Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Mai 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5376 6. Wahlperiode 12.05.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geschäftsbeziehungen des Landes zur Maple Bank und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Dem Finanzministerium obliegt das Liquiditätsmanagement des Landes. Das umfasst alle Maßnahmen zur Analyse, Bewertung und Steuerung der Liquidität mit dem Ziel, arbeitstäglich unter Maßgabe der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Liquidität des Landes Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen. Hierzu gehören sowohl die Liquiditätsplanung als auch die tägliche Liquiditätsdisposition zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landes. Gemäß § 43 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern hat das Finanzministerium nicht sofort benötigte Kassenmittel so anzulegen, dass über sie bei Bedarf verfügt werden kann. Weiterhin bestimmt gemäß § 18 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, bis zu welcher Höhe durch das Finanzministerium Kredite zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredite) aufgenommen werden können. Das Finanzministerium setzt zur Steuerung der Liquidität sowohl Geldanlagen (Tagesgeld oder Termingelder) als auch Kassenverstärkungskredite ein. Drucksache 6/5376 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Laut einem Medienbericht vom 22.04.2016 hat das Land Mecklenburg- Vorpommern 59 Millionen Euro bei der im Februar in Insolvenz gegangenen Maple Bank angelegt. Die Maple Bank steht seit September 2015 im Verdacht, in sogenannte Cum-Ex-Geschäfte verwickelt zu sein, mit deren Hilfe bei Aktiengeschäften eine doppelte Erstattung der Kapitalertragsteuer erzielt wurde. Im Februar hat sich ein Bundestagsuntersuchungsausschuss zu den Cum-Ex-Geschäften konstituiert. 1. Trifft es zu, dass das Land Gelder bei der Maple Bank angelegt hatte? Das Finanzministerium hatte im Rahmen des Liquiditätsmanagements seit 2001 sowohl Tagesgelder als auch Termingelder bei der Maple Bank GmbH angelegt. 2. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Höhe hatte das Land in den Jahren 2015 und 2016 Gelder bei der Maple Bank angelegt? In den Jahren 2015 und 2016 wurden folgende Termingeldanlagen mit der Maple Bank GmbH vorgenommen: Anlagezeitraum Anlagebetrag (in Euro) Höhe der Einlagensicherung zum Zeitpunkt der Anlage (in Euro) 13.11.2014 bis 02.01.2015 33.000.000,00 93.725.000 13.11.2014 bis 13.02.2015 60.000.000,00 93.725.000 13.02.2015 bis 13.08.2015 60.000.000,00 62.483.000 13.08.2015 bis 21.12.2015 40.000.000,00 62.483.000 13.08.2015 bis 15.02.2016 (Geschäftsende 11.02.2016) 19.000.000,00 62.483.000 12.01.2016 bis 12.10.2016 (Geschäftsende 11.02.2016) 40.000.000,00 59.834.000 3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Maple Bank? 4. Welches Mindestrating muss eine Bank erfüllen, damit das Land eine Anlage tätigt? 5. Welches Rating hatte die Maple Bank zum jeweiligen Anlagezeitpunkt? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5376 3 Im Rahmen des täglichen Liquiditätsmanagement des Landes werden Geldmarktgeschäfte unter der Maßgabe einer sicheren Anlage und dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit nur mit den Ländern sowie den Partnern abgewickelt, die dem deutschen Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankengruppe angehören. Eine Anlage wird maximal bis zur Höhe der festgelegten Sicherungsgrenze des betreffenden Kreditinstitutes vorgenommen. Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungssystemen werden im Liquiditätsmanagement die im Finanzministerium gegebenen Informationsquellen genutzt, um die bestehenden Risiken - vor allem der nicht vorhersehbare Ausfall eines vertraglich gebundenen Geldmarktpartners (Kontrahentenrisiko ) - zu bewerten und zeitnah sowie maßnahmengerecht auf eine Änderung der Risiken reagieren zu können (beispielsweise durch Auflösung eines Geschäfts, Stornierung einer Zahlung innerhalb des Zahlungsverkehrssystems des Landes, Streichung der Bank als Geschäftspartner). Bei allen Geldmarktgeschäften wird eine Streuung der Geschäftspartner angestrebt und unter den vorgenannten Bedingungen folgende Prioritätenreihenfolge bei der Auswahl der Geschäftspartner eingehalten: 1. Bundesländer, 2. Landesbanken und öffentliche Banken einschließlich der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, 3. private Banken. 