Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5389 6. Wahlperiode 30.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Psychotherapeutische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie erklärt die Landesregierung, dass keine Angaben zu den durchschnittlichen Wartezeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung vorliegen, auch weil diesbezügliche Anfragen an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern bzw. die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer erfolglos waren (siehe Drucksache 6/4682), die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer in ihren Daten und Fakten zur psychotherapeutischen Versorgung Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 2015 aber Wartezeiten auf ein Erstgespräch im Jahre 2011 anführt? Hinsichtlich der Wartezeiten von Patienten liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Zur Beantwortung der Frage wurde die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern hinzugezogen. Sie teilte mit, dass keine regelmäßigen Erfassungen von durchschnittlichen Wartezeiten auf Termine bei Vertragsärzten oder Psychotherapeuten durchgeführt werden und vertritt die Position: „Die Erfassung und Angabe von durchschnittlichen Wartezeiten ist weder ein geeignetes Kriterium zur Feststellung eines allgemeinen Versorgungsbedarfs, noch ist es hilfreich bei der konkreten Vermittlung von Behandlungsterminen. Konkret in Bezug auf die Psychotherapie ist dem Patienten mit der Erfassung freier Therapieplätze mehr gedient, als mit der Erfassung durchschnittlicher Wartezeiten. Eine Erfassung freier Therapieplätze wird bereits seit vielen Jahren in der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig durchgeführt und dazu genutzt, um hilfesuchenden Patienten einen Therapieplatz zu vermitteln. Drucksache 6/5389 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Sobald die modifizierten Psychotherapierichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten sind, wird die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern dieses Angebot in die bereits errichtete Terminservicestelle integrieren.“ Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, „dass auch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer keine regelmäßige Erfassung von Wartezeiten durchführt. Die auf der Homepage für das Jahr 2011 angegebenen Wartezeiten beruhen auf einer einmalig durchgeführten Studie, deren Grundlage nach Rücksprache mit der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer eine Umfrage gewesen sein soll. Seither sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits etwa 100 Therapeuten zusätzlich zugelassen worden.“ 2. Warum werden die Wartezeiten auf ein medizinisches Erstgespräch bei der psychotherapeutischen Versorgung nicht in der Gesundheitsberichterstattung des Landes erfasst? Für die Gesundheitsberichterstattung des Landes werden Daten aus verschiedenen Datenquellen erhoben, das sind insbesondere die amtliche Statistik sowie die Statistiken der Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und andere. Daten zu Wartezeiten werden mangels gesetzlicher Grundlage nicht erfasst und sind somit auch nicht Bestandteil der Gesundheitsberichterstattung des Landes. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Unterstützung der Einführung psychotherapeutischer Sprechstunden, zur Förderung einer frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung, die nach der letzten Änderung der Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie vom 15. Oktober 2015 ab dem 1. Juli 2016 in den Bundesländern verfügbar sein sollen? Die Landesregierung plant keine eigenen Maßnahmen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 SGB V bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Zur Beantwortung der Frage teilt die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit: „Gemäß § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 30. Juni 2016 in den Psychotherapierichtlinien Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung, zur Förderung von Gruppentherapien und der Rezidivprophylaxe sowie zur Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens zu beschließen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5389 3 Unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses wird die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern die Vermittlung von Psychotherapieterminen durch die Terminservicestelle gemäß § 75 Absatz 1a Satz 13 SGB V übernehmen. Zudem werden im Rahmen des Sicherstellungsauftrages die Umsetzung der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet und gemeinsam mit den bestehenden psychotherapeutischen Gremien (zum Beispiel Beratender Fachausschuss für Psychotherapie) begleitet.“