Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5383 6. Wahlperiode 07.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklung der sonderpädagogischen Förderquote und Förderbedarfe und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie hoch waren die sonderpädagogische Förderquote und die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2015/2016 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (bitte jeweils zusätzlich die Werte nach Förderbedarfen getrennt aufschlüsseln)? Die Förderquote ist laut Definitionenkatalog der Schulstatistik der Kultusministerkonferenz (KMK) wie folgt definiert: „Die Quote sonderpädagogisch geförderter Schülerinnen/Schüler beschreibt den Anteil der Schülerinnen/Schüler, die sonderpädagogisch gefördert werden. Sie wird gebildet als Quotient aus der Zahl der Schülerinnen/Schüler mit sonderpädagogischer Förderung und der Gesamtzahl der Schülerinnen/Schüler im Primar- und Sekundarbereich I (einschließlich Förderschulen).“ Drucksache 6/5383 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Entsprechend dieser Definition sind in der nachfolgenden Tabelle die Förderquoten und die zugrunde gelegte Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Förderschwerpunkten an öffentlichen allgemein bildenden Schulen gemäß der amtlichen Schulstatistik dargestellt. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen die Daten aufgrund eines technischen Fehlers nicht vor. Für das Schuljahr 2015/2016 liegt die amtliche Schulstatistik noch nicht vor. 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Förderschwerpunkt Quote Schüler -innen und Schüler Quote Schüler -innen und Schüler Quote Schüler -innen und Schüler Quote Schüler -innen und Schüler Lernen Daten liegen aufgrund eines technischen Fehlers nicht vor. 4,64 % 5.075 4,68 % 5.208 liegt noch nicht vor Sehen 0,11 % 117 0,11 % 124 Hören 0,45 % 489 0,42 % 470 Sprache 1,05 % 1.148 1,04 % 1.157 Körperliche und motorische Entwicklung 0,59 % 642 0,58 % 641 Geistige Entwicklung 1,32 % 1.441 1,32 % 1.465 Emotionale und soziale Entwicklung 2,74 % 3.000 2,83 % 3.144 Summe 10,89 % 11.912 10,98 % 12.209 2. Soweit es eine Erhöhung oder Stagnation der Förderquote gab, wie erklärt sich die Landesregierung diesen Umstand, obwohl die Diagnostik inzwischen mehrfach überarbeitet und vereinheitlicht wurde? Der minimale Anstieg der Förderquote um 0,09 %-Punkten wird als nicht signifikant angesehen. Die Förderquote und die Diagnostik stehen in einem kumulativen Verhältnis. Erst wenn alle Schülerinnen und Schüler im System nach der neuen Diagnostik diagnostiziert wurden, kann gesagt werden, zu welcher Förderquote eine geänderte Diagnostik führt. Dies ist frühestens nach 10 Jahren der Fall. 3. Hält die Landesregierung an ihrer Aussage aus der Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich fest, wonach die Höhe der Förderquote „Ergebnis systeminterner Fehlsteuerungseffekte“ in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksachen 6/4600, 6/5353) sei? Die Landesregierung hält an der oben benannten Aussage fest. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5383 3 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler an Förderschulen erlangten in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 die Berufsreife (bitte zusätzlich nach Förderschulart aufschlüsseln)? Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen mit dem Abschluss der Berufsreife 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Förderschulen insgesamt 159 371 das Schuljahr ist noch nicht beendet. davon Schulen mit dem Förderschwerpunkt - Lernen 134 350 - sonstige* 25 21 * eine Unterteilung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich, da bei der geringen Fallzahl Rückschlüsse auf Einzelfälle gezogen werden könnten. 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler an Förderschulen erlangten in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 die Mittlere Reife? Wie viele konnten an eine andere Schule wechseln und erlangten dort die Mittlere Reife (bitte zusätzlich nach Förderschulart aufschlüsseln )? Im Schuljahr 2013/2014 haben 30 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen den Abschluss der Mittleren Reife erreicht. Das Schuljahr 2014/2015 absolvierten 60 Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit dem Abschluss der Mittleren Reife. Absolventenzahlen für das Schuljahr 2015/2016 liegen noch nicht vor, da das Schuljahr noch nicht beendet ist. Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik liegen keine Angaben dazu vor, wie viele Schülerinnen und Schüler der Förderschulen die Schule wechseln und dort den Abschluss erlangen. 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzten im Schuljahr 2015/16 das Angebot „9+“? Wie viele konnten die Berufsreife erfolgreich abschließen? Nach dem Ergebnis der Schnellmeldung der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2015/2016 nutzen 64 Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen das Angebot „9+“. Absolventenzahlen liegen für das Schuljahr 2015/2016 noch nicht vor. Drucksache 6/5383 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Für wie viele Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen traf bzw. trifft in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 mindestens eine der folgenden Kategorien zu: Hochbegabtenförderung (ohne Förderung von Schülerinnen und Schülern an Gymnasium in Klassen für kognitiv Hochbegabte) für Schülerinnen und Schüler, die als hochbegabt diagnostiziert wurden; diagnostizierte und anerkannte Legasthenie/Dyskalkulie; Einzelunterricht für schwer verhaltensgestörte Schülerinnen und Schüler; Haus-, Krankenhaus- und Sanatoriumsunterricht; Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Klassen für kognitiv Hochbegabte; Schülerinnen und Schüler in selbständigen Klassen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung; Schülerinnen und Schüler in selbständigen Klassen an Grundschulen für den Förderschwerpunkt Sprache; Schülerinnen und Schüler in Lese-Rechtschreib-Schwäche-Klassen; Schülerinnen und Schüler in Schulwerkstätten; Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land und einen festgestellten Förderbedarf haben (bitte nach den Kategorien unterteilt angeben)? Die Lese-Rechtschreib-Schwäche wird durch den Zentralen Fachdienst für Diagnostik und Schulpsychologie bei den Staatlichen Schulämtern am Ende der Jahrgangsstufe IV förmlich anerkannt. Die Statistik gibt somit die Anzahl der Schüler mit einer förmlichen Anerkennung wieder, sie lässt jedoch keine Aussagen darüber zu, ob sich eine Lese-Rechtschreib-Schwäche im weiteren Verlauf der Schulbesuchszeit durch förderliche Maßnahmen, kognitive Entwicklungs- und Reifungsprozesse oder externe therapeutische Maßnahmen bessert oder ausheilt. Insofern stellt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib- Schwäche insgesamt eine Überschätzung der tatsächlichen Situation dar. Im Rahmen der Ergebnisse der amtlichen Schulstatistik sind folgende Angaben für das Schuljahr 2014/2015 möglich: Schülerinnen und Schüler mit Besonderheit „Hochbegabt“ insgesamt 832 Schülerinnen und Schüler in hochbegabten Klassen insgesamt 755 Schülerinnen und Schüler mit Lese- Rechtschreib-Schwäche insgesamt 8.968 davon Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche an Grundschulen 1.955 Dyskalkulie-Schülerinnen und Schüler insgesamt 1.104 Haus-, Krankenhaus- und Sanatoriumsunterricht wird nicht erfasst, sondern „Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler“ 100 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an Grundschulen 917 (mit Förderung) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5383 5 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache an Grundschulen 372 (mit Förderung) ausländische Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf insgesamt 215, davon mit dem Förderschwerpunkt Lernen 87 Sehen 1 Hören 7 Sprache 48 körperliche und motorische Entwicklung 11 geistige Entwicklung 23 emotionale und soziale Entwicklung 38 Daten zu Schülerinnen und Schülern in Schulwerkstätten und zum Einzelunterricht für schwer verhaltensgestörte Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. „Schwer verhaltensgestört“ ist kein Förderschwerpunkt. Daten für das Schuljahr 2015/2016 liegen derzeit noch nicht vor. 8. