Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5379 6. Wahlperiode 08.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Politisch motivierte Straftaten - rechts 2015 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Straftaten wurden im Zeitraum Januar bis Dezember 2015 in Mecklenburg-Vorpommern in dem Bereich „PMK-rechts“ (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert (bitte aufführen nach Gewaltstraftaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung und sonstige Straftaten, z. B. Sachbeschädigungen)? Der Minister für Inneres und Sport hat am 25.04.2016 den Jahresbericht Politisch motivierte Kriminalität 2015 veröffentlicht. Demnach wurden vom 01.01. bis 31.12.2015 im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts 1.032 Straftaten, darunter 94 Gewaltstraftaten und eine Störung der Totenruhe registriert. Darüber hinaus wurden 937 sonstige Straftaten in diesem Phänomenbereich erfasst, darunter Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung, Volksverhetzung und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Straftaten im Zusammenhang mit der Bildung terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen oder terroristische Straftaten wurden nicht erfasst. Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Um welche Gewaltstraftaten, tabellarisch aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Landkreis, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Anzahl der Täter/ermittelten Tatverdächtigen, evtl. polizeiliche Vorkenntnisse aus dem Bereich PMK rechts zu diesen Personen, Straftat nach dem Strafgesetzbuch , Kategorie im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich , antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) handelte es sich? Auf die Anlage wird verwiesen. 3. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit diesen Gewaltstraftaten geschädigt (bitte tabellarisch mit Bezug auf die Antwort zu Frage 2 aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Opfergruppen (z. B. Rassismusopfer, Antisemitismusopfer, Linke, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose, sexuelle Orientierung etc.)? Im Zusammenhang mit den 94 Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts wurden 39 Opfer registriert. Darüber hinaus wird auf folgende Tabelle verwiesen. Lfd. Nr. Frage 2 Themenfelder Opferzahl Opfer Staatsangehörigkeit Alter 01 fremdenfeindlich 1 männlich togoisch 36 03 gegen Abtrünnige 1 männlich deutsch 19 04 fremdenfeindlich 1 männlich afghanisch 23 05 fremdenfeindlich 1 weiblich niederländisch 35 07 fremdenfeindlich 1 männlich türkisch 45 08 fremdenfeindlich 1 männlich türkisch 41 09 gegen links 1 männlich deutsch 25 10 gegen links 1 männlich deutsch 35 11 fremdenfeindlich 1 männlich kamerunisch 26 12 fremdenfeindlich 2 männlich ägyptisch 21, 33 13 gegen links 1 männlich deutsch 17 14 fremdenfeindlich Verherrlichung/Propaganda 1 männlich palästinensisch 34 16 Verherrlichung/Propaganda 1 weiblich deutsch 18 18 gegen links Verherrlichung/Propaganda 1 männlich deutsch 27 23 gegen links 3 männlich deutsch 24, 22, 19 24 fremdenfeindlich 1 männlich deutsch 48 26 fremdenfeindlich 1 männlich deutsch 17 27 fremdenfeindlich 1 männlich albanisch 23 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 3 Lfd. Nr. Frage 2 Themenfelder Opferzahl Opfer Staatsangehörigkeit Alter 29 fremdenfeindlich, gegen sonstige politische Gegner 1 männlich deutsch 25 30 fremdenfeindlich 2 männlich eritreisch 14, 15 35 gegen links 1 weiblich deutsch 41 42 fremdenfeindlich 1 männlich syrisch 15 48 fremdenfeindlich 1 männlich eritreisch 22 49 fremdenfeindlich 1 männlich eritreisch 22 51 fremdenfeindlich 1 männlich gabunisch 17 59 fremdenfeindlich 1 männlich tschetschenisch 