Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5328 6. Wahlperiode 29.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Ausbildungsniveau von Einwanderern und Anerkennung von Berufsabschlüssen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele spanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben in der Zeit vom 01.09.2015 bis 31.03.2016 einen Wohnort in Mecklenburg- Vorpommern gewählt? Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor und sind auch nicht ermittelbar. 2. Über welche Berufsabschlüsse verfügen diese spanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und welche Tätigkeiten haben sie aufgenommen ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 6/5328 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben in der Zeit vom 01.09.2015 bis 31.03.2016 in Mecklenburg-Vorpommern Zuflucht gefunden? In der Zeit vom 01.09.2015 bis 31.03.2016 haben nach der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik insgesamt 13.108 syrische Staatsangehörige in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylerstantrag gestellt. 4. Über welche Berufsabschlüsse bzw. Qualifikationen verfügen diese syrischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und welche Tätigkeiten konnten sie aufnehmen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Welche Gründe sprechen gegen die Anerkennung der Berufsabschlüsse bzw. Qualifikationen der syrischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger? Grundsätzlich keine. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Berufsqualifikationen richtet sich nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG M-V) vom 10. Dezember 2012, das der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt dient, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen. Gemäß § 2 Absatz 2 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes findet dieses Gesetz auf alle Personen - unabhängig von der Nationalität - Anwendung, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, in Mecklenburg-Vorpommern eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen.