Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5349 6. Wahlperiode 04.05.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erhebung von Verkehrsdaten und Funkzellenabfragen und ANTWORT der Landesregierung 1. In wie vielen Ermittlungsverfahren wurden von Strafverfolgungsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen zur Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100g StPO beantragt und durchgeführt (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2011 bis 2016 nach Berichtszeitraum , nach der die Maßnahme beantragenden Behörde und unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 StPO, § 100g Absatz 2 StPO sowie § 100g Absatz 3 StPO) a) die Anzahl der Ermittlungsverfahren, in denen diese Maßnahmen durchgeführt wurden? b) die Anzahl der Erstanordnungen, mit denen diese Maßnahmen angeordnet wurden? c) die Anzahl der Verlängerungsanordnungen, mit denen diese Maßnahmen angeordnet wurden? Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) stellen sich wie folgt dar: Staatsanwaltschaft Neubrandenburg 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 durchgeführt worden sind 13 10 3 20 37 Erstanordnungen 13 10 3 20 37 Verlängerungsanordnungen 0 0 0 0 0 Drucksache 6/5349 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Staatsanwaltschaft Rostock 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 durchgeführt worden sind 128 143 130 134 171 Erstanordnungen 150 304 161 192 225 Verlängerungsanordnungen 0 0 2 4 2 Staatsanwaltschaft Stralsund 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 durchgeführt worden sind 64 66 78 58 80 Erstanordnungen 63 77 84 60 80 Verlängerungsanordnungen 1 3 2 0 0 Staatsanwaltschaft Schwerin 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 durchgeführt worden sind 130 132 85 131 131 Erstanordnungen 298 254 187 183 327 Verlängerungsanordnungen 22 6 25 10 37 Für den Berichtsraum 2016 wird die Statistik erst nach Abschluss des Berichtsjahres erstellt. Für Maßnahmen nach § 100g Absatz 2 StPO und § 100g Absatz 3 StPO liegt kein Zahlenmaterial vor. 2. Aufgrund welcher Straftaten im Sinne von § 100g Absatz 2 Nr. 1 bis 8 StPO wurden die Maßnahmen jeweils durchgeführt? Vorratsdatenspeicherung und Funkzellenabfragen sind erst seit dem 18.12.2015 in der vorliegenden Form gesetzlich geregelt. Bis dahin war keine gesonderte statistische Erfassung vorgesehen. Dementsprechend ist auch insoweit noch kein Zahlenmaterial vorhanden, sodass die Frage nicht beantwortet werden kann. Dies wird erstmals im Frühjahr 2017 für das Berichtsjahr 2016 möglich sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5349 3 3. Wie viele Verkehrsdatendateien und Verkehrsdatensätze hat die Polizei bei Netzbetreibern bzw. Telekommunikationsdiensteanbietern im Rahmen der Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 StPO, § 100g Absatz 2 StPO sowie § 100g Absatz 3 StPO jeweils erhoben? Die angefragten Daten werden nicht erfasst. Soweit der Landesregierung kein Datenmaterial zu den aufgeworfenen Fragen vorliegt, können diese nicht beantwortet werden, da dies eine händische Auswertung sämtlicher von den Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungs- und Strafverfahren bedingen würde. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Zwischen 2011 und 2015 sind bei den Staatsanwaltschaften des Landes durchschnittlich im Jahr etwa 100.000 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte eingegangen. 4. Wie viele Anschlüsse waren bei Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 StPO, § 100g Absatz 2 StPO sowie § 100g Absatz 3 StPO jeweils betroffen? Die Verkehrsdatenabfragen nach § 100g Absatz 1 StPO, § 100g Absatz 2 StPO und § 100g Absatz 3 StPO betraf die nachfolgend aufgeführte Anzahl von Anschlüssen. Eine weitere Differenzierung von Verkehrsdatenabfragen wird statistisch nicht erfasst, sodass die bereits gelöschten Maßnahmen nicht mehr zugeordnet werden können. 2011 2012 2013 2014 2015 § 100g Absatz 1 und Absatz 2 StPO 169 168 278 280 525 § 100g Absatz 3 StPO 88 89 191 243 550 Gelöscht 324 291 59 41 39 Insgesamt 581 548 528 564 1.114 Drucksache 6/5349 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Anschlussinhaberfeststellungen wurden bei Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 StPO, § 100g Absatz 2 StPO sowie § 100g Absatz 3 StPO jeweils vorgenommen? 6. In wie vielen Fällen haben Gerichte den Antrag auf Anordnung einer Maßnahme nach § 100g StPO abgelehnt? 7. Welche Kosten haben die Verkehrsdatenerhebungen in dem in Frage 1 genannten Zeitraum insgesamt verursacht? 8. In wie vielen Fällen hat die Polizei Verkehrsdaten durch den Einsatz technischer Mittel (z. B. IMSI Catcher, W-Lan Catcher, „Stille SMS“) in dem in Frage 1 genannten Zeitraum erhoben? Zu 5, 6, 7 und 8 Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.