16 66 fremdenfeindlich, gegen Polizei, gegen links 1 männlich deutsch 29 65 fremdenfeindlich 1 männlich honduranisch 47 71 fremdenfeindlich 2 männlich syrisch 33, 31 75 fremdenfeindlich 1 männlich syrisch 27 76 fremdenfeindlich 1 männlich ägyptisch 28 81 fremdenfeindlich 2 männlich afghanisch 26, 29 91 fremdenfeindlich 1 männlich ägyptisch 36 4. Sind der Landesregierung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015 terroristische Straftaten bekannt, die in den Bereich „PMK-rechts“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Anlage Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 01 05.01. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige schlug in einer Straßenbahn auf einen dunkelhäutigen Fahrgast ein und verletzte diesen am Auge. § 224 Strafgesetz - buch (StGB) 1 keine fremdenfeindlich 02 12.01. 2015 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige tritt einen am Boden liegenden Teilnehmer der Gegenveranstaltung mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf. § 224 StGB 1 keine gegen links 03 13.01. 2015 Teterow Rostock Die Tatverdächtigen lauerten einem Aussteiger auf und schlugen mittels Teleskopschlagstöcke gegen dessen linke Hand. § 224 StGB 3 ja; 1 von 3 04 07.02. 2015 Grevesmühlen Nordwestmecklenburg Unbekannte Tatverdächtige klopften an die Wohnungstür des Geschädigten (afghanischer Asylbewerber - dezentrale Unterbringung) und als dieser die Tür öffnete, schlug der Tatverdächtige mit Fäusten und Fußtritten auf diesen ein. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 05 04.02. 2015 Greifswald Vorpommern - Greifswald Unbekannte Tatverdächtige traten und schlugen eine Frau und bezeichneten sie als Kriminelle und Ausländerin. § 249 StGB 0 fremdenfeindlich 06 16.02. 2015 Stralsund Vorpommern - Rügen Der Tatverdächtige wurde von einem Veranstaltungsteilnehmer mit einem Messer bedroht. § 224 StGB 1 keine gegen links Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 5 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 07 05.03. 2015 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige beleidigte den Betreiber eines Dönerstandes und schlug diesen dabei dreimal gegen die Brust. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 08 16.03. 2015 Schwerin Schwerin Zwei Tatverdächtige beleidigten den Geschädigten mit ausländerfeindlichen Sprüchen und schlugen und traten im weiteren Verlauf auf ihn ein. § 224 StGB 2 keine fremdenfeindlich 09 23.03. 2015 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige warf als Teilnehmer einer Demonstration eine Bierflasche in den Demonstrationszug einer Gegendemonstration und verletzte einen Demonstranten leicht am Kopf. § 224 StGB 1 ja gegen links 10 23.03. 2015 Schwerin Schwerin Vier unbekannte Tatverdächtige griffen einen Demonstrationsteilnehmer einer Gegendemonstration mit Faustschlägen an. § 224 StGB 0 gegen links 11 03.04. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Drei unbekannte Tatverdächtige griffen den Geschädigten (Kamerun) tätlich an, schlugen und traten auf ihn ein und beschimpften und bedrohten ihn mit „Nigger“. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 12 03.04. 2015 Wismar Nordwestmecklenburg Acht unbekannte Tatverdächtige griffen zwei Asylbewerber körperlich an. Die Geschädigten wurden mit den Worten „Scheiß Ausländer“ beleidigt. § 224 StGB 2 ja; 1 von 2 fremdenfeindlich Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 13 24.04. 2015 Güstrow Rostock Aus einer Gruppe von drei Personen heraus wird der Geschädigte mit einem Schlag an die rechte Stirnseite leicht verletzt. Der Geschädigte wurde zuvor mit einer Punkerin zusammen gesehen und auf seine politische Gesinnung angesprochen. § 224 StGB 0 gegen links 14 03.05. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige skandierte vor einem Geschädigten mit Migrationshintergrund die Parole „Ausländer raus“, hob dabei den rechten Arm zum Hitlergruß und schlug den Geschädigten mit der Hand ins Gesicht und trat ihn weiter in den Genitalbereich. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 15 01.05. 2015 Neubranden - burg Mecklenburgische Seenplatte Der Tatverdächtige warf eine Bierflasche in Richtung der zur Absicherung eingesetzten Polizeibeamten sowie einer Gruppe von Gegendemonstranten. § 224 StGB 1 keine gegen links 16 30.03. 2015 Bad Doberan Rostock Der Tatverdächtige schlug der Geschädigten mit dem Handballen gegen die Stirn und schrie ihr direkt ins Gesicht: „Heil Hitler!“. § 223 StGB 1 keine 17 08.05. 2015 Demmin Mecklenburgische Seenplatte Unbekannter Tatverdächtiger gerät mit Gruppe linker Demonstranten in ein Wortgefecht infolge dessen kam es zur Körperverletzung. § 113 StGB 1 keine 18 14.05. 2015 Demern Nordwestmecklenburg Die Tatverdächtigen (rechtes Spektrum) hatten eine verbale und auch körperliche Auseinandersetzung mit dem linken Spektrum. § 224 StGB 4 keine gegen links Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 7 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 19 01.05. 2015 Neubranden - burg Mecklenburgische Seenplatte Der Tatverdächtige als Teilnehmer einer Demonstration wirft eine Bierflasche in Richtung der Einsatzkräfte und dahinter befindlicher Gegendemonstranten. § 224 StGB 1 keine 20 30.05. 2015 Güstrow Rostock Die Personengruppe rechts führte Schlagstöcke bei sich und versuchte, zu einer Veranstaltung des Flüchtlingsrats heranzukommen. § 125 StGB 15 keine gegen links 21 19.04. 2015 Güstrow Rostock Durch den Tatverdächtigen wurde aus der Demonstration heraus eine leere PET-Flasche auf Teilnehmer einer Sitzblockade geworfen. § 224 StGB 1 keine gegen links 22 22.06. 2015 Grimmen Vorpommern - Rügen Unbekannter Tatverdächtiger beleidigte einen ägyptischen Asylbewerber mit den Worten „Fuck you“, bespuckte ihn und versuchte ihn mit der linken Hand zu schlagen. § 223 StGB 0 fremdenfeindlich 23 26.06. 2015 Anklam Vorpommern - Greifswald Drei Tatverdächtige greifen mit weiteren unbekannten Personen eine Gruppe von Angehörigen der linken Szene mit Gewalt an. § 224 StGB 3 keine gegen links 24 26.06. 2015 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige wurde von einem dunkelhäutigen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes angesprochen mit dem Hinweis, dass Hunde und das Rauchen in der Passage nicht gestattet sind. Der Tatverdächtige beleidigte den Geschädigten mit den Worten „Du Scheiß Neger, Ich bin Deutsch“ und schlug ihn dann ein Mal mit der Faust ins Gesicht. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 25 30.06. 2015 Schwerin Schwerin Die Tatverdächtigen griffen eine Gruppe eritreischer Jugendlicher an ohne sie zu verletzten. § 223 StGB 3 keine fremdenfeindlich 26 19.01. 2015 Stralsund Vorpommern - Rügen Unbekannte Tatverdächtige griffen während einer Demonstration den Geschädigten an, schlugen und traten ihn dabei, sodass er danach nicht mehr in der Lage war alleine zu laufen. § 224 StGB 0 gegen links 27 19.07. 2015 Sukow Rostock Während eines Dorftanzes kommt es zu einer verbalen Auseinandersetzung einer Personengruppe der rechten Szene mit anwesenden albanischen und ägyptischen Asylbewerbern. Im weiteren Verlauf wird einem albanischen Asylbewerber durch den Tatverdächtigen ein Kopfstoß zugefügt. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 28 21.07. 