Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Mai 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5329 6. Wahlperiode 13.05.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Schutz-Hecke an der Autobahn 19 und ANTWORT der Landesregierung 1. Teilt die Landesregierung die Feststellung von Minister Dr. Backhaus, dass an dem Abschnitt der Autobahn 19, an der vor fünf Jahren ein sandsturmbedingter Massenunfall stattfand, eine Hecke stand, welche im Zuge des Sicherheitskonzepts zum G-8-Gipfel entfernt wurde? Im Zuge umfangreicher Erneuerungsarbeiten auf der Bundesautobahn 19 (BAB 19) wurde auch die Hecke im Bereich des Unfallortes der Großschadenslage vom 08.04.2011 (km 90,000 - 104,000) entfernt. Die Genehmigung hierfür wurde bereits im Jahr 2004 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Sanierung der BAB 19 erteilt und stand sachlich und zeitlich nicht im Zusammenhang mit der Durchführung des G8-Gipfels. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Hecke an dem betroffenen Autobahnabschnitt den Sandsturm hätte bremsen und damit das Unfallrisiko minimieren kann? Das Auftreten von Winderosionsereignissen ist immer ein komplexer Vorgang. Verschiedenste Umwelteinflüsse treffen aufeinander und bedingen unterschiedlichste Auswirkungen auf den Boden. Drucksache 6/5329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bodenerosion durch Wasser und Wind ist besonders für das landwirtschaftlich geprägte Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Herausforderung. Vor allem Ackerböden - das sind 46,5 Prozent beziehungsweise 1.078.900 Hektar der Landesfläche - begünstigen das Auftreten von Bodenerosion. Ursache des Staubsturms am 08.04.2011 war die großflächig bloß liegende Ackerkrume im Zusammentreffen mit verschiedenen klimatischen Faktoren, vor allem anhaltende Trockenheit und starker Wind. Allein das Vorhandensein einer Hecke unmittelbar neben der BAB 19 hätte das Winderosionsereignis am 08.04.2011 nicht verhindern können, zumal die Autobahn in dem betroffenen Abschnitt teilweise in Dammlage verläuft und die Vegetation Anfang April selten entwickelt ist, sodass eine Hecke kaum Schutzwirkung entfalten kann. Eine wirksame Vorsorge zur Vermeidung von Winderosionsereignissen muss ganzheitlich betrieben werden, insbesondere angesichts der zunehmend auftretenden Frühjahrsstürme in noch vegetationslosen Zeiträumen. Heckenpflanzungen bilden dabei einen Teil der möglichen Maßnahmenpalette. Wichtigstes Kriterium zur Vermeidung von Winderosionsereignissen ist und bleibt jedoch die standortangepasste Bewirtschaftung der Flächen. Je weniger Ackerfläche unbedeckt bleibt, desto geringer ist die Gefahr von Bodenerosion. Über das „Greening“ als Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden im Jahr 2015 auf einer Fläche von insgesamt 57.000 ha in den Wintermonaten Zwischenfrüchte angebaut und damit die Bedeckung der Flächen im Sinne des Erosionsvorsorgeschutzes erreicht. Außerdem bietet das Land im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) zahlreiche Fördermaßnahmen mit direkter oder indirekter Ausrichtung auf den Erosionsschutz, zum Beispiel durch: - die Förderung von Schutzstreifen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Strukturelementen auf dem Ackerland, - die Richtlinie zur Förderung der dauerhaften Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland, - die Richtlinie zur Förderung des Anbaus vielfältiger Kulturen im Ackerbau. Darüber hinaus können künftig aus der neuen Förderrichtlinie Naturschutz (NatSchFöRL) auch Heckenpflanzungen in der Agrarlandschaft unterstützt werden. Im Rahmen dieser Förderung wurde allein im Jahr 2015 das Anlegen von Erosionsschutzstreifen auf insgesamt 1.750 Hektar landwirtschaftlicher Fläche finanziell unterstützt. Ein weiteres wichtiges Element des vorsorgenden Erosionsschutzes ist die kostenlose Beratung und Schulung von Landwirten und Behörden. Bereits seit 2009 können zudem die potentiellen Gefährdungsstufen aller landwirtschaftlichen Flächen feldblockbezogen unter http://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php eingesehen werden. Auch das nach dem Unfallereignis am 08.04.2011 initiierte und bundesweit bislang einmalige Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern (EEK) gibt erstmals einen Überblick hinsichtlich der tatsächlichen Gefahrensituation im Land. Damit werden alle auf landwirtschaftlichen Flächen bekannt gewordenen Erosionsereignisse erfasst, ausgewertet und gezielt Maßnahmen zur Abwendung erneuter Erosionsereignisse in den betroffenen Flächenbereichen ergriffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5329 3 3. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der jetzigen Feststellungen von Minister Dr. Backhaus eine Notwendigkeit, bereits vorliegende Bewertungen, Beurteilungen oder Urteile im Zusammenhang mit dem Massenunfall einer Überprüfung und Neubewertung zu unterziehen bzw. daraufhin zu wirken? Nein, es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Gegenüber welchen Institutionen gedenkt die Landesregierung diesbezüglich wann und mit welcher Zielstellung zu reagieren? Entfällt.