmin 131 134 Landkreis Güstrow 125 122 Landkreis Ludwigslust 223 218 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 141 145 Landkreis Müritz 110 110 Landkreis Nordvorpommern 155 159 Landkreis Nordwestmecklenburg 264 Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar 389 Landkreis Ostvorpommern 367 430 Landkreis Parchim 228 206 Landkreis Rügen 122 127 Landkreis Uecker-Randow 106 112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5270 3 Kleiner Waffenschein 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Landkreis Ludwigslust-Parchim 229 426 513 584 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 541 537 516 600 Landkreis Nordwestmecklenburg 384 409 437 456 Landkreis Rostock 307 294 318 359 Landkreis Vorpommern-Greifswald 662 669 635 688 Landkreis Vorpommern-Rügen 379 386 393 433 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 3.071 3.212 3.018 3.262 3.510 3.883 Waffenschein 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 1 1 Stadt Neubrandenburg 1 1 Hansestadt Rostock 6 24 23 23 6 6 Landeshauptstadt Schwerin 3 3 7 8 5 5 Hansestadt Stralsund 2 2 Hansestadt Wismar 3 Landkreis Bad Doberan 1 1 Landkreis Demmin 18 15 Landkreis Güstrow 3 3 Landkreis Ludwigslust 1 1 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 0 0 Landkreis Müritz 0 0 Landkreis Nordvorpommern 1 3 Landkreis Nordwestmecklenburg 2 Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar 7 Landkreis Ostvorpommern 9 3 Landkreis Parchim 2 2 Landkreis Rügen 0 0 Landkreis Uecker-Randow 1 1 Landkreis Ludwigslust-Parchim 3 4 2 4 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3 151 11 29 Landkreis Nordwestmecklenburg 7 4 3 7 Landkreis Rostock 1 3 5 6 Landkreis Vorpommern-Greifswald 6 6 27 31 Landkreis Vorpommern-Rügen 6 4 6 6 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 54 67 56 203 65 94 2. Wie viele in Mecklenburg-Vorpommern gemeldete Personen sind im Besitz einer Waffenbesitzkarte (bitte nach grüner, gelber und roter WBK sowie Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? Die nachfolgenden Zahlen für die Jahre 2010 bis 2013 stammen aus einer vom Ministerium für Inneres und Sport jährlich zum 30. September durchgeführten Erfassung der waffenrechtlichen Gesamtsituation in Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/5270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Bei dieser Erfassung wurde auf das Bedürfnis für den Waffenbesitz (zum Beispiel Sportschütze) und nicht auf die Art der Besitzberechtigung (beispielsweise gelbe Waffenbesitzkarte ) abgestellt. Da ein Waffenbesitzer mehrere Waffenbesitzkarten verschiedener und/oder gleicher Art besitzen kann, führt die Aufschlüsselung nach dem Bedürfnis zu anderen Ergebnissen als die Aufschlüsselung nach der Art der Besitzberechtigung (vgl. Landtags-Drucksache 6/4836 Seite 3 bis 5). Eine Aufschlüsselung der seinerzeit erfassten Daten nach Maßgabe der obigen Fragestellung wäre mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden und ist daher unterblieben. Die Zahlen für die Jahre 2014 und 2015 wurden aktuell durch die Waffenverwaltungssysteme der Waffenbehörden unter Beachtung der Fragestellung ermittelt. Waffenbesitzkarten grün (allgemeine Waffenbesitzberechtigung) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 130 126 Stadt Neubrandenburg 232 221 Hansestadt Rostock 450 416 426 384 686 711 Landeshauptstadt Schwerin 262 307 311 310 509 511 Hansestadt Stralsund 112 120 Hansestadt Wismar 97 Landkreis Bad Doberan 707 680 Landkreis Demmin 951 954 Landkreis Güstrow 1.043 1.042 Landkreis Ludwigslust 1.334 1.250 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 1.224 1.119 Landkreis Müritz 792 775 Landkreis Nordvorpommern 1.053 1.006 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.319 Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar 1.433 Landkreis Ostvorpommern 912 1.014 Landkreis Parchim 1.199 1.178 Landkreis Rügen 567 576 Landkreis Uecker-Randow 715 