2015 Waren Vorpommern - Greifswald Der Tatverdächtige störte eine genehmigte Veranstaltung der Stadt Waren und führte eine nichtgenehmigte Gegenveranstaltung durch. Hierbei kam er Auflagen der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten nicht nach und leistete bei der Durchsetzung Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen. § 113 StGB 1 keine fremdenfeindlich 29 18.07. 2015 Rostock Rostock Die Tatverdächtigen griffen den Geschädigten nach einer verbalen Auseinandersetzung nach dessen Unterstützung einer jamaikanischen Touristin, die durch die Tatverdächtigen fremdenfeindlich angepöbelt worden war, mit Faustschlägen und Fußtritten an und verletzten ihn leicht. § 224 StGB 2 keine fremdenfeindlich gegen sonstige politische Gegner Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 9 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 30 30.07. 2015 Rostock Rostock Der Tatverdächtige verfolgte eine Gruppe von fünf syrischen Jugendlichen, beschimpfte sie ausländerfeindlich, trat einen der Jugendlichen mit dem Fuß in den rechten hinteren Hüftbereich und würgte einen weiteren Jugendlichen kurzzeitig frontal mit der rechten Hand. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 31 13.08. 2015 Jamel Nordwestmecklenburg Unbekannte Täter zündeten unter Verwendung von Brandbeschleuniger eine Scheune auf dem Grundstück bekannter Anti-Rechts-Aktivisten an. § 306 StGB 0 gegen links 32 17.08. 2015 Torgelow Vorpommern - Greifswald Unbekannte Täter schossen aus einem dunklen Personenkraftwagen heraus mittels Pistole Leuchtmunition auf ein Asylbewerberheim. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 33 19.08. 2015 Drögerheide Vorpommern - Greifswald Die Tatverdächtigen befuhren mit Motorrädern einen Gehweg an einem Spielplatz und gefährdeten ein dort spielendes Kind eines Asylbewerbers. Als sie vom Vater des Kindes auf ihr Fehlverhalten hingewiesen wurden, wurde dieser mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt und er wurde aufgefordert aus Deutschland zu verschwinden. § 224 StGB 4 keine fremdenfeindlich 34 21.08. 2015 Burg Stargard Mecklenburgische Seenplatte Im Rahmen einer Versammlung unter freiem Himmel kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung. § 224 StGB 1 keine fremdenfeindlich gegen links Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 35 22.08. 2015 Waren Mecklenburgische Seenplatte Während einer Kundgebung im Rahmen einer Versammlung warf ein Tatverdächtiger einen mit Wasser gefüllten Luftballon aus dem Fenster in der 5. Etage und traf die Geschädigte am Kopf. § 223 StGB 1 keine gegen links 36 29.08. 2015 Pasewalk Vorpommern - Greifswald Körperverletzung zum Nachteil eines Asylbewerbers § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 37 01.09. 2015 Jamel Nordwestmecklenburg Die Geschädigte zeigt persönlich an, einen anonymen Brief mit erpresserischem Inhalt erhalten zu haben. In diesem wird die Zahlung von 100.000 Euro gefordert. § 253 StGB 0 gegen links 38 04.09. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige umklammerte den Geschädigten, beleidigte ihn mit den Worten „Rassenschande“, „Nigger“ und „verpiss dich aus meinem Land“. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 39 05.09. 2015 Wismar Nordwestmecklenburg Der Tatverdächtige warf als ehemaliger Teilnehmer einer Demonstration „Gemeinsam für die Heimat“ beim Verlassen des Veranstaltungsortes ein leeres Bierglas auf zwei Asylbewerber aus Eritrea ohne diese jedoch zu treffen. § 224 StGB 1 keine fremdenfeindlich 40 12.09. 2015 Anklam Vorpommern - Greifswald Ein Anrufer teilt mit, dass er von zwei Personen ins Gesicht geschlagen wurde. Ein Tatverdächtiger soll vor Ort: „Heil Hitler“ gerufen haben. § 223 StGB 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 11 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 41 16.09. 