Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5392 6. Wahlperiode 03.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Schülerfirmen in Mecklenburg- Vorpommern seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte tabellarisch getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Die im Rahmen der „Landesinitiative Schülerfirmen“ beratenen Schulen wurden durch die Beratungsagenturen erfasst. Dabei erfolgte keine Aufschlüsselung nach Schulamtsbereichen oder Schularten. Die Schulen konnten je nach eigener Schwerpunktsetzung eine begleitende Beratungsagentur auswählen, sodass hier keine regionale Zuordnung abgeleitet werden kann. Anzahl der im Rahmen der Landesinitiative betreuten Schülerfirmen: Jahr 2013 2014 Juni 2015 Dezember 2015 Summe 149 143 139 88 Da es neben den im Rahmen der „Landesinitiative Schülerfirmen“ beratenen Schulen auch eine Anzahl Schülerfirmen gibt, die selbstständig zum Beispiel auf Initiative von Eltern entstanden sind oder gegebenenfalls von anderen Beratungsagenturen begleitet werden, lassen sich aus den vorhandenen Daten keine Schlussfolgerungen hinsichtlich der Anzahl der Schülerfirmen ziehen. Drucksache 6/5392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Änderungen haben sich mit der neuen EU-Förderperiode bei der Art und dem Umfang der Förderung im Gegensatz zur vergangenen Förderperiode ergeben? a) In welcher Höhe stehen Fördermittel jährlich zwischen 2014 bis 2020 zur Verfügung (bitte tabellarisch in Jahrestranchen darstellen )? b) Welche „neuen Wege“ wurden bei der Ausgestaltung des Projektes gegangen und welche inhaltlichen Änderungen wurden vorgenommen ? c) Wie wurde nunmehr sichergestellt, dass die praktischen Erfahrungen , die beim realen Betrieb einer Schülerfirma von den beteiligten Schülerinnen und Schülern gewonnen wurden, allen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden? Im operationellen Programm (OP) des ESF V wurde in der Investitionspriorität A.1.1 „Verbesserung der Gründungsvoraussetzungen und Stärkung von Entrepreneurship“ der Schwerpunkt auf die Vorbereitung und Unterstützung von innovativen, wissensbasierten Gründungen gelegt. Aus diesem Grund sollen vor allem Projekte im Kontext von Hochschulen , Forschungseinrichtungen und Technologiezentren gefördert werden. „Nur noch für eine Übergangsphase soll mit geringerer und degressiv gestalteter Förderung die Unterstützung von Schülerfirmen fortgeführt werden. Dies erfolgt mit der klaren Perspektive, die entsprechenden Themen in die Rahmenlehrpläne der Schulen zu überführen. Hierdurch sollen die frühzeitige Bildung zu ökonomischen Themen und die Herausbildung der Kultur der Selbstständigkeit bei den jungen Menschen unterstützt werden“ (Quelle: ESF OP 2014-2020, Seite 44). Zu a) Folgende ESF-Fördermittel (in Euro) wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus ausgereicht beziehungsweise sind eingeplant: 2013 2014 2015 2016 2017 ESF IV 576.013,05 497.589,07 178.682,40 - - ESF V - - 134.593,56 195.393,45 36.417,85 Summe 576.013,05 497.589,07 313.275,96 195.393,45 36.417,85 Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden im ESF V keine Mittel für die Begleitung von Schülerfirmen eingeplant. Zu b) Eine Evaluation der schon seit dem ESF III geförderten Unterstützung von Schülerfirmen kam im April 2013 zu dem Ergebnis, dass eine dauerhafte Förderung nicht Aufgabe des ESF sein kann. Es wurde die Empfehlung gegeben, Schülerfirmen und die mit ihnen verbundenen Lerninhalte zukünftig möglichst vollständig in die regulären schulischen Angebote zu integrieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5392 3 Vor diesem Hintergrund wurden für eine Übergangszeit (Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016) die Beratungsagenturen weiter gefördert, jedoch mit reduziertem Budget. Der Vertrag mit der projektkoordinierenden Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung lief zum 31.08.2015 aus. Die Betreuung der Schülerfirmen liegt seit Februar 2015 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Um einen Übergang zu gewährleisten, wurde beziehungsweise wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus aus dem ESF V seit dem Februar 2015 bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 eine Stelle im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur finanziert. Der Stelleninhaber steht als Landeskoordinator und Ansprechpartner zum Thema Schülerfirmen sowohl den Schulen, Lehrkräften als auch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, begleitet die im „Landeskonzept Übergang Schule-Beruf“ vorgesehene Platzierung des Themas „Schülerfirmen “ bei der Umgestaltung der Rahmenlehrpläne für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik, betreut das Internetportal „Schülerfirmen in MV“ und erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Lehrerfortbildungen. Zu c) Schülerfirmen sind ein freiwilliges, außerunterrichtliches Angebot. Das theoretische Wirtschaftswissen ist dabei insbesondere als Bestandteil des Rahmenplanes des Faches Arbeit- Wirtschaft-Technik und Informatik vermittelbar. Ergänzend nutzen einige Schulen derzeit gegen Zahlung einer Lizenzgebühr das Planspiel „beachmanager“, in welchem der finanztechnische Betrieb einer eigenen Firma virtuell am PC durchgespielt werden kann. Die wesentliche Änderung liegt nicht in der ESF-Förderung, sondern darin, dass die Landesregierung aufgrund des „Landeskonzeptes Übergang Schule-Beruf“ im Rahmen eines Modellvorhabens in den Schuljahren 2016/2017 bis 2018/2019 unter anderem auch den Rahmenplan des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik überarbeitet und dabei das Themenfeld Schülerfirmen stärken wird. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Grundlagen für die Gründung, die Führung und die Abwicklung einer Firma (Entrepreneurship) erwerben und dabei beispielhaft die Erfahrungen der Schülerfirmen helfen, den Unterricht praxisnah und anschaulich zu gestalten. Drucksache 6/5392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Welche Anzahl von Vollzeitstellen steht für die Begleitung und Unterstützung der Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2013 zur Verfügung (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, jeweiliger Anzahl der zu betreuenden Schülerfirmen und in Jahrestranchen angeben)? Die Beratungsagenturen haben Schülerfirmen schulamtsübergreifend betreut. Insgesamt wurden landesweit durchschnittlich für das Projekt „Landesinitiative Schülerfirmen in MV“ folgenden Stellenanteile gefördert: 2013 2014 2015 2016 2017 8,3 8,3 8,1 4,4 1,0 Die Betreuung der Schülerfirmen vor Ort an den Schulen erfolgt in der Regel durch Lehrkräfte, selten durch Eltern oder ehrenamtliche Personen. Der Landesregierung liegen keine Daten darüber vor, in welchem Umfang die Schulen den Lehrkräften für die pädagogische Aufgabe der Betreuung der Schülerfirmen Anrechnungsstunden gewährt.