Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5323 6. Wahlperiode 25.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vergabe von Aufträgen an PricewaterhouseCoopers (PwC) seit 2006 und ANTWORT der Landesregierung PwC ist der Mandatar des Landes für das Landesbürgschaftsprogramm. In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Vergabe von Aufträgen an PricewaterhouseCoopers (PwC) seit 2006“ (Drucksache 6/5241) führt die Landesregierung jedoch nur den Auftrag der PwC als Mandatar für die Umsetzung der „Richtlinie zur Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugunsten landwirtschaftlicher Unternehmen“ im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf. In einer Informationsvorlage des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 6. Wahlperiode werden vom Finanzministerium für die Jahre 2009 bis 2011 allein für die Bearbeitung der Bürgschaften im Zusammenhang mit den P+S Werften Kosten in Höhe von 2,27 Millionen Euro ausgewiesen, jedoch nicht in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5241 berücksichtigt. In der o. g. Informationsvorlage wird von einer annähernden Berechnung der anteilig auf die P+S Werften im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms entfallenden Kosten gesprochen. Eine genaue Zurechnung zu einzelnen Bürgschaftsfällen sei laut Finanzministerium nicht möglich. 1. Warum wurde die Tätigkeit und die Vergütung der PwC als Mandatar des Landes für das Landesbürgschaftsprogramm nicht vollständig in der Antwort auf die genannte Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5241 aufgeführt? Die Tätigkeit der PwC als Mandatar des Landes basiert auf dem Mandatarvertrag (Grundlagenvertrag ) von 1992. Insofern handelte es sich nicht um einen Auftrag, der ab 2006 an PwC vergeben wurde. Drucksache 6/5323 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe erhielt die PwC Vergütungen aus der Tätigkeit als Mandatar des Landes für das Landesbürgschaftsprogramm seit 2006 (bitte auch Vergütungen aus Bürgschaftsentgelten und für jedes Jahr getrennt angeben)? In der nachfolgenden Tabelle werden die Vergütungen für die Tätigkeit von PwC als Mandatar des Landes seit dem Jahr 2006 dargestellt. Eine darüber hinausgehende Vergütung aus Bürgschaftsentgelten erfolgte nicht. Jahr Vergütung (in Euro) 2015 1.791.919,63 2014 2.037.401,08 2013 2.620.343,14 2012 3.323.889,97 2011 2.965.568,73 2010 2.892.837,02 2009 3.174.747,75 2008 2.447.474,65 2007 2.538.646,04 2006 2.189.609,67 3. Wie verhält sich die Aussage des Finanzministeriums, wonach eine genaue Zurechnung der Kosten von PwC zu einzelnen Bürgschaftsfällen nicht möglich sei, zu der Abrechnung der PwC zu einer konkreten Bürgschaftsangelegenheit der P+S Werften, übersandt mit Schreiben vom 18. November 2010 an das Finanzministerium? 4. Erfolgte grundsätzlich eine nach einzelnen Bürgschaftsfällen getrennte Abrechnung der PwC gegenüber dem Land? a) Wenn ja, warum hat die Landesregierung in der Informationsvorlage ausgeführt, dass eine genaue Zurechnung zu einzelnen Bürgschaftsfällen nicht möglich sei? b) Wenn nicht, warum erfolgte eine getrennte Abrechnung durch PwC mit Schreiben vom 18. November 2010? Die Fragen 3, 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es erfolgt keine nach einzelnen Bürgschaftsfällen getrennte Abrechnung gegenüber dem Land. Die Bearbeitung jedes einzelnen Bürgschaftsfalles umfasst eine Vielzahl von Verfahrensschritten , wie beispielsweise die Aufbereitung der Anträge und weiterer Grundlagen für die Bürgschaftsentscheidung, die Verwaltung der eingegangenen Bürgschaften, die Überwachung der Einhaltung von Auflagen und die Abwicklung von