2015 Parchim Ludwigslust- Parchim Unbekannte Tatverdächtige zündeten einen pyrotechnischen Artikel rechts neben der Zufahrt zu der dort befindlichen Asylbewerberunterkunft. § 308 StGB 0 fremdenfeindlich 42 17.09. 2015 Dömitz Ludwigslust- Parchim Der Tatverdächtige griff syrische Asylbewerber tätlich an und verfolgte sie bis an ihre Unterkunft/Kinderheim. § 224 StGB 1 keine fremdenfeindlich 43 20.09. 2015 Breesen Rostock Unbekannte Tatverdächtige entzündeten auf dem Dachboden einer leer stehenden geplanten Asylbewerberunterkunft mehrere Lappen mit Brandbeschleuniger. § 306 StGB 0 44 25.09. 2015 Schwerin Schwerin Sieben Tatverdächtige griffen den Wachdienst einer Notunterkunft für Flüchtlinge mit Flaschenund Holzpfahlwürfen an. § 224 StGB 7 keine gegen sonstige politische Gegner 45 25.09. 2015 Schwerin Schwerin Eine männliche Person mit Migrationshintergrund wurde mit seinen 4 Kindern beim Verlassen der Straßenbahn aus einer Personengruppe heraus angepöbelt und beleidigt. Es kam zu einer verbalen und anschließend körperlichen Auseinandersetzung . § 224 StGB 3 keine fremdenfeindlich 46 25.09. 2015 Burg Stargard Mecklenburgische Seenplatte Der Tatverdächtige wollte aus der Demonstration heraus eine Fackel in Richtung der Gegendemonstranten werfen. Der Wurf konnte durch die Polizei verhindert werden. § 224 StGB 1 keine gegen links Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 47 26.09. 2015 Greifswald Vorpommern - Greifswald Der Tatverdächtige erscheint an der Asylbewerberunterkunft und schrie vor der Unterkunft rechte Parolen und griff anschließend den Sicherheitsdienst an, als dieser ihn von der Unterkunft verweisen wollten. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 48 26.09. 2015 Grimmen Vorpommern - Rügen Der Geschädigte und zwei Zeugen (Landsmänner) erscheinen auf der Dienststelle und erstatten Anzeige wegen versuchten Raubes. Sie wurden von zwei männlichen, ihnen unbekannten Personen angesprochen. Die Personen forderten die Herausgabe eines Smartphones vom Geschädigten mit der Begründung, „Nigger dürfen in Deutschland kein Handy haben“. Als der Geschädigte dies verweigerte, schlug ihm einer der Personen zwei Mal mit der Faust gegen den Kopf. § 249 StGB 0 fremdenfeindlich 49 27.09. 2015 Neubranden - burg Mecklenburgische Seenplatte Ein Geschädigter (Ausländer) wurde von einer unbekannten männlichen Person angesprochen. Anschließend schlug der Tatverdächtige mit seiner rechten Faust einmal in das Gesicht des Geschädigten. § 223 StGB 0 fremdenfeindlich 50 26.09. 2015 Wismar Nordwestmecklenburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit einer Demonstration § 113 StGB 1 keine Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 13 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 51 03.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Ein unbekannter Tatverdächtiger hat den Geschädigten in einer Straßenbahn zunächst verbal beleidigt („Drecksflüchtlingspack“). Anschließend schlug er dem Geschädigten zwei bis dreimal mit der Faust in das Gesicht. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 52 11.10. 2015 Trassenheide Vorpommern - Greifswald Bei dem Brandobjekt, ehemals „Metallbau“, bei welchem geprüft werden soll, ob das Objekt als Asylbewerberunterkunft geeignet sei, wurden Bestandteile von 2 Molotows (braune Glasflaschen mit Stofffetzen und Brandbeschleuniger, vermutlich Benzin) gefunden. Eine vorsätzliche versuchte Brandstiftung ist sehr wahrscheinlich. § 306 StGB 0 fremdenfeindlich 53 09.10. 2015 Stralsund Vorpommern - Rügen Der Tatverdächtige griff den Geschädigten tätlich an und äußerte sich fremdenfeindlich. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 54 11.10. 