Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5276 6. Wahlperiode 06.04.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen der Luxemburg Leaks für Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In seiner Unterrichtung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 2. April 2015 [ADrs. 18(7) - 162] hat Finanzstaatssekretär Dr. Michael Meister die Ergebnisse der Auswertung der Lux-Leaks-Daten für Deutschland dargelegt. Als Lux-Leaks oder auch Luxemburg-Leaks werden die Veröffentlichungen verbindlicher Vorbescheide Luxemburger Steuerbehörden bezeichnet, die an Konzerne ausgestellt wurden mit dem Ziel, die Unternehmenssteuerbelastung zu senken. Dr. Meister führte aus, dass die Bundesländer über das Gesamtbild der Auswertung unterrichtet worden seien. Sie wurden angeregt, im Rahmen von Betriebsprüfungen ggf. noch offenen Fragen nachzugehen bzw. bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen . Durch die Länder wurde mitgeteilt, dass Betriebsprüfungen der betroffenen Unternehmen entweder vorgesehen oder bereits begonnene Betriebsprüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Daher konnten zum Zeitpunkt der Unterrichtung keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden. 1. Wie viele der durch die Lux-Leaks-Daten betroffenen Fälle (laut BMF ca. 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Unterrichtung in Mecklenburg-Vorpommern in einer Betriebsprüfung bzw. waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden? Die aus den Lux-Leaks-Daten für Deutschland generierte, 144 Fälle umfassende Liste enthielt keine im Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns ansässigen Unternehmen. Drucksache 6/5276 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Über Fallrecherchen zu den übermittelten Daten konnten drei in Mecklenburg-Vorpommern steuerlich geführte, konzernabhängige Unternehmen festgestellt werden. Die Zuständigkeit für deren Prüfung obliegt der Konzernbetriebsprüfung des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Konzernmutterunternehmen ansässig ist. 2. Wie viele zusätzliche Fälle wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das BMF in Mecklenburg- Vorpommern einer Betriebsprüfung unterzogen? Keine. 3. In wie vielen Fällen wurden in Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen Steuergestaltungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise wie dem Fremdvergleichsgrundsatz widersprechen? Aus den Datensätzen ergab sich kein Hinweis, dass eines der abhängigen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konkret in ein „Ruling“ mit der Luxemburgischen Steuerverwaltung einbezogen war. Es liegen keine Erkenntnisse zu Steuergestaltungen vor, die geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise wie dem Fremdvergleichsgrundsatz widersprechen. 4. In welcher Höhe haben die Steuerbehörden des Landes Mecklenburg- Vorpommern insgesamt Steuernachzahlungen basierend auf obigen Fällen festgesetzt? In den genannten Fällen wurden keine Steuernachzahlungen festgesetzt.