713 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.401 2.428 5.107 5.237 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.980 3.068 2.726 2.527 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.430 1.427 1.262 1.261 Landkreis Rostock 1.782 1.850 834 851 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.016 1.996 3.456 3.579 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.739 1.654 2.844 2.942 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 13.099 12.930 13.085 13.117 17.424 17.619 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5270 5 Waffenbesitzkarten gelb (Sportschützen ) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 113 120 Stadt Neubrandenburg 193 189 Hansestadt Rostock 834 763 814 420 273 284 Landeshauptstadt Schwerin 342 341 346 348 135 142 Hansestadt Stralsund 122 114 Hansestadt Wismar 117 Landkreis Bad Doberan 702 686 Landkreis Demmin 679 655 Landkreis Güstrow 403 380 Landkreis Ludwigslust 1189 678 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 622 574 Landkreis Müritz 215 216 Landkreis Nordvorpommern 605 503 Landkreis Nordwestmecklenburg 649 Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar 743 Landkreis Ostvorpommern 715 909 Landkreis Parchim 752 718 Landkreis Rügen 290 306 Landkreis Uecker-Randow 760 628 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.380 1.396 1.201 1.235 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.467 1.498 1.037 1.031 Landkreis Nordwestmecklenburg 729 724 702 670 Landkreis Rostock 1.110 923 652 677 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.708 1.690 949 980 Landkreis Vorpommern-Rügen 923 715 521 539 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 9.302 8.523 8.477 7.714 5.470 5.558 Waffenbesitzkarten rot (Waffensammler und Waffengutachter ) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 0 0 Stadt Neubrandenburg 2 2 Hansestadt Rostock 15 15 16 14 12 12 Landeshauptstadt Schwerin 2 2 2 2 1 1 Hansestadt Stralsund 6 5 Hansestadt Wismar 1 Landkreis Bad Doberan 26 24 Landkreis Demmin 3 2 Landkreis Güstrow 11 11 Landkreis Ludwigslust 8 8 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 2 2 Landkreis Müritz 0 0 Landkreis Nordvorpommern 3 3 Landkreis Nordwestmecklenburg 9 Drucksache 6/5270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Waffenbesitzkarten rot (Waffensammler und Waffengutachter ) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar 9 Landkreis Ostvorpommern 0 0 Landkreis Parchim 7 7 Landkreis Rügen 2 2 Landkreis Uecker-Randow 2 2 Landkreis Ludwigslust-Parchim 14 15 24 24 Landkreis Mecklenburgische Seen-platte 7 5 6 6 Landkreis Nordwestmecklenburg 9 8 8 7 Landkreis Rostock 38 38 36 36 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2 2 1 1 Landkreis Vorpommern-Rügen 11 10 9 9 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 99 94 99 94 97 96 3. Wie viele Personen mit einer entsprechenden Berechtigung (Kleiner und Großer Waffenschein, bzw. Waffenberechtigungskarte) sind der rechtsextremen Szene oder rechtsextremen Parteien zuzuordnen (bitte nach Waffenscheinart, Art der Waffenberechtigungskarte, Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2010 bis 2015 aufschlüsseln )? 4. Wie viele und welche Art von Waffen sind auf die in Frage 3 benannten Personen zugelassen (bitte nach Waffenscheinart, Art der Waffenberechtigungskarte, Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? Zu 3 und 4 Eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Zusammenhang mit der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie eine Mitteilung der Waffenbehörden über erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse an die Verfassungsschutzbehörden sind gesetzlich nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Auskunft, ob und inwieweit Rechtsextremisten über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, nicht möglich. Nach derzeitiger Kenntnis des Verfassungsschutzes sind von den