Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/53 6. Wahlperiode 07.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Einsatz von Spionagesoftware im Rahmen der repressiven und präventiven Kriminalitätsbekämpfung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Am 8. Oktober 2011 hat der „Chaos Computer Club“ die Analyse einer vermeintlich staatlichen Spionagesoftware veröffentlicht. Hierin ist dargelegt , dass und durch welche Defizite im Einzelnen die Spionagesoftware in ihren technischen Verwendungs- und Erweiterungsmöglichkeiten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine solche Spionagesoftware nicht einhält. Das bayerische Innenministerium hat am 10. Oktober 2011 eingeräumt, die gegenständliche Spionagesoftware im Rahmen von Abhörmaßnahmen verschlüsselter Telekommunikation eingesetzt zu haben. Nach Medienberichten erklärten inzwischen auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg, derartige Software einzusetzen. Die in Bayern verwandte Software wurde laut Medienberichten von einem privaten Anbieter im Auftrag des Freistaates erstellt. Drucksache 6/53 Landtag Mecklenburg-Vorpommern -6. Wahlperiode 2 1. Wurde im Zeitraum von 2007 bis derzeit in Mecklenburg- Vorpommern Spionagesoftware zum Abhören verschlüsselter Internettelefonie und/oder zur sogenannten „Online-Durchsuchung“ seitens staatlicher Stellen verwendet? Wenn ja: a) Durch welche staatlichen Stellen und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Verwendung? b) Wurde die verwandte Software von privaten Anbietern bezogen oder innerhalb der Behörden eigenverantwortlich entwickelt? c) Welche Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass die im Einzelfall eingesetzte Software den Behörden nur diejenigen technischen Möglichkeiten eröffnet, die durch die auf den jeweiligen Ermächtigungsnormen basierenden Beschlüsse (gerichtliche Anordnung, Weisung innerhalb des Landesamtes für Verfassungsschutz, etc.) abgedeckt sind? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. 2. In wie vielen Fällen kam Spionagesoftware durch Behörden des Landes zum Einsatz? 3. Wie viele Straftaten konnten infolge der Verwendung von Spionagesoftware abgeurteilt oder verhindert werden und um welche Delikte handelte es sich hierbei? 4. Welche Kosten entstanden durch den Einsatz der Spionagesoftware? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.