Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5283 6. Wahlperiode 18.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Aktuelle Fragen der Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie reagieren die Jobcenter auf die neue Herausforderung durch die Notwendigkeit der Integration von Flüchtlingen? a) Welche Maßnahmen werden durch die Jobcenter im Land aktuell angeboten, um Flüchtlinge an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranzuführen? b) Wie viele Flüchtlinge befinden sich aktuell in Maßnahmen der Jobcenter (bitte insgesamt für das Land und separat je Jobcenter angeben)? c) Inwieweit stehen den Jobcentern für die Bewältigung der neuen Herausforderung zusätzliche Mittel zur Verfügung und welche Größenordnung haben diese (bitte insgesamt für das Land und separat je Jobcenter angeben)? Die Jobcenter reagieren auf neue Herausforderungen durch organisatorische Anpassungen auf die jeweils vor Ort entstehenden Notwendigkeiten. Dies können zum Beispiel die Abstellung von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schulungen und der Einkauf von zusätzlichen Dienstleistungen oder Maßnahmen sein. Zu a) Die wichtigste Voraussetzung für die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist das Erlernen der deutschen Sprache. Hierfür stehen die Integrationskurse und Kurse für berufsbezogene Sprachförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung. Drucksache 6/5283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stehen den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern verschiedene Instrumente zur Verfügung. Im Rahmen der Maßnahme „Perspektive für Flüchtlinge“ können arbeitslose Asylbewerber, Geduldete mit Arbeitsmarktzugang , Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge durch Feststellung von Kompetenzen und Fähigkeiten sowie durch Vermittlung und Erweiterung berufsfachlicher Sprachkenntnisse an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Die Maßnahme „Perspektive für junge Flüchtlinge“ bietet jungen Asylbewerbern, Geduldeten mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen unter 25 Jahren die Möglichkeit, an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem herangeführt zu werden, wenn sie für eine Ausbildung in Betracht kommen, einen Integrationskurs abgeschlossen haben und die Sprachkenntnisse für eine Maßnahmeteilnahme ausreichend sind. Hierbei können sie Rahmenbedingungen und Anforderungen in verschiedenen Ausbildungen und Berufsfeldern kennenlernen und die notwendigen berufsfachlichen Sprachkenntnisse für eine berufliche Eingliederung erlangen. Wenn die weiteren individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, können die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter Maßnahmen zur Aktivierung und Vorbereitung von Arbeit und Ausbildung und Praktika bei Arbeitgebern mit einer Dauer bis zu sechs Wochen zu fördern. Ebenso können bei Erfüllung der weiteren individuellen Fördervoraussetzungen alle übrigen Instrumente zur Unterstützung einer Arbeitsaufnahme und zur Vorbereitung der Berufsausbildung (zum Beispiel Eingliederungszuschuss, Qualifizierung, Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsvorbereitende Maßnahmen, Assistierte Ausbildung) genutzt werden. Zu b) Daten über Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen liegen mit einer Wartezeit von drei Monaten vor. Die Angaben zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit einem Migrationshintergrund aus den Asylzugangsländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation, Ukraine, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, und Syrien können der folgenden Übersicht entnommen werden. Eintritte in kommunale Eingliederungsleistungen sind in den Angaben nicht enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5283 3 Region/Jobcenter Dezember 2015 Mecklenburg-Vorpommern 342 Vorpommern-Greifswald Nord 26 Vorpommern-Greifswald Süd 8 Mecklenburgische Seenplatte Süd 24 Mecklenburgische Seenplatte Nord 15 Rostock, Hansestadt 102 Bad Doberan 10 Güstrow 11 Schwerin, Landeshauptstadt 62 Nordwestmecklenburg 35 Ludwigslust-Parchim 19 Vorpommern-Rügen 30 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zu c) Für die Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben werden den Jobcentern seitens des Bundes zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt in zwei Tranchen. Bisher stehen den Jobcentern neben den originären Haushaltsmitteln gemäß der Eingliederungsverordnung, die zusätzlichen Mittel der ersten Tranche zur Verfügung. Angaben zu den zusätzlichen Mitteln der ersten Tranche können der folgenden Übersicht entnommen werden. Region/Jobcenter Zusätzliche Mittel (in Euro) Mecklenburg-Vorpommern 6.112.365 Vorpommern-Greifswald Nord 393.645 Vorpommern-Greifswald Süd 69.000 Mecklenburgische Seenplatte Süd 753.825 Mecklenburgische Seenplatte Nord 80.730 Rostock, Hansestadt 1.679.115 Bad Doberan 267.720 Güstrow 126.615 Schwerin, Landeshauptstadt 1.255.110 Nordwestmecklenburg 279.795 Ludwigslust-Parchim 448.155 Vorpommern-Rügen 758.655 Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Die Verteilung der zweiten Tranche erfolgt nach Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im April 2016. Drucksache 6/5283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Wie stellt sich die Besetzung der Stellen im Rahmen des Bundes-ESF- Programms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit im Vergleich zu den Planzahlen aktuell dar? Die Angaben zu den Eintritten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in das Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter können der folgenden Übersicht entnommen werden. Planungen innerhalb des Bundesprogramms erfolgen in Bezug auf Mittelabflüsse und Bindungsstände. Ein Vergleich von Planung und Eintrittszahlen ist somit nicht möglich. Region Eintritte Jahressumme 2015 Summe Januar - März 2016 Deutschland 2.741 1.871 darunter Mecklenburg-Vorpommern 105 46 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3. Wie stellt sich die Besetzung der Stellen im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ für Langzeitarbeitslose in Mecklenburg- Vorpommern und bundesweit im Vergleich zu den Planzahlen aktuell dar? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit liegen derzeit keine entsprechenden Angaben vor. Eine Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war bislang aus technischen Gründen für die gemeinsamen Einrichtungen nicht möglich. Es liegen ausschließlich Daten der zugelassenen kommunalen Träger auf Bundesebene insgesamt vor. Daten der gemeinsamen Einrichtungen werden ab Mai 2016 gemeldet. 4. Was war ursächlich dafür, dass nur drei Jobcenter im Land den Zuschlag für die Teilnahme am Programm „Soziale Teilhabe“ erhalten haben? Alle Jobcenter konnten sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens beim Bundesverwaltungsamt um die Teilnahme am Programm bewerben. Jedoch ist die Anzahl der Förderungen begrenzt, womit ein Auswahlverfahren notwendig wurde. Das Bundesverwaltungsamt hat die Grundlagen seiner Auswahlentscheidungen nicht veröffentlicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5283 5 5. Inwieweit besteht die Möglichkeit, gemeinsame Maßnahmen für einheimische Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge (z. B. Arbeitsgelegenheiten ) auf den Weg zu bringen? Grundsätzlich sollen schutzberechtigte Personen an bestehenden und geplanten Maßnahmen gemeinsam mit einheimischen Kunden teilnehmen. Die Jobcenter werden im Verlauf des Jahres weitere Maßnahmen sowohl für einheimische Kunden als auch für Schutzberechtigte einrichten. 6. Wie hat sich die Zahl der Arbeitsgelegenheiten im Jahresvergleich 2014/2015 sowie in den Monaten Januar/Februar 2016 entwickelt (bitte landesweit und je Jobcenter angeben)? Die Angaben zum Bestand von Arbeitsgelegenheiten können der folgenden Übersicht entnommen werden. Die Werte vom Januar 2016 bis zum Februar 2016 sind derzeit noch vorläufig. Region/Jobcenter Bestand Arbeitsgelegenheiten Jahresdurchschnitt Januar 2016 Februar 2016 2014 2015 Mecklenburg-Vorpommern 5.536 4.536 3.044 2.988 Vorpommern-Greifswald Nord 902 674 464 500 Vorpommern-Greifswald Süd 422 375 137 155 Mecklenburgische Seenplatte Süd 667 515 260 193 Mecklenburgische Seenplatte Nord 660 424 353 322 Rostock, Hansestadt 386 294 171 175 Bad Doberan 184 83 50 23 Güstrow 266 210 127 119 Schwerin, Landeshauptstadt 343 351 251 267 Nordwestmecklenburg 332 315 236 227 Ludwigslust-Parchim 272 298 272 271 Vorpommern-Rügen 1.104 998 724 737 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/5283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik aus der kommunalen Familie an der Praxis der Vergabe von Arbeitsgelegenheiten? Mit der Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten sollen erwerbslose, erwerbsfähige Grundsicherungsleistungsberechtigte an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt und auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vorbereitet werden. Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht für die Erledigung von kommunalen Pflichtaufgaben eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden. Unter Beachtung des anhaltenden Rückgangs von erwerbslosen, erwerbsfähigen Grundsicherungsleistungsberechtigten liegt mit dem Rückgang des Bestands von Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten eine konsistente Entwicklung vor. 8. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen und die Vermittlungsquote in Arbeit in den Familiencoachprojekten des Landes im Jahresvergleich 2014/2015 und im Januar/Februar 2016 entwickelt (bitte landesweit und je Familiencoachprojekt darstellen)? Wie viel Geld wurde in den Jahren 2014/2015 für die Arbeit in den Familiencoachprojekten zur Verfügung gestellt? In 2014 wurden drei Familiencoachprojekte als Modellprojekte durchgeführt. Sie wurden nach der Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten vom 03.11.2008 bewilligt. Insgesamt nahmen an den mehrjährigen Modellprojekten 1.202 Personen teil. Es wurden Integrationsquoten von 24,9 %, 33,8 % und 41,9 % erreicht. Zum 01.01.2015 trat die Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten und zur Förderung von Familiencoaches in Kraft. Damit wurde die Förderung von Familiencoachprojekten in die Regelförderung aufgenommen. Im Verlauf des Jahres 2015 starteten 12 Familiencoachprojekte, die Laufzeiten dieser Projekte sind unterschiedlich und erstrecken sich bis in die Jahre 2016/2017. Für diese Familiencoachprojekte liegen deshalb nur Zwischenergebnisse vor. Zum Stichtag 31.12.2015 erreichten die 12 Familiencoachprojekte 580 langzeitarbeitslose Personen, dabei wurde eine Integrationsquote von 15,9 % erreicht. Für die Familiencoachprojekte stehen in der Förderperiode von 2014-2020 insgesamt 13,5 Mio. Euro zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5283 7 9. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen und die Vermittlungsquote in Arbeit in den weiteren Integrationsprojekten des Landes im Jahresvergleich 2014/2015 und im Januar/Februar 2016 entwickelt? Wie viel Geld wurde in den Jahren 2014/2015 für die Arbeit in den Integrationsprojekten zur Verfügung gestellt? Für das Jahr 2014 wurden insgesamt 22 Integrationsprojekte mit einer Laufzeit bis 28.02.2015 bewilligt. Zum Stichtag 28.02.2015 wurde bei den insgesamt 4.845 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Integrationsquote von 37,7 % erreicht. In 2015 wurden 18 Integrationsprojekte bewilligt. Zum Stichtag 31.12.2015 erreichten diese Integrationsprojekte 1.063 langzeitarbeitslose Personen. Es wurde eine Integrationsquote von 29,5 % erreicht. Für die Integrationsprojekte stehen in der Förderperiode von 2014-2020 insgesamt 16 Mio. Euro zur Verfügung. Drucksache 6/5283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 10. Wie beurteilt die Landesregierung die pauschale Kritik des Landesrechnungshofes an den Arbeitsmarktmaßnahmen des Landes („Wirksamkeit und Nutzen nicht hinterfragt, Maßnahmen ungeeignet, Ausbleiben von Erfolgen“)? Der Bericht des Landesrechnungshofs bezog sich auf Prüfungen von Maßnahmen nach der Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten vom 03.11.2008. Von den geförderten 189 Maßnahmen wurden vom Landesrechnungshof 26 geprüft. Lediglich bei drei der geprüften Maßnahmen wurden Mängel festgestellt. Die Zuwendungen erfolgen keineswegs, ohne dass deren Nutzen und Wirksamkeit geprüft werden. Die Projektauswahl, Begleitung und Bewertung der Projekte wird verantwortungsvoll und unter Einbeziehung der Regionalbeiräte und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales umgesetzt. Erfolgskontrollen finden im Rahmen der Prüfung des Zwischenberichts, des Abschlussberichts , des Monitorings zum Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie mit der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung und durch Vor-Ort-Kontrollen statt. Seit mehreren Jahren werden bei den Projekten Integrationsziele vereinbart.