Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5298 6. Wahlperiode 29.04.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterbringung geflüchteter Menschen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit in Mecklenburg- Vorpommern, mit welcher jeweiligen Platzzahl und welcher tatsächlichen Belegung zum Stichtag 31.03.2016 (bitte aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften darstellen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Gebietskörperschaft Kapazität Tatsächliche Belegung Hansestadt Rostock 348 407 150 130 30 32 69 67 114 98 216 191 9 9 Landeshauptstadt Schwerin 47 53 Landkreis Rostock 523 375 218 171 Drucksache 6/5298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Gebietskörperschaft Kapazität Tatsächliche Belegung Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 623 617 99 80 232 Erstbelegung 12.04.2016 120 120 Landkreis Vorpommern-Rügen 354 202 144 105 48 42 56 53 51 53 95 99 100 101 199 223 230 224 79 53 79 45 Landkreis Ludwigslust-Parchim 200 180 263 263 Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald haben keine Angaben gemacht. 2. Wie viele Notunterkünfte gibt es derzeit in den Kommunen, mit welcher jeweiligen Platzzahl und welcher tatsächlichen Belegung zum Stichtag 31.03.2016 (bitte aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften darstellen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Gebietskörperschaft Kapazität Tatsächliche Belegung Hansestadt Rostock 300 119 Landkreis Rostock 905 732 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 100 0 Landkreis Vorpommern-Rügen 58 34 90 0 Als Notunterkünfte werden grundsätzlich alle Unterkünfte definiert, die nicht den Anforderungen der Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (GUVO M-V) entsprechen. Die Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreis Ludwigslust-Parchim nutzen gegenwärtig keine Notunterkünfte. Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald haben keine Angaben gemacht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5298 3 3. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand hinsichtlich der dezentralen Unterbringung in von den Landkreisen und kreisfreien Städten angemieteten Wohnungen dar? a) Wie viele Wohnungen sind derzeit angemietet, mit welcher Platzzahl ? b) Wie war die tatsächliche Belegung zum Stichtag 31.03.2016 (bitte aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften darstellen)? Zu 3, a) und b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Wohnungen Kapazität Tatsächliche Belegung Hansestadt Rostock 376 - 843 Landeshauptstadt Schwerin 208 860 720 Landkreis Rostock 635 2.670 1.842 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 611 3.420 3.038 Landkreis Vorpommern-Rügen 459 2.412 2.275 Landkreis Ludwigslust-Parchim 356 2.068 1.523 Gesamt 2.645 11.430 10.241 Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald haben keine Angaben gemacht. 4. Welche sonstigen Angebote der Unterbringung jenseits der Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, etwa in ehemaligen Kitas, Schulen, Hotels oder Wohnheimen? Wie viele Plätze stehen jeweils zur Verfügung und wie war die tatsächliche Belegung zum 31.03.2016 (bitte aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften darstellen)? Folgende Landkreise und kreisfreien Städte nutzen gegenwärtig keine sonstigen Angebote zur Unterbringung: - Landeshauptstadt Schwerin - Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landkreis Rostock - Landkreis Vorpommern-Rügen. Drucksache 6/5298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mitgeteilt, dass nachfolgende befristete Objekte für die Asylunterbringung genutzt wurden/werden: 1. Europäische Akademie-MV/Stadt Waren 2. Teenotel ÜAZ/Stadt Waren 3. Objekt „Onkel Hermann“/Stadt Waren 4. Objekt Kreuzbruchhof/Amt Stargarder Land Über die Kapazität der Unterkünfte und die Höhe der tatsächlichen Belegung zum Stichtag 31.03.2016 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte keine Angaben gemacht. Die Hansestadt Rostock hat zum Stichtag 31.03.2016 insgesamt 12 Personen in einem Hostel untergebracht. Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald haben keine Angaben gemacht.