Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5390 6. Wahlperiode 04.07.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vergabe von Darlehen durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern (LFI) refinanziert sich im Wesentlichen durch Mittel, die es vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhält. Sollten keine Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist das LFI vom Land beauftragt, bestimmte Förderungen durch Kreditaufnahme am Geld- und Kapitalmarkt zu refinanzieren. Für diese Refinanzierungen stellt das Land entsprechende Sicherheiten (Bürgschaften/Garantieerklärungen). Sollte die Landesregierung zu der Auffassung gelangen, dass Teile der Antwort Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner berühren, können entsprechende Schutzvorkehrungen nach der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg- Vorpommern getroffen werden. Drucksache 6/5390 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wann und in welchen Fällen wurden bisher Darlehen durch das Landesförderinstitut ausgeschrieben bzw. Angebote eingeholt und in welchen Fällen wurde ein Darlehen bei einer Bank beauftragt (bitte jeweils das Datum sowie Empfänger und Zweck des Darlehens angeben)? Die Refinanzierungen können der Tabelle 1 (kurzfristig) und Tabelle 2 (langfristig), welche als Anlage beigefügt sind, entnommen werden.*) 2. Wie erfolgte jeweils das Auswahl- bzw. Vergabeverfahren? Im Auswahl- beziehungsweise Vergabeverfahren werden immer mehrere Institute zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Aus den vorliegenden Angeboten ist das Günstigste auszuwählen . Bei der kurzfristigen Kreditaufnahme werden drei Institute befragt. Für diese Institute liegen dem LFI seitens des Landes entsprechende Bürgschaften beziehungsweise Gewährleistungserklärungen vor, mit denen die Kredite abgesichert werden können. Diese Sicherheiten seitens des Landes liegen entweder für ein Einzelgeschäft oder für eine Kreditlinie bei einem Institut vor. Bisher hat das LFI Kredite nur im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus aufgenommen. Langfristige Kredite werden in einem Bieterkreis von mehreren Bietern angefragt und ausgewählt. 3. Welche Banken haben jeweils ein Angebot vorgelegt? 4. Welcher Zinssatz bzw. welche Kreditkonditionen wurden jeweils durch die Banken angeboten? 5. Welche Bank hat jeweils den Zuschlag erhalten? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Tabellen zur Beantwortung der Frage 1 verwiesen. _______________ *) Die Tabellen 1 und 2 sind von der Landesregierung als VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und den Abgeordneten in Papierform zur Verfügung gestellt worden.