Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/532 6. Wahlperiode 11.04.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ und ANTWORT der Landesregierung 1. Über welchen Zeitraum und in welcher Höhe werden die im Programm „Soziale Stadt“ enthaltenen Programmgebiete jeweils gefördert (um Einzelaufstellung je Gebiet und Programmbeginn und - ende wird gebeten)? Die Förderung der einzelnen Programmgebiete sowie das Jahr der Programmaufnahme und des Programmendes sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Drucksache 6/532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Tabelle 1: Programm Soziale Stadt 1999 bis 2011 bis Jahr 2000 Lfd. Nr. Kommune städtebauliche Gesamtmaßnahme Programmaufnahme Programmende /letzte Programma ufnahme Programm 1999 Programm 2000 in Euro in Euro 1.1' Greifswald Fleischervorstadt 1999 567.534 567.534 Sanierungsgebiet 1.2' Greifswald Schönwalde II 2004 Fördergebiet 2.1' Neubran- denburg Altstadt (einmalige Förderung) 1999 1999 521.518 2.2' Neubrandenburg Ihlenfelder Vorstadt Fördergebiet 2000 521.518 3.1' Rostock Groß Klein 1999 1.026.163 1.026.163 Fördergebiet 3.2' Rostock Schmarl 2001 Fördergebiet 3.3' Rostock Dierkow 2006 Fördergebiet 3.4' Rostock Toitenwinkel 2006 Fördergebiet 4.1' Schwerin Feldstadt 1999 2005 276.097 276.097 Sanierungsgebiet 4.2' Schwerin Neu Zippendorf/ 1999/2002 552.195 552.195 Erw. Mueßer Holz Fördergebiet 5.1' Stralsund Grünhufe 1999 720.922 779.209 Fördergebiet 5.2' Stralsund Altstadtinsel/ Frankenv. 2007 Sanierungsgebiet 6. Wismar Altstadt 1999 521.518 521.518 Sanierungsgebiet insgesamt 4.185.947 4.244.234 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/532 3 2001 bis 2004 Lfd. Nr. Kommune städtebauliche Gesamtmaßnahme Programm 2001 Programm 2002 Programm 2003 Programm 2004 in Euro in Euro in Euro in Euro 1.1' Greifswald Fleischervorstadt 974.011 705.000 1.005.000 705.000 Sanierungsgebiet 1.2' Greifswald Schönwalde II 210.000 Fördergebiet 2.1' Neubran- denburg Altstadt (einmalige Förderung) 2.2' Neubran- denburg Ihlenfelder Vorstadt Fördergebiet 920.325 795.000 705.000 300.000 3.1' Rostock Groß Klein 812.954 690.000 1.040.751 864.249 Fördergebiet 3.2' Rostock Schmarl 897.931 988.500 1.454.250 780.351 Fördergebiet 3.3' Rostock Dierkow Fördergebiet 3.4' Rostock Toitenwinkel Fördergebiet 4.1' Schwerin Feldstadt 306.775 300.000 12.000 120.000 Sanierungsgebiet 4.2' Schwerin Neu Zippendorf/ 766.938 702.000 1.030.499 752.400 Erw. Mueßer Holz Fördergebiet 5.1' Stralsund Grünhufe 1.020.027 795.000 910.000 780.000 Fördergebiet 5.2' Stralsund Altstadtinsel/ Frankenv. Sanierungsgebiet 6. Wismar Altstadt 708.037 526.500 607.500 705.000 Sanierungsgebiet insgesamt 6.406.998 5.502.000 6.765.000 5.217.000 Drucksache 6/532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2005 bis 2008 Lfd. Nr. Kommune städtebauliche Gesamtmaßnahme Program m 2005 Programm 2006 Programm 2007 Programm 2008 in Euro in Euro in Euro in Euro 1.1' Greifswald Fleischervorstadt 993.000 292.000 971.086 940.000 Sanierungsgebiet 1.2' Greifswald Schönwalde II 300.000 1.877.849 600.000 223.659 Fördergebiet 2.1' Neubran- denburg Altstadt (einmalige Förderung) 2.2' Neubran- denburg Ihlenfelder Vorstadt Fördergebiet 174.000 199.980 1.232.414 490.569 3.1' Rostock Groß Klein 1.020.000 753.000 660.000 405.000 Fördergebiet 3.2' Rostock Schmarl 915.000 690.000 475.000 500.000 Fördergebiet 3.3' Rostock Dierkow 1.026.000 240.000 540.000 Fördergebiet 3.4' Rostock Toitenwinkel 609.000 453.000 540.000 Fördergebiet 4.1' Schwerin Feldstadt 150.000 Sanierungsgebiet 4.2' Schwerin Neu Zippendorf/ 600.000 320.241 600.000 287.556 Erw. Mueßer Holz Fördergebiet 5.1' Stralsund Grünhufe 750.000 948.930 900.000 1.264.216 Fördergebiet 5.2' Stralsund Altstadtinsel/ Frankenv. 