2015 Boizenburg Ludwigslust- Parchim Bei dem leerstehenden Wohnobjekt wurde starke Rauchentwicklung festgestellt. Bei der äußeren Überprüfung wurden im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss Flammen festgestellt. Das Objekt sollte als Notunterkunft für Flüchtlinge bereitgestellt werden. Erste Untersuchungen am Tatort ergaben, dass es sich um Brandstiftung handelt. § 306a StGB 1 keine fremdenfeindlich Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 55 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige als Teilnehmer einer Demonstration warf eine Glasflasche in Richtung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten (keine Verletzten). § 224 StGB 1 keine 56 17.10. 2015 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige schlug als Teilnehmer einer Demonstration den Geschädigten (Gegendemonstrant ) mit der rechten Hand an den Kopf. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich , gegen links 57 19.10. 2015 Stralsund Vorpommern - Rügen Unbekannte Tatverdächtige beleidigten den Geschädigten (aserbaidschanisch) mit den Worten „Scheiß Ausländer“ und traten ihn gegen sein Schienbein. § 223 StGB 0 fremdenfeindlich 58 19.10. 2015 Neubranden -burg Mecklenburgische Seenplatte Geschädigter wollte das Verteilen von NPD- Faltblättern verhindern, wobei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam und ein Tatverdächtiger den Geschädigten festhielt und ihn schlug. Keine Verletzungen. (Gegenanzeige) § 223 StGB 1 keine gegen links 59 10.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Vier unbekannte Tatverdächtige beschimpften den tschetschenischen Geschädigten mit „Scheiß Ausländer“ schlugen und traten den am Boden liegenden Geschädigten. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 60 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige als Demonstrationsteilnehmer schlug mehrfach mit dem Ellenbogen in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 61 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige warf eine Flasche auf einen Polizeivollzugsbeamten und traf diesen am Helm. § 224 StGB 1 keine fremdenfeindlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 15 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 62 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige beteiligte sich an Widerstandshandlungen im Rahmen einer AfD-Demonstration und beleidigte einen Polizeibeamten. § 113 StGB 1 keine fremdenfeindlich 63 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige warf eine Dose über die technische Fahrzeugsperre der Polizei in Richtung linker Gegendemonstranten. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich gegen links 64 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Ein unbekannter Tatverdächtiger warf aus einer Demonstration heraus einem eingesetzten Polizeivollzugsbeamten einen Stein an seinen Einsatzhelm. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich gegen links 65 21.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Drei unbekannte Tatverdächtige griffen den Geschädigten (honduranisch) verbal mit den Worten „Motherfucker! Wir wollen dich hier nicht haben“ und im Weiteren tätlich mit Fäusten und einem Schlagstock ähnlichen Gegenstand gegen den Kopf und den Körper an. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 66 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Ein unbekannter Tatverdächtiger warf als Demonstrationsteilnehmer einen Böller auf einen hinter dem Gruppenwagen stehenden Polizeivollzugsbeamten. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 67 23.10. 