Ausfällen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5323 3 Im einzelnen Bürgschaftsverfahren sind zudem eine Vielzahl von Abstimmungen mit den Banken und den Bürgschaftsbegünstigten erforderlich. Gegenstand der Tätigkeit des Mandatars ist zudem die Bearbeitung von Voranfragen. Eine genaue Zurechnung der Kosten von PwC auf einzelne Bürgschaftsfälle ist vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Auch mit dem Schreiben vom 18. November 2010 sollte keine Abrechnung eines Einzelfalls vorgenommen werden. Anlass des Schreibens ist eine höhere Entgeltzahlung gewesen, die PwC für das Land vereinnahmt hatte. In dem Schreiben wird der beim Land nach Abzug eines Abschlags auf das zu erwartende Jahreshonorar verbleibende Anteil berechnet. Der aus der Entgeltzahlung einbehaltene Abschlag ist Bestandteil des in der Tabelle zur Beantwortung zur Frage 2 angegebenen Gesamtbetrags für das Jahr 2010. 5. Welche vertraglichen Vereinbarungen zur Vergütung der PwC für die Wahrnehmung der Aufgabe des Mandatars für das Landesbürgschaftsprogramm hat das Land mit der PwC getroffen? Nach dem Mandatarvertrag berechnet sich die Höhe des Honorars auf der Grundlage des jährlichen Entgeltaufkommens. Dieses setzt sich aus dem Bearbeitungsentgelt und dem laufenden Entgelt zusammen. Das Bearbeitungsentgelt für eingehende Bürgschaftsanträge erhält PwC bis zu einem Gesamtbetrag von rund 511 Tausend Euro jährlich als Vergütung. Von den darüber liegenden Beträgen erhält PwC die Hälfte. Die Bearbeitungsentgelte betragen derzeit 0,3 Prozent beziehungsweise 0,25 Prozent des Bürgschaftsobligos maximal jedoch 25.500 Euro. Vom laufenden Bürgschaftsentgelt (Basis für die Berechnung des Honorars ist ein durchschnittliches Entgelt in Höhe von ein Prozent des Bürgschaftsobligos) erhält PwC in drei Degressionsstufen prozentuale Anteile, die sich abhängig von der Höhe des Gesamtbürgschaftsobligos abstufen. 6. Welche vertraglichen Vereinbarungen zur Vergütung von PwC für die Wahrnehmung der Aufgabe des Mandatars für das Landesbürgschaftsprogramm bzgl. der Bürgschaftsangelegenheiten mit den P+S Werften hat das Land mit der PwC getroffen (bitte insbesondere die Grundlage für die Berechnung des Honorars bzw. der Vergütung der PwC darlegen)? Auch die Tätigkeit von PwC im Rahmen des Bürgschaftsverfahrens P+S Werften ist im Rahmen der in Frage 5 beschriebenen Gesamtvergütung abgegolten worden. Eine besondere Absprache zur Modifizierung der Vergütungsregelung ist allerdings im Zusammenhang mit der Verbürgung von Avalen der Kautionsversicherer Queensland Insurance, Bankers` and Traders` Insurance Company und The Equitable Probate and General Insurance Company (QBE) und Vereinigte Haftpflichtversicherung (VHV) getroffen worden. Drucksache 6/5323 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die oben zu Frage 5 ausgeführte Berechnung des Honorars basiert hinsichtlich des laufenden Entgelts auf drei Stufen. Nach der Modifikation der Vergütungsregelung sollte bei einem Gesamtobligo, das die dritte Stufe erreicht, eine Sonderregelung für das auf die Kautionsversicherer entfallende Obligo in Kraft treten. Hinsichtlich des auf die Kautionsversicherer entfallenden Obligos sollte es in diesem Fall bei einem Entgeltanteil entsprechend der zweiten Stufe bleiben. Die dritte Degressionsstufe wurde danach in der Praxis allerdings nicht mehr erreicht. Hintergrund für die Modifikation war ein gegenüber dem normalen Bürgschaftsverfahren erhöhter Aufwand. Die Kautionsversicherer haben die übliche Funktion einer Bank nur eingeschränkt übernommen, sodass durch PwC ein höherer Prüfungs- und Verwaltungsaufwand betrieben werden musste.