489.000 800.000 Sanierungsgebiet 6. Wismar Altstadt 300.000 750.000 690.500 300.000 Sanierungsgebiet insgesamt 5.202.000 7.467.000 7.311.000 6.291.000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/532 5 2009 bis 2011 und Gesamtförderung Lfd. Nr. Kommune städtebauliche Gesamtmaßnahme Program m 2009 Programm 2010 Programm 2011 Gesamtförd erung 1999 - 2011 in Euro in Euro in Euro in Euro 1.1' Greifswald Fleischervorstadt 2.298.000 875.000 75.000 10.968.165 Sanierungsgebiet 1.2' Greifswald Schönwalde II 300.000 270.000 195.000 3.976.508 Fördergebiet 2.1' Neubran- denburg Altstadt (einmalige Förderung) 521.518 2.2' Neubran- denburg Ihlenfelder Vorstadt Fördergebiet 255.000 498.000 150.000 6.241.806 3.1' Rostock Groß Klein 375.000 150.000 8.823.280 Fördergebiet 3.2' Rostock Schmarl 495.000 600.000 258.000 8.054.032 Fördergebiet 3.3' Rostock Dierkow 510.000 510.000 150.000 2.976.000 Fördergebiet 3.4' Rostock Toitenwinkel 510.000 510.000 150.000 2.772.000 Fördergebiet 4.1' Schwerin Feldstadt 1.440.969 Sanierungsgebiet 4.2' Schwerin Neu Zippendorf/ 300.000 1.470.000 240.000 8.174.024 Erw. Mueßer Holz Fördergebiet 5.1' Stralsund Grünhufe 795.000 510.000 210.000 10.383.304 Fördergebiet 5.2' Stralsund Altstadtinsel /Frankenv. 1.095.000 700.000 210.000 3.294.000 Sanierungsgebiet 6. Wismar Altstadt 300.000 300.000 240.000 6.470.573 Sanierungsgebiet insgesamt 7.233.000 6.393.000 1.878.000 74.096.179 Drucksache 6/532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 2. In welchem Verhältnis zueinander wurden oder werden die bewilligten Fördermittel für investive bzw. nichtinvestive Maßnahmen verwendet (um Einzelaufstellung für die jeweiligen Programmgebiete und nach Jahresscheiben wird gebeten)? Das Programm Soziale Stadt ist ein Programm der Städtebauförderung. Damit sind investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Sanierungsträgerhonorar, Planerhonorar, Quartiersmanagement) zuwendungsfähig. Nicht investive Maßnahmen konnten im Rahmen der im Zeitraum 2006 bis 2010 förderfähigen Modellvorhaben gefördert werden. Bei dem überwiegenden Teil der Modellvorhaben handelt es sich gleichwohl auch um investive Maßnahmen. Die Förderung der Modellvorhaben, unter Ausweisung der nicht investiven Maßnahmen, kann der Tabelle 2 entnommen werden. Darüber hinaus können die Mittel des Verfügungsfonds in Höhe von 20.000 Euro jährlich pro Gebiet unter anderem auch für nicht investive Kosten verausgabt werden. Bezogen auf die gesamte Programmbewilligung im Zeitraum 1999 bis 2011 in Höhe von 74,096 Millionen Euro wurden zirka vier Prozent für nicht investive Maßnahmen verausgabt. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Programmgebiete kann der Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 2: Soziale Stadt - Modellvorhaben von 2006 bis 2010 Stadt Städtebauliche Gesamtmaßnahme Programmjahr Kurzbezeichnung Erläuterung Bewilligung in Euro Programmsumme investiv/ nicht investiv Greifswald Schönwalde II 2006 Kommunikations- und Stadtteilzentrum „Labyrinth“ Sanierung einer ehemaligen Kindertagesstätte (KITA) und Ausbau zum Begegnungs- und Kommunikationsort . 