Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5271 6. Wahlperiode 04.04.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Maßnahmen der Landesregierung zur Vermeidung der Anrechnung von Fahrtkostenzuschüssen auf Sozialleistungen und ANTWORT der Landesregierung Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative bis zum 18. März 2016 unternommen, um die bundesgesetzlichen Grundlagen ändern zu lassen, die die Anrechnung von Zuwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten von Berufsschülerinnen und Berufsschülern auf Sozialleistungen verhindern? Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und weiterer Vorschriften (vgl. Bundestags- Drucksache 18/6284) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Änderung von § 83 SGB XII und § 11a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingebracht. Ziel war es sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die auf finanzielle Unterstützungen angewiesen sind, um ihre Berufsausbildung abschließen zu können, von der Einkommensanrechnung im SGB XII und SGB II ausgenommen werden. Dieser Antrag ist vom Kulturausschuss des Bundesrates und vom Bundesrat in seiner 936. Sitzung am 25.09.2015 [Bundesrats-Drucksache 344/15 (Beschluss), siehe Ziffer 5] mehrheitlich angenommen, vom Bundestag aber abgelehnt worden.