Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5286 6. Wahlperiode 15.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Wolfsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie wird die Bestandsentwicklung der Wolfspopulation in Mecklenburg -Vorpommern eingeschätzt? Seit dem Jahre 2007 sind territoriale Wolfsansiedlungen mit Einzeltieren für Mecklenburg- Vorpommern belegt (Lübtheener Heide, Ueckermünder Heide). Ein weiteres territoriales Einzeltier lebt seit dieser Zeit in der Kyritz-Ruppiner Heide (Brandenburg), ein Teil des von diesem Tier genutzten Territoriums befindet sich jedoch auch in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahre 2014 wurden in den Bereichen der Lübtheener Heide und der Ueckermünder Heide auch die ersten beiden Rudel (=Wolfsfamilien) begründet. Neben den genannten Vorkommen ist von sporadisch auftretenden Einzeltieren mit unklarem territorialem Status auszugehen. Die Gesamtbestandsentwicklung hat für Mecklenburg-Vorpommern noch nicht die Dynamik anderer Bundesländer erreicht. 2. Wie haben sich die Schadensfälle seit 2013 im Lande entwickelt (bitte nach Jahren und Regionen sowie nach betroffenen Nutztierarten aufgliedern )? Die nachfolgenden Tabellen enthalten diejenigen Schadensfälle für die Jahre 2013 bis 2015, bei denen ein Wolf als jeweiliger Verursacher nachzuweisen oder nicht auszuschließen war. Drucksache 6/5286 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Übersicht der Schadensfälle, differenziert nach Jahren und betroffenen Nutztieren (Stand: 31.12.2015) Jahr Anzahl Vorfälle Getötete/ verletzte Tiere Getötete/ verletzte Schafe Getötete/ verletzte Ziegen Getötetes/ verletztes Gatterwild Getötete/ verletzte Rinder Getötete/ verletzte Pferde 2013 2 7/2 7/2 2014 9 36/10 33/10 3/0 2015 13 34/16 33/14 0/1 1/0 0/1 Gesamt 24 77/28 73/26 0/1 3/0 1/0 0/1 Übersicht der Schadensfälle, differenziert nach Landkreisen (Stand: 31.12.2015) Landkreis Anzahl Vorfälle Rostock 1 Ludwigslust-Parchim 12 Mecklenburgische Seenplatte 3 Nordwestmecklenburg 1 Vorpommern-Greifswald 6 Vorpommern-Rügen 1 Gesamt 24 3. Wie wird das Wolfsmanagement im Lande bewertet? Das Wolfsmanagement basiert auf dem mit breiter Zustimmung verschiedener Akteure erarbeiteten und veröffentlichten Managementplan für den Wolf in Mecklenburg- Vorpommern. Es orientiert sich darüber hinaus an dem Vorgehen in anderen Bundesländern. Das in Mecklenburg-Vorpommern praktizierte Wolfsmanagement hat sich nach Einschätzung der Landesregierung bewährt. 4. Welche Zusammenarbeit gibt es auf dem Gebiet des Wolfsmanagements mit den Verbänden sowie mit anderen Bundesländern? Die Erarbeitung des Managementplans für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wurde durch die Arbeitsgemeinschaft (AG) Wolf begleitet, in der neben verschiedenen Behörden auch Verbände vertreten waren (Landesschaf- und Ziegenzuchtverband M-V (LSZV); Landesjagdverband M-V (LJV), Naturschutzverbände in gegenseitiger Vertretung Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)/Bund für Umwelt und Natur Deutschland e. V. (BUND), Vereinigung der Berufsschäfer). Auch die Förderrichtlinie Wolf wurde mit der AG Wolf und insbesondere dem LSZV abgestimmt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5286 3 Mecklenburg-Vorpommern nimmt am Runden Tisch Wolf des Bundesministeriums für Bauen, Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit (BMUB) teil und beteiligt sich an der Ausgestaltung der neuen Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf. Einmal jährlich werden unter Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns deutschlandweit die Ergebnisse des Wolfsmonitorings zusammengetragen. Weiterhin finden regelmäßige Behördentreffen der Bundesländer statt, um verschiedene Elemente des Managements abzustimmen. 5. Ist angesichts der erneuten Schadensfälle eine Ausweisung der gesamten Landesfläche als Wolfsgebiet vorgesehen? Die Erweiterung des Wolfsgebietes im Sinne der Förderrichtlinie Wolf ist vorgesehen, wobei von dieser Erweiterung Insellagen ausgenommen sein werden. Unabhängig davon sei darauf hingewiesen, dass die jüngsten Schadensfälle innerhalb des bereits ausgewiesenen Wolfsgebietes stattfanden. Die Ausweitung des Wolfsgebietes ist keine Reaktion auf konkrete jüngst stattgefundene Schadensfälle, sie trägt vielmehr der zu erwartenden dynamischen Entwicklung der Wolfsvorkommen Rechnung.