768.849,00 investiv mit nicht investivem Anteil Neubrandenburg Ihlenfelder Vorstadt 2006 Kindertagesstätte „Haus Paradieswiese“ Das Konzept der Einrichtung ist die Verbesserung des Lebens und der Bildungschancen von Kindern aus sozial benachteiligten Familien. Sanierung des Kindergartens. 135.000,00 investiv Neubrandenburg Ihlenfelder Vorstadt 2006 BIP (Begabung, Intelligenz, Persönlichkeit) Kreativitätskindergarten und Vorschule unter Einbeziehung der Bürger und Bürgerinnen im Stadtteil. Sanierung des Kindergartens und der Außenanlagen und Erweiterung des Konzeptes zum Bürgerzentrum (tagsüber Kindereinrichtung, darüber hinaus Bürgerhaus). 64.980,00 investiv Rostock Groß Klein 2006 Besser essen, mehr bewegen - Netzwerk für Gesundheitsprävention im Setting Kita/Schule/Familie Für Groß Klein wurde ein Konzept für Gesundheitsförderung entwickelt. Dieses Konzept überzeugte auch schon im Bundeswettbewerb „besser essen, mehr bewegen“. 348.000,00 nicht investiv mit investivem Anteil Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/532 7 Stadt Städtebauliche Gesamt- maßnahme Programmjahr Kurzbezeichnung Erläuterung Bewilligung in Euro Programmsumme investiv/ nicht investiv Rostock Dierkow 2006 Büro für stadtteilbezogene Wirtschaftsförderung und gewerbliche Bestandspflege Schaffung eines „Büros für stadtteilbezogene Wirtschaftsförderung und gewerbliche Bestandsentwicklung“ innerhalb der kommunalen Wirtschaftsförderung. 420.000,00 nicht investiv Stralsund Grünhufe 2006 Aufsuchende Sozialarbeit-Familienhebamme für Eltern und Mütter im Stadtteil Grünhufe Ziel des Projektes ist, durch den Einsatz von freiberuflichen Hebammen-Sozialpädagoginnen insbesondere Eltern/Mütter in schwierigen sozioökonömischen Lebenslagen zu erreichen und diesen frühzeitig, bereits während der Schwangerschaft sowie längerfristig bis zu einem Jahr nach der Geburt ein präventives, niedrigschwelliges und fachlich geeignetes Unterstützungsangebot bereitzustellen. Frühwarnsystem für den Schutz des Kindeswohls. 198.930,00 nicht investiv Schwerin Neu Zippendorf/ Mueßer Holz 2006 Gorodki-Park - dauerhaft selbst verwaltetes Sport- und Freizeitzentrum Mueßer Holz erster Bauabschnitt durch die Bewohnerinnen und Bewohner. Teilsanierung der Sporthalle und das Anlegen des Gorodkiplatzes durch den Verein Freundschaft. 241.251,00 investiv Schwerin Neu Zippendorf/ Mueßer Holz 2006 Marktkonzept zur Förderung lokaler Ökonomie 2007 bis 2009 Durchführung von jährlich zehn Themenmärkten im Zeitraum 2007 bis 2009 zur Belebung des Stadtteilzentrums Berliner Platz. 78.990,00 nicht investiv Wismar Altstadt 2006 Sozialraumorientierte Kooperation von Jugendhilfe, Schule und Schulsozialarbeit an der Integrierten Gesamtschule „Johann Wolfgang von Goethe“, Mecklenburger Str. 36 a-c im Block 60. Sanierung der letzten leer stehenden Gebäudeteile des ehemaligen schwarzen Klosters in Ergänzung der Integrierten Gesamtschule, um eine Verflechtung von schulischer und außerschulischer Bildung und sozialem Lernen zu erreichen. 450.000,00 investiv Neubrandenburg NordstadtIhlenfelder Vorstadt 2007 Kita Wirbelwind Bewegungskindergarten mit Gesundheitsangeboten und Verbesserung der Bildungschancen aus sozial benachteiligten Familien. 