Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5375 6. Wahlperiode 11.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Nachbesetzung von Kassenarztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zum Ende vergangenen Jahres ging die Fachärztin für Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie in Hagenow in den wohlverdienten Ruhestand . Ihre Patientinnen und Patienten suchen teilweise bis heute nach einer entsprechenden Praxis, die sie versorgt. Nun heißt es, dass es einen Nachfolger für die Praxis in Hagenow gibt, dieser aber aus nicht weiter benannten Problemen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg -Vorpommern nicht sofort die Nachfolge antreten kann. 1. Entspricht es der Tatsache, dass eine Praxisnachfolge gefunden wurde und diese gegenwärtig aus formellen Gründen noch nicht ihre Tätigkeit aufnehmen kann? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Praxisnachfolge gefunden. Die Gründe, warum die ärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde, werden in der Antwort zu Frage 2 dargelegt. Drucksache 6/5375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Gründe sind das? Faktoren für den Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit bei der Nachbesetzung von Arztpraxen sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung bestehende Beschäftigungsverhältnisse des Praxisnachfolgers mit daraus resultierenden Kündigungsfristen und dem erforderlichen Umzug an den neuen Vertragsarztsitz. Der Beginn der Aufnahme der Tätigkeit durch den Praxisnachfolger habe im vorliegenden Fall auch erst im Rahmen der Beratungen zum Antrag im Zulassungsausschuss für Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern erörtert werden müssen. 3. Wann ist mit der Wiedereröffnung der Praxis für Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie in Hagenow und damit mit der Versorgung der Menschen in Hagenow und Umgebung zu rechnen? Der Praxisnachfolger hat laut Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte in Mecklenburg -Vorpommern die vertragsärztliche Tätigkeit in einem Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis spätestens 31. August 2016 aufzunehmen. 4. Welche Möglichkeiten der fachärztlichen Versorgung sieht die Landesregierung für die Patienten in unterversorgten Gebieten, deren Ärzte aus Alters- oder anderen Gründen die Patientenversorgung aufgeben ? Nach den Maßgaben der Bedarfsplanung besteht bei der fachärztlichen Versorgung in keinem Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern Unterversorgung. Gegenwärtig sind in nahezu allen Fachgruppen der fachärztlichen Versorgung die Versorgungsbereiche für weitere Zulassungen gesperrt. Sollte es in einem Bereich doch zu Engpässen in der fachärztlichen Versorgung kommen, besteht für die Patienten die Möglichkeit, sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zu wenden.