Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5284 6. Wahlperiode 18.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Maßnahmen für ältere Arbeitslose und ANTWORT der Landesregierung Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im Bund findet sich folgendes Vorhaben: „Wir wollen das Prinzip des lebenslangen Lernens stärken und die Weiterbildungsbeteiligung Älterer steigern.“ In der praktischen Umsetzung stellte sich dies in der Vergangenheit jedoch anders dar. Zwar sind tendenziell immer mehr ältere Arbeitnehmer beschäftigt und, sofern es sich dabei um Fachkräfte handelt, auch stark umworben. Gleichzeitig fiel die Gruppe der älteren Arbeitslosen in der Vergangenheit jedoch zurück. So ist der Anteil Älterer an allen Arbeitslosen auf 23,2 Prozent im Jahr 2013 gestiegen. Vier Jahre zuvor waren es mit 15 Prozent deutlich weniger. Dies gilt auch für die absoluten Zahlen. Waren 2009 noch 495.000 über 55-Jährige arbeitslos gemeldet, waren es 2013 bereits fast 573.000. 1. Wie hat sich die Zahl der älteren Arbeitslosen in Mecklenburg- Vorpommern seit 2009 im Vergleich zum Bund entwickelt (bitte absolut und als Anteil zu allen Arbeitslosen in Prozent angeben)? Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Drucksache 6/5284 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bestand an Arbeitslosen im Alter von 55 Jahren und älter Jahresdurchschnitt Deutschland Mecklenburg-Vorpommern Arbeitslose insgesamt 55 Jahre und älter Anteil in Prozent Insgesamt 55 Jahre und älter Anteil in Prozent 2009 3.414.992 496.014 14,5 117.961 18.250 15,5 2010 3.238.965 532.298 16,4 109.865 18.801 17,1 2011 2.976.488 543.006 18,2 107.543 20.324 18,9 2012 2.897.126 545.743 18,8 101.893 20.385 20,0 2013 2.950.338 572.974 19,4 98.952 21.177 21,4 2014 2.898.388 584.085 20,2 93.067 21.042 22,6 2015 2.794.664 573.886 20,5 86.095 19.817 23,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2. Welche Fördermöglichkeiten hält das Land seit 2009 speziell für ältere Arbeitslose vor und wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden über derartige Maßnahmen seitdem pro Jahr erreicht? Vom Land werden Integrationsprojekte gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Aus der Förderstatistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ergeben sich für ältere Arbeitslose, 55 Jahre und älter, nachfolgende Teilnehmerzahlen: Jahr Teilnehmerzahl 2009 604 2010 692 2011 607 2012 482 2013 547 2014 554 Quelle: Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Für das Jahr 2015 liegen noch keine Daten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5284 3 3. Wie stellt sich die Erfolgsquote mit Blick auf die Integration älterer Arbeitsloser in Arbeit für vom Land geförderte Maßnahmen seit 2009 dar? Aus den vom Land geförderten Integrationsprojekten hat folgende Teilnehmerzahl älterer Arbeitsloser, 55 Jahre und älter, anschließend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen: Jahr Teilnehmerzahl 2009 110 2010 158 2011 84 2012 72 2013 99 2014 105 Quelle: Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Für das Jahr 2015 liegen noch keine Daten vor. 4. Welche Fördermöglichkeiten halten die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern speziell für ältere Arbeitslose vor und wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden über die jeweilige Maßnahme seit 2009 pro Jahr erreicht? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Eintritte von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Alter bei Eintritt 55 Jahre und älter Maßnahmeart Jahressummen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Aktivierung und berufliche Eingliederung 14.959 12.110 10.461 9.366 8.178 8.342 8.023 Berufliche Weiterbildung 3.544 1.275 790 776 1.008 1.075 1.028 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 2.267 2.079 1.990 940 1.056 1.047 1.118 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 6.929 6.543 3.992 3.803 3.112 3.440 2.893 Freie Förderung 74 56 80 150 123 109 113 sonstige Förderung 1.114 1.576 1.278 1.197 929 559 490 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/5284 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie stellt sich die Erfolgsquote mit Blick auf die Integration älterer Arbeitsloser in Arbeit für die von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern geförderten Maßnahmen dar? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelt 6 Monate nach Beendigung der Maßnahme die Eingliederungs- und Verbleibquoten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Eingliederungs- und Verbleibquoten zeigen auf, inwieweit die Teilnehmer einer Fördermaßnahme nach einem bestimmten Zeitintervall (zum Beispiel 6 Monate) nach Austritt aus der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben (Eingliederungsquote) beziehungsweise nicht mehr arbeitslos sind (Verbleibquote). Die Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden. Austritte von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bei Eintritt 55 Jahre und älter waren, aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger (sv-pflichtig) Beschäftigung (Eingliederungsquote ) Maßnahmeart Jahressumme 2009 Austritte insgesamt sv-pflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Aktivierung