1.037.414,00 investiv Schwerin Neu Zippendorf/ Mueßer Holz 2007 Schulhofgestaltung als Berufsorientierung Schulhofgestaltung der Astrid-Lindgren-Schule durch Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte und Eltern - kreativer Lern- und Gemeinschaftsprozess. 600.000,00 investiv Drucksache 6/532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Stadt Städtebauliche Gesamtmaßnahme Programmjahr Kurzbezeichnung Erläuterung Bewilligung in Euro Programmsumme investiv/ nicht investiv Neubrandenburg Nordstadt - Ihlenfelder Vorstadt 2008 Familienzentrum Nord Das Familienzentrum soll den Stadtteilen Vogelviertel, Reitbahnviertel und Ihlenfelder Vorstadt dienen, jungen Menschen Bedeutung von Bildung und Beschäftigung verdeutlichen und Angebote für Ältere und Behinderte sowie Menschen in Krisensituationen schaffen. 178.125,00 investiv mit nicht investivem Anteil Schwerin Neu Zippendorf/ Mueßer Holz 2008 Stadtteilcafé Neu Zippendorf - Kommunikation, Integration, Qualifizierung Stadtteilcafé im ehemals leer stehenden Gebäude „Eiskristall“ 92.556,00 investiv mit nicht investivem Anteil Stralsund Grünhufe 2008 Nachbarschaftszentrum Grünhufe Gesamtkonzept zur Nutzung der Liegenschaft zum Nachbarschaftszentrum - so ziale Integrations- und Qualifizierungsprojekte, Selbstbauwerkstatt, eLearnwerkstatt , Gruppenarbeit für Familien, Kinder und Jugendliche zum Thema Gesundheit, Essen, Sprache, kulturelle Veranstaltungen, Heimwerkstatt unter Anleitung ehrenamtlich Tätiger, Tauschbörse, Änderungsschneiderei, Suppenküche, Frühlings- und Herbstmarkt der Kleingartenanlage 564.216,27 nicht investiv Greifswald Fleischervorstadt 2010 Klappe, die Erste - Kinder-Mitmach-Museum Mitmachaktivitäten rund um die Themen Kino, Film und Medien. 425.434,00 investiv mit nicht investivem Anteil Schwerin Neu Zippendorf/ Mueßer Holz 2010 Nachbarschaftsbildung durch Bewohnerbeteiligung in Stadtumbauquartieren Im Zeitraum 2010 bis 2013 plant die Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG die Umgestaltung des Quartiers „Seeterrassen“ mit einer Größe von 2,5 Hektar. Dabei werden 150 Wohneinheiten rückgebaut, 160 Wohneinheiten saniert und 30 Wohneinheiten neu gebaut. Umgestaltung der Außenanlagen, insbesondere das Anlegen der Vor- und Mietergärten von der Planung bis zur Fertigstellung durch Anwohnerinnen und Anwohner unter Begleitung eines Büros für Landschaftsplanung. 450.000,00 investiv Stralsund Frankenvorstadt 2010 JAGGI- Jahrgangsübergreifendes Musizieren mit Gitarren 24 Schülerinnen und Schüler erlernen gemeinsam Gitarre spielen (zwölf Zweitklässlerinnen und Zweitklässler sowie zwölf Fünftklässlerinnen und Fünftklässler des Goethegymnasiums, der Regionalschule und Grundschule). 23.241,00 nicht investiv Stralsund Frankenvorstadt 2010 Maritimes Zentrum Frankenvorstadt - Kinder- und Jugendwerft Aufbau eines maritim geprägten Zentrums mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendwerft als erste Säule im Rahmen des offenen Ganztagsschulkonzeptes sowie Schulzentrum als zweite Säule (Zusammenschluss des Gymnasiums mit der Real- und Grundschule zu einem Schulzentrum). Verflechtung von schulischer, außerschulischer Bildung, sinnvollem Freizeitangebot, gekoppelt mit Berufsfrühorientierung. 416.738,00 nicht investiv Gesamt 18 Projekte 6.493.724,27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/532 9 Tabelle 3: Programm Soziale Stadt 1999 bis 2011 - nicht investive Ausgaben Teil 1 Lfd. Nr. Kommune städtebauliche Gesamtmaß- nahme Verfügungsfonds Verfügungsfonds nicht investive Modellvorhaben jährlich 20.000 Euro pro Gebiet nicht investiver Anteil in Tausend Euro in Tausend Euro in Tausend Euro 1. Greifswald Fleischervorstadt 260 130 2. Greifswald Schönwalde II 160 80 3. Neubrandenburg Altstadt (einmalige Förderung) 4. Neubrandenburg Ihlenfelder Vorstadt 220 110 5. Rostock Groß Klein 240 120 348 6. Rostock Schmarl 220 110 7. Rostock Dierkow 120 60 420 8. Rostock Toitenwinkel 120 60 9. Schwerin Feldstadt 140 70 10. Schwerin Neu Zippendorf/ Mueßer Holz 240 120 79 11. Stralsund Grünhufe 260 130 763 12. Stralsund Frankenvorstadt 100 50 439 13. Wismar Altstadt 260 130 insgesamt 2.340 1.170 2.049 Drucksache 6/532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Teil 2 Lfd. Nr. Kommune städtebauliche Gesamtmaßnahme Gesamte nicht investive Gesamtausgaben Gesamte nicht investive Ausgaben absolut Ausgaben prozentual in Tausend Euro in Tausend Euro in Prozent 1. Greifswald Fleischervorstadt 130 10.968 1,19 2. Greifswald Schönwalde II 80 3.977 2,01 3. Neubran- denburg Altstadt 521 (einmalige Förderung) 4. Neubran- denburg Ihlenfelder Vorstadt 110 6.242 1,76 5. Rostock Groß Klein 468 8.823 5,30 6. Rostock Schmarl 110 8.054 1,37 7. Rostock Dierkow 480 2.976 16,13 8. Rostock Toitenwinkel 60 2.772 2,16 9. Schwerin Feldstadt 70 1.441 4,86 10. Schwerin Neu Zippendorf/ Mueßer Holz 199 8.174 2,43 11. Stralsund Grünhufe 893 10.383 8,60 12. Stralsund Frankenvorstadt 489 3.294 14,85 13. Wismar Altstadt 130 6.471 2,01 insgesamt 3.219 74.096 4,34 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/532 11 3. Welche Auswirkungen haben Änderungen in der inhaltlichen Ausrich- tung des Programms „Soziale Stadt“, wie beispielsweise die Konzentration auf investive Maßnahmen, in den jeweiligen Programmgebieten in Bezug auf Programmmaßnahmen und die jeweils bewilligten Mittelzuweisungen? Die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung des Programms bleibt entsprechend § 171e Baugesetzbuch auch mit den Verwaltungsvereinbarungen 2011 und 2012 unverändert. Eine Änderung besteht darin, dass ab 2011 keine neuen Modellvorhaben, die auch nicht investive Maßnahmen ermöglichen, gefördert werden. Die Förderung von Modellvorhaben war kein zusätzliches Programm. Die Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern ermöglichte als Kannbestimmung, einen Teil der Programmmittel für Modellvorhaben verwenden zu dürfen. 4. In welcher Höhe ist eine Förderung für den Neubau der Stadtteil- und Begegnungszentren Rostock-Toitenwinkel und Rostock-Dierkow vorgesehen? In den Stadtteilen „Dierkow“ und „Toitenwinkel“ der Hansestadt Rostock sind jeweils ein Stadtteilbegegnungszentrum geplant, die vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus generell befürwortet werden. Im Rahmen der Städtebauförderung ist eine anteilige Förderung grundsätzlich möglich. Konkrete Förderanträge nach den Städtebauförderrichtlinien liegen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus bislang nicht vor. 5. Wie können aus Sicht der Landesregierung die während der Programmlaufzeit aufgebauten Strukturen und Netzwerke nachhaltig auch über den Förderzeitraum hinaus gesichert werden? 6. Wie stellt sich die Landesregierung eine Verstetigung der Quartiers- entwicklung in benachteiligten Stadtteilen vor und was wird das Land dazu leisten? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Durch das Programm Soziale Stadt wurde es möglich, Organisationsstrukturen und Netzwerke in den Fördergebieten aufzubauen, die auf eine Stabilisierung der Stadtteile ausgerichtet sind. Das Programm Soziale Stadt schafft nur für eine begrenzte Dauer die strukturellen und finanziellen Spielräume, um städtebaulich-bauliche Missstände abzubauen, soziale Infrastrukturen zu schaffen, die Vernetzung lokaler Organisationen und Initiativen zu stärken und zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen. Drucksache 6/532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Die Förderung der Quartiere durch das Programm Soziale Stadt ist gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes zeitlich befristet. Die Weiterführung und Pflege der aufgebauten Strukturen ist Aufgabe der Kommunen sowie der Akteurinnen und Akteure vor Ort. Das Land kann dabei hilfeleistend und begleitend agieren. Das Land hat frühzeitig auf den Verstetigungsprozess hingewiesen und inhaltliche Unterstützung zur Ausgestaltung gegeben, unter anderem im Rahmen einer Transferveranstaltung des „InfoNetzwerkes Soziale Stadt“ im Jahr 2007, die unter dem Thema „Verstetigung der sozialen Stadtteilentwicklung“ stand. Seitens des Landes wurden den Kommunen folgende Eckpfeiler der Verstetigung an die Hand gegeben: a) Weiterbestehen des Quartiersmanagements, um auch die Netzwerke im Stadtteil aufrecht zu erhalten. (Hier sind andere Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen, wie zum Beispiel die Kommune oder die Wohnungsunternehmen oder neue Trägerformen zu wählen, wie die Weiterführung als Stadtteilverein.) Beispiel Schwerin Neu Zippendorf/Mueßer Holz: Verein „Die Platte lebt“ bietet die Möglichkeit der Verstetigung. b) Weiterführen eines Verfügungsfonds, um die Bewohnerinnen und Bewohner konkret einzubinden. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind die Zielgruppe. Nachhaltige Wirkungen können nur erreicht werden, wenn sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit den Zielen der Projekte identifizieren. (Hier bedarf es einer Finanzierung Dritter, wie zum Beispiel der Wohnungsunternehmen.) c) Weiterführen der Integrierten Handlungskonzepte. (Indem ein konkreter Handlungsplan für die Ebenen der verschiedenen Ressorts aufgebaut und von der Stadtvertretung beschlossen wurde, besteht ein Rahmen, der für Politik und Verwaltung bindend ist.) Alle Programmgebiete haben ressortübergreifende integrierte Handlungskonzepte aufgebaut und schreiben diese turnusmäßig fort. Die Konzepte sind zudem in die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte eingebunden. Damit besteht eine gute Voraussetzung, die Verwaltungsstrukturen weiterzuführen. d) Begegnungszentren vor Ort. (Bürgerhäuser und Stadtteilbegegnungszentren sind wichtige Kristallisationspunkte stadtteilbezogener Aktivitäten.) In allen Programmgebieten bestehen Begegnungszentren, die im Rahmen des Programms Soziale Stadt errichtet wurden. Die Begegnungszentren arbeiten selbständig, daher kann diesbezüglich bereits von einer Verstetigung ausgegangen werden. e) Verstärkung der Bündelung (Einbinden anderer Förderprogramme und zusätzlichen Knowhows (zum Beispiel Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier BIWAQ, Europäischer Sozialfonds ESF, Privatwirtschaft.) f) Nutzen von Potentialen, zum Beispiel Schulen, Wohnungsunternehmen, private