Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5326 6. Wahlperiode 29.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Wismar am 03.04.2016 und ANTWORT der Landesregierung Laut Polizeibericht kam es am 03.04.2016 im Wismarer Erlebnisbad Wonnemar zu einem sexuellen Übergriff eines 19-jährigen Zuwanderers gegenüber zwei deutschen Mädchen. Der Täter ist der Polizei bereits wegen eines ähnlichen Deliktes bekannt. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den oben genannten Einsatz? a) Wie erfolgte die Alarmierung der Polizei und wie viele Zeugen gibt es für den Vorfall? b) Wie viel Zeit verging von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Tatort? c) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren wie lange im Einsatz ? Am 03.04.2016 kam es im Wismarer Erlebnisbad Wonnemar zu einer unsittlichen Tätlichkeit eines nach eigenen Angaben 17-jährigen Zuwanderers gegenüber einem acht und einem dreizehn Jahre alten Mädchen. Zu a) Die Alarmierung erfolgte telefonisch über den Notruf der Polizei. Der Polizei sind zehn Zeugen bekannt. Drucksache 6/5326 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) Vom Zeitpunkt des Notrufes bei der Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Einsatzort vergingen sieben Minuten. Zu c) Insgesamt waren fünf Polizeibeamte mit drei Funkstreifenwagen im Einsatz. Der Einsatz war nach 90 Minuten beendet. 2. Welche Informationen liegen über Wohnort, Herkunft, Alter, Geschlecht, Nationalität (Aufenthaltsstatus), Vorstrafen, sonstige besondere Merkmale eventueller Beteiligter/ Verdächtiger/Täter vor? Angaben zu Wohnort, Herkunft, Alter und Staatsangehörigkeit der Personen werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, die einzelnen Personen bestimmbar gemacht werden könnten. Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, wären umfangreiche Recherchen erforderlich. So wäre die Belegung jeder Unterkunft in der Nähe dahingehend zu überprüfen, wie viele Personen mit gleicher Nationalität, Alter und so weiter zum Zeitpunkt der Tat dort lebten. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Im Übrigen ist die Preisgabe von Daten über Straftaten einer bestimmten Person im Rahmen einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig. (vergleiche Oberverwaltungsgericht Weimar, ZD 3/2015, Seite 140 ff. mit weiteren Nachweisen). Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die hohe Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder Verurteilungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem können Private nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5326 3 3. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen oder gab es bereits diesbezügliche Anzeigen/Gerichtsverhandlungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese? Der Vorgang befindet sich in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Vorgang zur weiteren Entscheidung an die zuständige Staatsanwaltschaft übersandt. Der Beschuldigte ist den Ermittlungsbehörden bereits wegen eines ähnlichen Delikts bekannt. 4. Inwieweit hält die Straftat Einzug in die Polizeiliche Kriminalstatistik (bitte die Antwort begründen)? Wird die Straftat unter der Kategorie „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ aufgeführt (bitte die Antwort begründen)? Die Straftat wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Dazu gehört auch die Erfassung nichtdeutscher Tatverdächtiger.