und berufliche Eingliederung 13.981 3.506 25,1 Berufliche Weiterbildung 3.592 1.158 32,2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 2.032 1.058 52,1 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 7.777 799 10,3 Freie Förderung 60 26 43,3 sonstige Förderung 656 154 23,5 Maßnahmeart Jahressumme 2010 Austritte insgesamt sv-pflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Aktivierung und berufliche Eingliederung 12.898 4.359 33,8 Berufliche Weiterbildung 1.519 732 48,2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 2.332 1.304 55,9 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 6.937 542 7,8 Freie Förderung 70 22 31,4 sonstige Förderung 1.162 296 25,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5284 5 Maßnahmeart Jahressumme 2011 Austritte insgesamt sv-pflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Aktivierung und berufliche Eingliederung 10.214 4.093 40,1 Berufliche Weiterbildung 921 485 52,7 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 2.065 1.175 56,9 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 4.941 219 4,4 Freie Förderung 37 10 27,0 sonstige Förderung 1.537 283 18,4 Maßnahmeart Jahressumme 2012 Austritte insgesamt sv-pflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Aktivierung und berufliche Eingliederung 9.212 3.305 35,9 Berufliche Weiterbildung 740 329 44,5 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 1.972 1.188 60,2 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 3.737 191 5,1 Freie Förderung 130 44 33,8 sonstige Förderung 1.142 167 14,6 Maßnahmeart Jahressumme 2013 Austritte insgesamt sv-pflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Aktivierung und berufliche Eingliederung 8.088 3.271 40,4 Berufliche Weiterbildung 949 421 44,4 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 1.383 889 64,3 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 3.668 269 7,3 Freie Förderung 165 36 21,8 sonstige Förderung 862 124 14,4 Maßnahmeart Jahressumme 2014 Austritte insgesamt sv-pflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Aktivierung und berufliche Eingliederung 8.155 3.494 42,8 Berufliche Weiterbildung 1.091 563 51,6 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 1.132 747 66,0 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 3.169 191 6,0 Freie Förderung 95 32 33,7 sonstige Förderung 671 84 12,5 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Für das Jahr 2015 liegen noch keine Daten vor. Drucksache 6/5284 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Welche Rolle spielt das Lebensalter potenziell zu fördernder, älterer Arbeitsloser für deren Berücksichtigung bei Fördermaßnahmen (Umschulung, Weiterbildung etc.) des Landes, der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter? Die Agenturen für Arbeit haben nach § 7 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen zu wählen. Dabei ist grundsätzlich auf die Fähigkeiten der zu fördernden Personen, die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und den anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf abzustellen. Das Alter der Arbeitslosen ist bei der Anwendung dieser rechtlichen Regelung eines von vielen Kriterien, das berücksichtigt wird. Auch die Jobcenter haben nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen zu erbringen. Auch hier ist das Alter der Arbeitslosen ein Kriterium, das bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit betrachtet wird. Die Integrationsprojekte des Landes haben zum Ziel, langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit besonderen Vermittlungshemmnissen den Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihre soziale Integration durch Erwerbsarbeit zu erreichen. Ältere Arbeitslose sind im besonderen Maße von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht und bilden eine Teilmenge der Langzeitarbeitslosen. Bei der Förderung von Integrationsprojekten werden ältere Arbeitslose mithin berücksichtigt. 7. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, auch einen 58-jährigen, Selbstständigen zu fördern, der einen Abschluss als Energieberater anstrebt? Die Sozialgesetzbücher II und III sehen unabhängig vom Alter keine Förderinstrumente für Personen vor, die bereits selbständig sind. Im Rahmen der Landesrichtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel des Landes wird die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten durch Maßnahmen, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben, gefördert. Die Gruppe der Beschäftigten bezieht auch die Person des Unternehmers mit ein, sofern es sich nicht um einen selbständig tätigen Freiberufler handelt. Das Alter der betreffenden Person spielt bei der Gewährung der Förderung keine Rolle. Entscheidend für die Förderung ist ihre eigene fachliche Tätigkeit im Unternehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5284 7 Mit der „Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen “ ist die Förderung eines Selbständigen nur dann möglich, wenn sich das bestehende Unternehmen in einer Wachstumsphase befindet und innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit ein zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz geschaffen werden soll.