Kooperationspartnerinnen und -partner, Vereine, Initiativen, Stiftungen. (Insbesondere die Wohnungsunternehmen profitieren als Haupteigentümer in den Großwohnsiedlungen von den Förderungen und positiven Veränderungen im Stadtteil.) g) Kontinuierliche Beobachtung von Veränderungen in der Gesamtstadt und im Stadtteil. Dafür wurde ein auf Dauer und Fortschreibung angelegtes „Monitoring Stadtentwicklung“ mit den Kommunen aufgebaut. Die Daten und Indikatoren werden durch die Kommunen fortgeschrieben und ausgewertet, sodass auch hier von einer Verstetigung ausgegangen werden kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/532 13 Wie der aktuelle Forschungsbericht des Bundes, Themenheft 153, 2012, zum Thema „Sicherung tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung im Programm Soziale Stadt“ zeigt, gibt es kein Patentrezept zur Sicherung tragfähiger Strukturen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass es durchaus zutreffen kann, dass einige Stadtteile aufgrund ihrer sozioökonomischen Voraussetzungen auch mittelfristig nicht ohne Förderung auskommen werden. Der Forschungsbericht auf Basis von Fallstudien gibt Hinweise und Empfehlungen an die Kommunen, sodass seitens des Landes aktuell keine zusätzlichen Informationen erforderlich sind. 7. Werden oder wurden die im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ realisierten Modellvorhaben ausgewertet und inwieweit ist ein Erfahrungsaustausch zur Nachahmung oder Verallgemeinerung auf andere Städte oder Stadtteile auch außerhalb von Programmgebieten vorgesehen ? Mit den Modellvorhaben wurden durch den Bund zusätzlich vorrangig zwei Zielrichtungen verfolgt: 1. Eine stärkere Bündelung zu erreichen, das heißt es wurden Dritte herausgefordert, sich durch Engagement und Finanzierung an den Aufgaben der Sozialen Stadt zu beteiligen. Unter anderem konnte der Eigenanteil der Kommune an der Städtebauförderung durch Dritte getragen werden. 2. Nicht investive Projekte fördern zu können, die ohne eine Deklarierung als Modellvorhaben aufgrund des investiven Ansatzes der Städtebauförderung sonst nicht förderungsfähig gewesen wären. Diese Zielsetzungen wurden erreicht. Inwieweit die Projekte in anderen Gebieten in gleicher oder ähnlicher Form wiederholt werden können, kann heute noch nicht beurteilt werden. Das war aber auch nicht zwingende Zielsetzung der mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung initiierten Modellvorhaben . Ziel der Förderung ist die Stärkung des Stadtteils. Das Programm Soziale Stadt wird im Rahmen der Bundesevaluation als ein geeignetes Instrument bewertet, um die Verfestigung von sozialräumlichen Ausgrenzungen in den Städten zu bekämpfen und um benachteiligte Quartiere zu stabilisieren. Die nachhaltigen Wirkungen der einzelnen Projekte der Sozialen Stadt wurden bisher auf Basis einer Evaluation noch nicht untersucht. Bundes- und Landesevaluation beschränkten sich als Zwischenevaluation zunächst nur auf die aufgebauten Strukturen und eingeleiteten Prozesse. Drucksache 6/532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Die Modellvorhaben befinden sich überwiegend noch in der Durchführung. Konkrete Wirkungen, die sich aus den einzelnen Projekten für das Gebiet oder das Land erkennen lassen, sind erst nach einer längeren Laufzeit ablesbar. Bei einigen Modellvorhaben, wo es möglich ist, wird eine begleitende