2015 Friedland Mecklenburgische Seenplatte Unbekannte Tatverdächtige setzten einen Sperrmüllhaufen sowie eine in der Nähe stehende 110 Liter Mülltonne in Brand (Giebelseite Asylbewerberunterkunft). § 306 StGB 0 fremdenfeindlich Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 68 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Ein unbekannter Tatverdächtiger warf aus einer Demonstration eine Glasflasche in Richtung linker Gegendemonstranten. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich gegen links 69 23.10. 2015 Boizenburg Ludwigslust- Parchim Circa 20 Personen der rechten Szene griffen einen schwarzen Personenkraftwagen an, in dem sich Personen (linkes Klientel) befanden. § 125 StGB 2 keine gegen links 70 24.10. 2015 Stralsund Vorpommern - Rügen Der Tatverdächtige (selbst in Einrichtung untergebracht) beleidigte im Kinder- und Jugendnotdienst im Fernsehraum Zuwandererkinder . Er äußerte dabei „Scheiß Muslime“ und „Kanacken raus aus Deutschland“. Der Tatverdächtige drückte den Geschädigten auf ein Sofa, legte ihm beide Hände um den Hals und drückte ihm die Luft ab. § 223 StGB 1 keine fremdenfeindlich 71 31.10. 2015 Wismar Nordwestmecklenburg Die zwei syrischen Geschädigten wurden von einer Gruppe (20 - 25 Personen) tätlich angegriffen. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 72 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Während der Demonstration widersetzte sich der Tatverdächtige den Anordnungen der Polizeikräfte und leistete Widerstand. § 113 StGB 1 keine 73 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Unbekannter Tatverdächtiger als Teilnehmer einer Demonstration warf einen unbekannten Gegenstand in Richtung der Gegendemonstranten . § 224 StGB 0 gegen links Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 17 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 74 15.11. 2015 Trassenheide Vorpommern - Greifswald Ein Hinweisgeber meldet Feuer in zukünftiger Asylbewerberunterkunft (geplant ab 19.11.2015 für 15 Personen) in Trassenheide. § 306a StGB 0 fremdenfeindlich 75 15.11. 2015 Stralsund Vorpommern - Rügen Ein Tatverdächtiger schlug mit weiteren unbekannten Tatverdächtigen auf einen syrischen Asylbewerber ein und zerriss dabei dessen T-Shirt. § 224 StGB 1 keine fremdenfeindlich 76 05.11. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Die Tatverdächtigen trafen den Geschädigten auf dem Bahnsteig des Hauptbahnhofes. Ein Tatverdächtiger pöbelte den Geschädigten zunächst an und schlug ihm dann mit der Faust ins Gesicht; ein zweiter Tatverdächtiger stieß mit seinem Kopf gegen das Gesicht des Geschädigten. § 224 StGB 3 keine fremdenfeindlich 77 21.11. 2015 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige leistete im Zusammenhang mit einer Demonstration Widerstand gegen eingesetzte Polizeivollzugsbeamte. § 113 StGB 1 keine 78 21.11. 2015 Schwerin Schwerin Unbekannte Tatverdächtige pöbelten vier jugendliche syrische Flüchtlinge an, die sich an einer Straßenbahnhaltestelle aufhielten. Ein Geschädigter wurde dabei grob angerempelt und als die Geschädigten weg liefen, wurden ihnen Steine und Flaschen hinter her geworfen. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 79 21.11. 2015 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige rief aus einer Personengruppe heraus mehrfach „Sieg Heil“. Als er durch Polizeivollzugsbeamte zur Identitätsfeststellung aus der Gruppe geholt werden sollte, leistete er Widerstand gegen die Maßnahme. § 113 StGB 1 keine 80 17.10. 2015 Ribnitz Vorpommern - Rügen Unbekannter Tatverdächtiger schlug im RE 13017 Rostock - Stralsund zwei syrischen Flüchtlingen mit der Faust je einmal ins Gesicht. § 223 StGB 0 fremdenfeindlich 81 01.12. 2015 Eggesin Vorpommern - Greifswald Unbekannte Tatverdächtige schlugen und traten auf einen Zuwanderer aus Afghanistan ein. § 224 StGB 0 fremdenfeindlich 82 21.11. 