circa 1.400 Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern 20 im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Dabei handelt es sich um sechs Jäger, sieben Sportschützen, eine Person mit einem Waffenschein sowie sechs Personen mit einem Kleinen Waffenschein. Im Hinblick auf weitergehende Erkenntnisse zu den Erlaubnisinhabern wird aus Rechtsgründen auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission hingewiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5270 7 5. In wie vielen Fällen wurde die Beantragung eines Waffenscheins oder einer Waffenberechtigungskarte abgelehnt? a) Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? (Bitte unterteilt nach kleinen und großen Waffenscheinen sowie Waffenberechtigungskarten , Land, Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2010 bis 2015 aufschlüsseln) b) In wie vielen Fällen waren Straftaten bzw. Verurteilung Gründe für diese Entscheidung? c) In wie vielen Fällen lagen die Gründe im Bereich der PMK-rechts verortet? Zwischen 2010 und 2015 wurde von den Waffenbehörden im Lande in insgesamt 31 Fällen die Erteilung eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte durch rechtsmittelfähigen Bescheid abgelehnt. Zu a) Ablehnung der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Hansestadt Rostock 1 KWS, Z 1 WBK, B; 1 KWS; Z 1 WBK, Z; 2 KWS, Z 1 WS, B; 1 WBK, B 1 WBK, B; 1 WBK, Z 2 KWS, Z Landeshauptstadt Schwerin 2 KWS, Z 3 KWS, Z 0 1 WS, B 0 0 Landkreis Ludwigslust- Parchim 1 WBK, Z 0 0 1 WBK, B; 1 WS, B 1 WBK, Z 0 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 0 0 0 0 0 1 WBK, B Landkreis Nordwestmecklenburg 0 0 0 0 0 0 Landkreis Rostock 1 WBK, Z 0 2 WBK, Z 3 WBK, Z 1 WBK, Z 1 WBK, Z Landkreis Vorpommern- Greifswald 0 0 0 0 0 0 Landkreis Vorpommern-Rügen 0 0 0 0 0 0 Mecklenburg- Vorpommern gesamt 5 5 5 8 4 4 Legende: KWS=Kleiner Waffenschein, WS=Waffenschein, WBK=Waffenbesitzkarte, Z=fehlende Zuverlässigkeit, B=fehlendes Bedürfnis Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Drucksache 6/5270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Zu b) In den Fällen, in denen die Erteilung der Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit abgelehnt wurde, lag der Entscheidung in der Regel ein Hinweis auf eine vorliegende Verurteilung wegen einer Straftat zugrunde. Zu c) Ein Abgleich des Gesamt-Datenbestandes zur Politisch motivierten Kriminalität mit dem Gesamt-Datenbestand der Waffenbehörden ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Allerdings gehört zu den Erteilungsvoraussetzungen für Waffenscheine und Waffenbesitzkarten unter anderem die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung holt die Waffenbehörde auch eine Stellungnahme der Polizei ein. Nur wenn in dieser Stellungnahme explizit auf den Bereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts hingewiesen wird, kann die Waffenbehörde diesen Sachverhalt im konkreten Einzelfall Antragstellern oder Inhabern von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuordnen. Zur Beantwortung der Frage haben die Waffenbehörden des Landes alle Versagungsfälle im betreffenden Zeitraum überprüft. In keinem Fall enthielt die Waffenakte einen expliziten Hinweis auf den Bereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts. Zur Aussagefähigkeit des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität in Bezug auf waffenrechtliche Fragen wird auf die Vorbemerkung in der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage auf Bundestags-Drucksache 18/402 verwiesen. 