Selbstevaluation durchgeführt, in der dokumentiert wird, welche Aktivitäten durch das Modellvorhaben laufen, zum Beispiel beim Projekt „Besser essen, mehr bewegen“ in Rostock oder beim Projekt „Familienhebammen“ in Stralsund. Insbesondere das Projekt der Familienhebammen in Stralsund hat schon starke Wirkungen entfalten können, sowohl innerhalb des Gebietes als auch für das gesamte Land. Angestoßen durch das Modellvorhaben Soziale Stadt in Stralsund hat das Land Mittel in den Landeshaushalt für ein „Frühwarnsystem zur Förderung des Kindeswohls und zur Sicherung des Kindesschutzes“ eingestellt. Damit ist eine breite Übertragbarkeit auf das Land gegeben. 8. Gibt es Kontakte oder eine Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und den Städten mit Programmgebieten hinsichtlich der Weiterbeschäftigung der Quartiersmanager und der Aufrechterhaltung der Stadtteilbüros über den Förderzeitraum hinaus und wird in diesem Zusammenhang auch eine anteilmäßige Landesförderung außerhalb des Programms „Soziale Stadt“ erwogen? Zwischen dem Ministerium und den Kommunen sowie Quartiersmanagerinnen und -managern besteht ein ständiger Kontakt, insbesondere auch durch das Netzwerk Quartiersmanagement . Die Quartiersmanagerinnen und -manager werden aus dem Programm Soziale Stadt finanziert. Die Laufzeit der Programme beträgt fünf Jahre. Auch mit der Verwaltungsvereinbarung 2012 stellt der Bund den Ländern Mittel im Programm Soziale Stadt zur Verfügung. Vorbehaltlich des Beschlusses zum Landeshaushalt werden voraussichtlich 1,738 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bereitstehen. Die Finanzierung der Quartiersmanagerinnen und -manager ist damit zunächst bis 2016 gesichert. Somit besteht kein aktueller Bedarf über andere Landesfinanzierungen zu beraten. Die Miete der Stadtteilbüros wird nicht aus dem Programm Soziale Stadt finanziert, sondern durch Dritte getragen, somit besteht auch zur Aufrechterhaltung der Stadtteilbüros derzeit kein Bedarf zusätzlicher Finanzmittel des Landes. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/532 15 9. Hat Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsvereinbarung Städte- bauförderung 2012 bereits unterzeichnet und wann wird das Städtebauförderprogramm des Landes in Kraft treten und mit welchen Förderschwerpunkten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 unterzeichnet. Das Städtebauförderprogramm des Landes wird mit Beschluss des Landeshaushaltes 2012/2013 in Kraft treten und hat folgende Förderschwerpunkte: - Fertigstellung wichtiger infrastruktureller Projekte in den Programmkommunen zur Stärkung der Innenstädte/Ortskerne und Stadtteilzentren, - Unterstützung privater Modernisierungsmaßnahmen zum Erhalt historischer Gebäude- substanz (Initiative Private mit ins Boot) und zur Bekämpfung des Wohnungsleerstandes in den Innenstädten (Familien mit Kindern, ältere Bevölkerungsgruppen), - Förderung/Mitfinanzierung besonders nachhaltiger Projekte, - Berücksichtigung von Schlüsselmaßnahmen (die für die Funktion des Gebietes wichtig sind), - Behebung sozialer Missstände (Jugendzentren, Begegnungsstätten), - Wiedernutzung von Brachflächen (sparsamer Umgang mit Flächen, Nutzungsmischung), - Denkmalschutz (Erhaltung der Flächendenkmale und einzelner Denkmalobjekte) sowie - Konzentration auf „geeignete Zentren“ entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm.