Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5282 6. Wahlperiode 14.04.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Potenzial für Wildnisflächen in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) und ANTWORT der Landesregierung Entsprechend des 2-%-Ziels der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) sollen dauerhaft ausgewiesene Wildnisgebiete in einer Größe von jeweils mindestens 1.000 ha eingerichtet werden. Das Bundesamt für Naturschutz (https://www.bfn.de/0311_wildnis.html) schreibt dazu: „Wildnisgebiete i. S. der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten.“ 1. Wo liegen entsprechende Wildnisflächen (ab 1.000 ha zusammenhängender Fläche) in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Lebensräume repräsentieren diese Wildnisflächen? b) Wie groß sind die einzelnen Flächen? c) Welche Managementmaßnahmen finden auf den Flächen aktuell statt (z. B. Jagd)? (Bitte tabellarisch auflisten.) Zu 1, a), b) und c) Das in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) genannte Bundesziel für Wildnisflächen auf mindestens 2 Prozent der Landesfläche findet seine grundsätzliche Unterstützung im Ziel Nr. 65 des Konzeptes „Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ (2012). Drucksache 6/5282 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bisher hat der Bund jedoch keine klaren Kriterien beziehungsweise Parameter formuliert, nach denen potenzielle Flächen identifiziert und dem 2-Prozent-Ziel zugerechnet werden könnten. So müssen neben Mindestgrößen auch die Kriterien Kompaktheit, Unzerschnittenheit, Natürlichkeit, rechtliche Sicherung, Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen beziehungsweise Nutzungen (z. B. Jagd, Wanderwege) zunächst einheitlich geklärt und mit Parametern untersetzt werden. In Ermangelung dieser Festlegungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage zur Lage entsprechender Wildnisflächen getroffen werden. Grundsätzlich spricht aber viel dafür, dass sich entsprechende Flächen in Mecklenburg- Vorpommern in den Nationalparken befinden werden. 2. Welchen Anteil der Landesfläche repräsentieren diese Gebiete? Wegen der noch nicht vorliegenden Kriterien beziehungsweise Parameter sind aktuell keine Flächenangaben möglich. 3. Wo und in welchem Umfang sieht das Land Potenziale zur Schaffung weiterer Wildnisflächen (ab 1.000 ha zusammenhängender Fläche), a) durch die Erweiterung bestehender, jedoch unter 1.000 ha großer Flächen und b) durch die Nutzungsfreistellung gänzlich neuer Gebiete? Zu a) Durch die Beendigung der Waldbehandlung aller landeseigenen Waldflächen in den Nationalparken ab 2018 werden sich die Flächen erweitern, die in Nationalparken derzeit für die Anrechnung auf das 2-Prozent-Ziel in Betracht kommen. Auch hier ist eine Flächenangabe wegen der noch nicht festliegenden Parameter zurzeit nicht möglich. Zu b) Für die Waldflächen in den als Nationales Naturerbe (NNE) ausgewiesenen Gebieten gilt generell, dass diese der natürlichen Entwicklung zu überlassen sind. Die Umsetzung dieses Zieles bedarf jedoch der Untersetzung in vom Bund vorzugebenden Leitbildern beziehungsweise auf deren Grundlage zu erarbeitenden Naturerbeentwicklungsplänen und es bestehen zum Teil unterschiedliche Übergangsfristen. Solche NNE-Waldflächen bilden daher weitere Potenziale für Flächen, die dem 2-Prozent-Ziel zugerechnet werden könnten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5282 3 4. Welchen Anteil der Landesfläche beabsichtigt die Landesregierung, als Wildnisfläche auszuweisen (Summe aus Einzelgebieten mit mindestens 1.000 ha Größe)? Die Landesregierung beabsichtigt keine Ausweisung von Wildnisflächen, da es sich bei dem 2-Prozent-Ziel um keine Schutzkategorie des Naturschutzrechts oder um eine andere rechtliche Kategorie handelt. 5. Welcher zeitliche Ablauf und welche zeitlichen Zielvorstellungen sind für die Identifizierung und anschließende Ausweisung von Wildnisflächen in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen? Vor dem Hintergrund des in der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) genannten 2-Prozent-Zieles, der Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB) - Naturschutzoffensive 2020 und des Umweltministerkonferenz (UMK) - Beschlusses vom 13.11.2015, demzufolge Bund und Länder bei der Umsetzung der BMUB-Initiative „Mehr Wildnis in Deutschland“ eng zusammenarbeiten werden, fand bisher ein erstes Bund-Länder-Gespräch statt. Es diente zunächst dem Informationsaustausch und dem gemeinsamem Verständnis für Bedeutung und Ausgestaltung der Wildnis-Ziele. Bei diesem Bund-Länder-Gespräch wurde deutlich, dass zunächst von Bundesseite klare Kriterien beziehungsweise Parameter für das „Wildnis-Ziel“ der NBS zu formulieren sind, bevor Gebiete identifiziert werden können.