6. In wie vielen Fällen wurde aufgrund von Verstößen die Berechtigung zum Führen von Waffen aufgehoben bzw. zurückgenommen (bitte unterteilt nach kleinen und großen Waffenscheinen sowie Waffenberechtigungskarten , Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? Welcher Art waren die Verstöße? Rücknahme/Widerruf von Berechtigungen zum Führen von Waffen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Hansestadt Rostock 1 KWS 1 KWS 2 KWS, 1 WS 1 KWS 4 KWS 0 Landeshauptstadt Schwerin 2 KWS 1 KWS 0 2 KWS 0 1 KWS Landkreis Ludwigslust-Parchim 0 0 0 0 0 0 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 0 0 0 0 1 WS, 1 KWS Landkreis Nordwestmecklenburg 0 0 0 0 0 1 KWS Landkreis Rostock 0 0 0 0 0 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5270 9 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Landkreis Vorpommern- Greifswald 1 KWS 0 0 0 0 3 KWS Landkreis Vorpommern-Rügen 0 0 0 0 0 0 Mecklenburg- Vorpommern gesamt 4 2 3 3 4 7 Legende: KWS=Kleiner Waffenschein, WS=Waffenschein Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach „Waffenberechtigungskarten“ (=Waffenbesitzkarten) wurde nicht vorgenommen, da es sich bei dieser Art von Erlaubnis nicht um eine „Berechtigung zum Führen von Waffen“ handelt. Bei den Verstößen, die zur Rücknahme oder zum Widerruf von Berechtigungen zum Führen von Waffen führten, handelt es sich grundsätzlich um Straftaten. 7. Wie erfolgt die Prüfung der ordnungsgemäßen Eintragung von erworbenen Waffen in die Waffenbesitzkarte in Mecklenburg- Vorpommern? a) Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen es zu Verstößen gegen das Waffengesetz und die Allgemeine Waffenverordnung kam und welche Konsequenzen wurden in diesen Fällen gezogen (bitte unterteilt nach Waffenscheinarten sowie Waffenberechtigungskarten, Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? b) Wie viele und welche Verstöße wurden hierbei von Personen begangen, die dem Bereich PMK-rechts zugeordnet werden? Wird eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einer Privatperson an eine andere überlassen, besteht für den Erwerber und den Überlasser die gesetzliche Pflicht, diesen Vorgang innerhalb von zwei Wochen der jeweils örtlich zuständigen Waffenbehörde unter Vorlage der Waffenbesitzkarte anzuzeigen. Durch Eintragung des Vorgangs in das örtliche Waffenverwaltungssystem der Waffenbehörde des Erwerbers und die Bestandsdatenaktualisierung in der Zentralkomponente des Nationalen Waffenregisters erhält die Waffenbehörde des Überlassers einen Hinweis auf den Besitzerwechsel der Schusswaffe. Umgekehrt erhält die Waffenbehörde des Erwerbers durch den von der Waffenbehörde des Überlassers ausgelösten Datenaktualisierungshinweis Kenntnis von dem Besitzerwechsel. Durch diese Verfahrensweise ist sichergestellt, dass auch bei Verletzung der Anzeigepflicht des Erwerbers oder des Überlassers die beteiligten Waffenbehörden Kenntnis vom Wechsel des Besitzers der Schusswaffe erhalten. Drucksache 6/5270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Wird eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Waffenhändler an eine Privatperson überlassen, so hat er dies der Waffenbehörde, die für den Wohnort des Erwerbers zuständig ist, innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Gleichzeitig besteht auch hier die Pflicht für den Erwerber, den Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen der örtlich zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Im Zusammenhang mit der Dokumentation der Erwerbsanzeige in der Waffenbesitzkarte prüft die Waffenbehörde zugleich, ob der Waffenerwerb rechtmäßig erfolgt ist. Zu a) Im Nachhinein kann nur ermittelt werden, wie viele Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und geahndet wurden. Bußgeldverfahren nach § 53 des Waffengesetzes 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universitäts- und Hansestadt Greifswald Stadt Neubrandenburg 0 0 Hansestadt Rostock 20 36 25 33 43 32 Landeshauptstadt Schwerin 26 19 15 12 8 17 Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar Landkreis Bad Doberan 10 29 Landkreis Demmin 6 13 Landkreis Güstrow 14 22 Landkreis Ludwigslust 5 6 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 4 8 Landkreis Müritz 0 0 Landkreis Nordvorpommern 27 25 Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar Landkreis Ostvorpommern Landkreis Parchim 4 6 Landkreis Rügen 9 10 Landkreis Uecker-Randow Landkreis Ludwigslust-Parchim 6 7 21 41 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 49 49 59 75 Landkreis Nordwestmecklenburg 1 3 28 38 28 18 Landkreis Rostock 30 30 20 24 Landkreis Vorpommern-Greifswald 23 15 9 12 27 31 Landkreis Vorpommern-Rügen 32 34 25 28 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 149 192 194 215 231 266 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5270 11 Strafverfahren nach den §§ 51, 52 und 52a des Waffengesetzes 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Universitäts- und Hansestadt Greifswald Stadt Neubrandenburg 0 0 Hansestadt Rostock 7 3 3 4 5 4 Landeshauptstadt Schwerin 2 1 3 2 14 5 Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar Landkreis Bad Doberan 2 0 Landkreis Demmin 1 0 Landkreis Güstrow 0 1 Landkreis Ludwigslust 0 1 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 3 8 Landkreis Müritz 0 1 Landkreis Nordvorpommern 3 8 Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar 0 2 Landkreis Ostvorpommern Landkreis Parchim 0 0 Landkreis Rügen 1 0 Landkreis Uecker-Randow Landkreis Ludwigslust-Parchim 1 1 0 0 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 0 3 12 6 Landkreis Nordwestmecklenburg 6 2 1 0 Landkreis Rostock 4 5 0 0 Landkreis Vorpommern-Greifswald 11 5 3 3 3 3 Landkreis Vorpommern-Rügen 4 3 1 3 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 30 30 24 23 36 21 Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Eine Unterteilung der Verstöße nach Waffenscheinarten sowie Waffenbesitzkarten ist aus sachlichen Gründen nicht leistbar. In der vorstehenden Aufschlüsselung der Bußgeld- und Strafverfahren sind auch Verstöße von Personen enthalten, die über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse oder die über andere waffenrechtliche Erlaubnisse (Schießerlaubnis, Betreibererlaubnis für Schießstätten etc.) verfügten. Eine Konsequenz aus der Feststellung von Verstößen ist die Ahndung mit Bußgeld, Geldoder Freiheitsstrafe. Ist ein Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen zugleich eine Tatsache im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 2 des Waffengesetzes oder wird der Verstoß als Verbrechen oder als sonstige vorsätzliche Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet, sind erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse zu widerrufen. Erfüllt ein Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen zugleich eine der in § 5 Absatz 2 des Waffengesetzes normierten Tatbestandsvoraussetzungen der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit, werden erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse in der Regel widerrufen. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Drucksache 6/5270 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von legalen und illegalen Waffen durch Neonazis in den Jahren 2010 bis 2015 bei der Begehung von Straftaten aus dem Bereich PMK-rechts (bitte unterteilt nach Gesamtzahl der Fälle, Datum und Art der Straftat , Art der eingesetzten Waffen sowie Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)? Im Zeitraum von 2010 bis 2015 wurden insgesamt drei Tatverdächtige mit Waffen im Zusammenhang mit Politisch motivierter Kriminalität - rechts erfasst. In keinem Fall wurden die Waffen zur Begehung von Straftaten eingesetzt. Der Waffenbesitz bei allen Tatverdächtigen wurde aufgrund von Kontrollen, in einem Fall nach einer Straftat und in den anderen Fällen anlässlich rechter Veranstaltungen festgestellt. Bei dem Sachverhalt vom 16. März 2015 handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Tatzeit verletzte Rechtsnorm Art der Waffen 11.06.2011 § 52 Absatz 3 Waffengesetz (Straftat) Schreckschusswaffe, Taschenmesser 03.08.2014 § 52 Absatz 1 Waffengesetz (Straftat) Schreckschusswaffe, Messer, Spray, Totschläger 16.03.2015 § 53 Waffengesetz (Ordnungswidrigkeit ) Einhandmesser