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden bzw. werden in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 im gemeinsamen Unterricht beschult? Wie viele zusätzliche Lehrerwochenstunden wurden hierfür jeweils zur Verfügung gestellt (bitte zusätzlich nach sonderpädagogischen Förderbedarfen getrennt angeben)? Im Schuljahr 2014/2015 wurden 7.032 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht beschult. Die Daten für das Schuljahr 2015/16 liegen noch nicht vor. Gemäß § 4 Absatz 2 Schulgesetz sind Schule und Unterricht auf gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler auszurichten. Eine den einzelnen Schülerinnen und Schülern angemessene Förderung von Fähigkeiten, Interessen und Neigungen ist im Rahmen der personellen und sachlichen Voraussetzungen zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, individuellen Problemen ist durch geeignete Fördermaßnahmen entgegenzuwirken. Der kooperierende Träger der Jugendhilfe und das Jugendamt sind im Bedarfsfall einzubeziehen. Unterricht ist so zu gestalten, dass gemeinsames Lernen und Erziehen von Schülerinnen und Schülern in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden kann. Jede Form äußerer Differenzierung dient ausschließlich der Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. In § 53 Absatz 1 Schulgesetz ist festgeschrieben, dass die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Unterricht nach Maßgabe der Stundentafel im Rahmen der personellen, sächlichen und fachspezifischen Möglichkeiten der Schule haben. Drucksache 6/5383 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen oder mit vermutetem oder festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf werden an allgemein bildenden Schulen auf der Grundlage individueller Förderpläne gefördert. Die Schulen können in eigenem pädagogischem Ermessen darüber hinausgehende Regelungen treffen. Somit erfolgt eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in den genannten Förderschwerpunkten im schulischen Alltag im Rahmen aller Unterrichtsstunden. Es ist nicht möglich, den konkreten Anteil der Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler zahlenmäßig zu benennen. In der nachfolgenden Übersicht sind die zusätzlichen Lehrerwochenstunden gemäß § 35 Absatz 2 Schulgesetz in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Unterrichtsversorgungsverordnung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 ausgewiesen, mit denen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts gefördert wurden. Für das Schuljahr 2014/2015 sind darin nicht enthalten die zusätzlich gemäß § 4 Absatz 4 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ bereit gestellten bis zu 82 Stellen (82*27=2.214 Lehrerwochenstunden), da Daten zur Verwendung dieser Stellen nicht erhoben wurden. Für das Schuljahr 2015/2016 sind diese zumindest teilweise in den ausgewiesenen Stundensummen der nachfolgenden Tabelle enthalten. Aufgrund der Zuweisung als zweckübergreifendes Budget für gemeinsamen Unterricht im Schuljahr 2015/2016 sind die auf Förderschwerpunkte bezogenen Werte mit denen des Schuljahres 2014/2015 nicht vergleichbar. Da die Schulen in eigener Verantwortung über den Einsatz des Stundenbudgets für den gemeinsamen Unterricht entscheiden, kann außer für die in der nachfolgenden Tabelle bei den entsprechenden Förderschwerpunkten eingetragenen Stundensummen keine Aussage dazu getroffen werden, für welchen Förderschwerpunkt die darüber hinaus bereitgestellten Lehrerwochenstunden verwendet wurden. Lehrerwochenstunden Förderschwerpunkt Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Lernen 702,5 296,5 Emotionale und soziale Entwicklung 1.215,0 912,5 Sprache 429,0 259,5 Geistige Entwicklung 16,0 3,0 Sehen 172,5 120,0 Hören 260,0 260,0 Körperliche und motorische Entwicklung 154,0 116,0 Förderschwerpunkt übergreifend - 2.101,5 Summe 2.949,0 4.069,0 Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2014/2015 auf den Stichtag 25.08.2014 und für das Schuljahr 2015/2016 auf den Stichtag 31.08.2015 und entstammen der Gesamtbedarfserhebung.