Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5338 6. Wahlperiode 04.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Hospizversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach den Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin Mecklenburg-Vorpommern e. V. gibt es sieben stationäre Hospize im Land, in Neubrandenburg, Neustrelitz, Rostock, Greifswald, Bergen/Rügen, Schwerin und Bernstorf. 1. Wie viele Patienten können durch die stationären Hospize in Mecklenburg-Vorpommern versorgt werden? Die seitens der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin Mecklenburg- Vorpommern e.V. aufgezeigten 7 stationären Hospize verfügen insgesamt über eine Kapazität von 72 Plätzen. Neu hinzugekommen ist das Hospiz Stralsund mit 8 Plätzen. 2. Wie hoch ist deren durchschnittliche Auslastung? Nach Erhebungen der Kassen weisen die stationären Hospize in Mecklenburg-Vorpommern derzeit eine Belegungsquote von 70 bis 90 % aus. Drucksache 6/5338 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten? Zur durchschnittlichen Wartezeit für Patientinnen und Patienten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Wie schätzt die Landesregierung die Versorgung mit stationären Hospizen ein? Sind die Anzahl und die Standorte heute und in den nächsten Jahren bedarfsgerecht? Für stationäre Hospize werden nach Empfehlung der EAPC (European Association for Palliative Care) und DGP (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin) als Standard 40 - 50 Betten pro 1 Million Einwohner zugrunde gelegt. Hiernach ist die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern im stationären Hospizbereich diesem Standard genügend. Im Bundesvergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis Betten pro 1 Mio. Einwohner an vorderer Stelle (Quelle: www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de). Es ist zu erwarten, dass sich die Zahl der stationären Hospize zukünftig bedarfsgerecht weiter erhöhen wird. 5. Würde gegebenenfalls der Aufbau weiterer stationärer Hospize von der Landesregierung gefördert werden? Aufgrund der bundesrechtlich geregelten, weiter verbesserten Finanzierung von stationären Hospizen sieht die Landesregierung zurzeit keine Notwendigkeit und keinen Bedarf für eine Landesförderung zum Aufbau weiterer stationärer Hospize. 6. Welche Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Sterbende, für die eine ambulante Hospiz- und Palliativversorgung nicht möglich ist? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5338 3 7. Wie viele Personen verstarben in den letzten Jahren während einer Kurzzeit- und oder Verhinderungspflege in Mecklenburg- Vorpommern? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.