2015 Schwerin Schwerin Im Nachgang zu einer Demonstration, schlug der Tatverdächtige auf einen Gegendemonstranten ein. § 224 StGB 1 keine gegen links 83 08.12. 2015 Neubukow Rostock Die Tatverdächtigen entwendeten syrischen Asylbewerbern ein vor dem NORMA-Markt abgestelltes Fahrrad. Als sie durch den Geschädigten gestellt wurden, trat ein Tatverdächtiger den Geschädigten gegen den Oberschenkel . Weiterhin wurden fremdenfeindliche Äußerungen gegenüber dem Geschädigten getätigt. § 223 StGB 3 keine fremdenfeindlich 84 14.11. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige, Teilnehmer einer Demonstration, trat mehrfach mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf des am Boden liegenden Geschädigten, der zu einer Gruppe Flüchtlingshelfer „Rostock“ gehörte. § 224 StGB 1 keine gegen sonstige politische Gegner Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5379 19 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 85 25.09. 2015 Stralsund Vorpommern - Rügen Der Tatverdächtige, Teilnehmer einer Demonstration „MV wehrt sich“, schlug einen Kameramann mit der rechten Faust auf das linke Ohr. Nach dem Einschreiten der Polizeivollzugsbeamten führte der Tatverdächtige einen „High-Kick“ in Richtung des Kopfes eines Polizeibeamten aus. § 224 StGB 1 keine 86 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Unbekannter Tatverdächtiger - Demonstrationsteilnehmer - wirft über eine Polizeiabsperrung eine Flasche in Richtung der Gegendemonstranten. § 224 StGB 0 gegen links 87 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Unbekannter Tatverdächtiger - Teilnehmer einer Demonstration - wirft über eine Polizeiabsperrung eine Flasche in Richtung der Gegendemonstranten. § 224 StGB 0 gegen links 88 19.12. 2015 Godendorf Mecklenburgische Seenplatte Unbekannte Tatverdächtiger versuchten eine Brandflasche gegen ein Einfamilienhaus zu werfen, in dem syrische Asylbewerber untergebracht sind. Die Flasche zerschellte an einem Baum und der Brand erlosch von selbst. § 306a StGB 0 fremdenfeindlich 89 20.12. 2015 Tutow Vorpommern - Greifswald Unbekannte Tatverdächtige setzten in mehreren Kellerverschlägen in einem Wohnhaus, indem in sechs Wohnungen 22 Asylbewerber untergebracht sind, dort lagernden Unrat in Brand. § 306a StGB 2 keine fremdenfeindlich Drucksache 6/5379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Lfd Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorkenntnisse PMKrechts Themenfeld 90 17.10. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Durch den Tatverdächtigen, welcher sich unter den Teilnehmern der Demonstration befand, wurde ein unbekannter Gegenstand in Richtung der Gegendemonstranten geworfen. § 224 StGB 1 keine gegen links 91 19.12. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Geschädigte (ägyptischer Staatsangehöriger) wurde durch eine unbekannte männliche Person verbal beleidigt und anschließend mit mehreren Faustschlägen gegen den Oberkörper geschlagen. § 223 StGB 0 fremdenfeindlich 92 26.10. 2015 Schwerin Schwerin Die Tatverdächtigen der Gruppierung „Schwerin wehrt sich/Deutschland wehrt sich“ planen nach Aussagen eines Hinweisgebers einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft. § 306a StGB 2 keine fremdenfeindlich 93 14.11. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige zündete als Teilnehmer der Demonstration einen Böller und warf diesen in Richtung der Aufzugsmitte der Gegendemonstranten, wo er zündete. § 224 StGB 1 keine 94 14.11. 2015 Rostock Hansestadt Rostock Ein unbekannter Tatverdächtiger warf aus einer Gruppe von Demonstrationsteilnehmern nach einer verbalen Auseinandersetzung mit Hilfskräften des Flüchtlingsprogramms „Rostock hilft“ eine Glasflasche in diese Gruppe. § 224 StGB 0 gegen sonstige politische Gegner