Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Mai 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5396 6. Wahlperiode 27.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anträge auf Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge auf „Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ sind mit Stand 30. April 2016 eingegangen? Bis zum Stichtag 30. April 2016 sind insgesamt 597 Anträge auf Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft eingegangen. Allerdings waren einige Anträge unvollständig. Ein Bescheid kann in diesen Fällen noch nicht ergehen. Die entsprechenden Unterlagen wurden nachgefordert. 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Anträge wurden positiv beschieden? Es sind 403 Anträge positiv beschieden worden. Drucksache 6/5396 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Auf welche Summe beläuft sich die monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung der Antragsstellerinnen und Antragssteller (bitte nach unter 300 €, unter 400 € und über 400 € angeben)? Die Ausbildungsvergütungen der Antragstellenden gestaltet sich wie folgt: - unter 300 Euro: 90 Anträge, - gleich 300 Euro: 2 Anträge, - über 300 Euro und unter 400 Euro: 138 Anträge, - gleich 400 Euro: 34 Anträge, - über 400 Euro: 333 Anträge. 4. Auf welche Summe beläuft sich derzeit der gesamte Landeszuschuss zugunsten der Antragsstellerinnen und Antragssteller im Schuljahr 2015/2016? Bisher wurden Anträge in einer Summe von 147.163,33 Euro für das Schuljahr 2015/2016 beschieden.