6. Konnte das Land zum Anlagezeitpunkt eine höhere Rendite bei der Maple Bank im Vergleich zu anderen Banken erzielen? Wie in den Vorbemerkungen und in der Antwort auf die Fragen 3 bis 5 dargestellt, erfolgt die Auswahl der Geldanlagen nach mehreren Kriterien, unter anderem nach der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit. Dabei wird jedoch gewährleistet, dass sich die von den Banken angebotenen Zinskonditionen innerhalb einer üblichen Spanne der Referenzzinssätze befinden (Ausschluss einer Übervorteilung oder Benachteiligung des Landes). Zudem wird sichergestellt , dass die Anlagen stets durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Das Land hätte zum Anlagezeitpunkt auch Banken auswählen können, die eine höhere Rendite erwarten ließen (jedoch nicht durch die Einlagensicherung gedeckt waren), oder die eine niedrigere Rendite erwarten ließen (was bei gleicher Sicherheitsgarantie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit widersprochen hätte). 7. Trifft es zu, dass das Land bewusst eine Anlage bei der Maple Bank gewählt hatte, um mit einem höheren Risiko eine höhere Rendite zu erzielen? Nein. Drucksache 6/5376 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Ist dem Land durch die Anlage ein Schaden entstanden? Nein. Die Einlagensicherungsgruppe des Bundesverbandes deutscher Banken informierte das Finanzministerium mit Schreiben vom 15.02.2016 über die Rückabwicklung der angelegten Termingelder. Das Finanzministerium erhielt innerhalb der gesetzlichen Auszahlungsfrist die angelegten Termingelder zuzüglich der angefallenen Zinsen zurück. Für die Berechnung der Zinsen ist als Vertragsende der 11.02.2016 als Bekanntgabe des Entschädigungsfalles maßgeblich . 9. Hatte das Land sonstige Geschäftsbeziehungen zur Maple Bank unterhalten? Nein. 10. Unterhält oder unterhielt das Land Geschäftsbeziehungen zu anderen Banken, die im Verdacht stehen, sich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt zu haben? Die Frage kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden. Dem Finanzministerium liegen naturgemäß keine vollständigen Informationen über sämtliche Geschäftsmodelle aller Geschäftspartner des Landes vor. Auch liegt dem Finanzministerium keine Auflistung aller Banken vor, die nach Ansicht des Fragestellers „im Verdacht stehen, sich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt zu haben“. Es ist auch offen, welche Anforderungen an einen solchen „Verdacht“ zu stellen wären (reichen beispielsweise Anschuldigungen oder Presseberichte aus, oder müssen Beweise erbracht sein, oder muss eine Anklage erhoben worden sein). Die Landesregierung missbilligt rechtswidrige Gestaltungen, die zulasten des Fiskus gehen, und unterstützt ausdrücklich die Verfolgung der Verantwortlichen mit den dafür vorgesehenen Mitteln des Strafrechts. Im Liquiditätsmanagement des Landes liegt der Fokus auf der risikoarmen Abwicklung von Geldmarktgeschäften unter Beachtung der vom Finanzministerium für das Liquiditätsmanagement festgelegten Rahmenbedingungen (siehe Vorbemerkungen und Antwort auf die Fragen 3 bis 5). Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herausgegebenen Meldungen und Warnhinweise werden im Zusammenhang mit zu tätigenden Geschäften im Liquiditätsmanagement geprüft. Von der BaFin ausgesprochene Moratorien gegen Zahlungsinstitute (Maßnahmen, die das Kreditwesengesetz vorsieht), die unmittelbar Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr haben, werden unverzüglich sowohl im Zahlungsverkehrsverfahren des Landes als auch im automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) des Landes umgesetzt.