Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und ANTWORT der Landesregierung Wie einem Medienbericht aus Brandenburg zu entnehmen ist, sehen sich die dortigen Jobcenter wegen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche einer wahren Antragsflut ausgesetzt. Teilweise mussten, um den Andrang bewältigen zu können, neue Mitarbeiter eingestellt werden. Laut Landtags-Drucksache 5/4308 entfallen von dem Gesamtvolumen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 ca. 45 Mio. Euro. 1. Wie viele Anträge für wie viele Kinder und Jugendliche wurden wegen des Bildungs- und Teilhabepakets in MecklenburgVorpommern im April 2011 gestellt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln und dabei differenzieren nach Anträgen an Jobcenter, Sozialämter, Jugendämter, Wohngeldstellen, Familienkassen, Sportvereine, Musikschulen, Schulleiter, Essenanbieter und Kindertagesstätten)? Eine gesetzliche Regelung, die die statistische Erfassung von Bildungs- und Teilhabeleistungen vorsieht, liegt bislang nur für den Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vor. Insofern liegt noch keine statistische Erfassung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in der gewünschten Differenziertheit vor. Drucksache 6/54 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie lange dauerte im April 2011 im Durchschnitt die Bearbeitung eines Antrags? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Anträge für wie viele Kinder und Jugendliche wurden wegen des Bildungs- und Teilhabepakets in MecklenburgVorpommern im August und im September 2011 gestellt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln und dabei differenzieren nach Anträgen an Jobcenter, Sozialämter, Jugendämter, Wohngeldstellen , Familienkassen, Sportvereine, Musikschulen, Schulleiter, Essenanbieter und Kindertagesstätten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie lange dauert hierbei im Durchschnitt die Bearbeitung eines Antrags? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. In welchen Jobcentern und/oder anderen Behörden mussten, um die Zahl der Anträge bewältigen zu können, Mitarbeiter eingestellt werden (bitte einzeln mit der jeweiligen Zahl der neu eingestellten Mitarbeiter darstellen)? Der Landesregierung liegen keine Angaben zu eventuell neu eingestellten Mitarbeitern bei den Jobcentern vor. Dies liegt zum einen daran, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtsaufsicht über die als gemeinsame Einrichtung ausgestalteten Jobcenter im Aufgabenbereich der Trägerversammlung gemäß § 47 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) führt und das herzustellende Einvernehmen mit dem in MecklenburgVorpommern für die Rechtsaufsicht zuständigen Innenministerium regelmäßig auf Fragen grundsätzlicher Art beschränkt ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/54 3 Zum anderen nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte ihre im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung garantierte Personal- und Organisationshoheit eigenständig wahr, sodass auch im Bereich der kommunalen Jobcenter und im Bereich der Zuständigkeit für die Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger keine konkreten Angaben vorliegen. Ob sich ein Bedarf an neuen Stellen aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ergeben hat / ergibt, kann erst im Jahr 2012 im Zuge der Beteiligung des Innenministeriums in Bezug auf den Stellenplan und nur für die Fälle externer Besetzungen ersehen werden. 6. Wie sind die Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellten ca. 45 Mio. Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auf die Landkreise und die kreisfreien Städte aufgeteilt worden (bitte einzeln mit den Summen aufführen)? Der in der Frage genannte Betrag von zirka 45 Mio. Euro wurde auf der Basis der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung 2010 für 2011 errechnet. Eine endgültige Aussage über die tatsächliche Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung kann erst Anfang 2012 gegeben werden. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (ohne Schulsozialarbeit) in Euro werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 01.01. bis 30.09.2011 Greifswald 1.107.691,40 Neubrandenburg 1.608.238,15 Rostock 4.245.667,63 Schwerin 2.045.347,55 Stralsund 1.294.527,44 Wismar 828.740,88 Bad Doberan 1.566.236,26 Demmin 1.960.764,41 Güstrow 2.223.783,19 Ludwigslust 1.975.537,50 Mecklenburg-Strelitz 1.254.263,55 Müritz 1.267.008,95 Nordvorpommern 1.996.683,28 Nordwestmecklenburg 2.062.727,65 Ostvorpommern 1.806.081,58 Parchim 1.651.978,06 Rügen 1.295.106,77 Uecker-Randow 1.693.979,95 Summe 31.884.364,20 Landkreise und kreisfreien Städte in der bis zum 04.09.2011 geltenden Kreisstruktur. Drucksache 6/54 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Leistungen für Schulsozialarbeit in Euro werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Anzahl 10-26- Jährige Haushaltsjahr 2011 Kreisanteil an der Gesamtzahl Zuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte nach § 11 Landesausführungsgesetz SGB II Zuwendung an die Kreise und kreisfreien Städte nach § 11 Landesausführungsgesetz SGB II Gesamt in % abgefordert 1 2 3 4 5 6 Greifswald 10.322 3,92057 % 19.602,85 19.602,85 39.205,71 Neubrandenburg 10.665 4,05085 % 20.254,26 20.254,26 40.508,51 Rostock 32.186 12,22510 % 61.125,50 61.125,50 122.251,00 Schwerin 14.499 5,50711 % 27.535,53 27.535,53 27.535,53 55.071,07 Stralsund 8.923 3,38919 % 16.945,97 16.945,97 33.891,93 Wismar 6.736 2,55851 % 12.792,56 12.792,56 25.585,12 Bad Doberan 18.796 7,13922 % 35.696,11 35.696,11 35.696,11 71.392,22 Demmin 12.758 4,84583 % 24.229,14 24.229,14 48.458,28 Güstrow 16.256 6,17446 % 30.872,31 30.872,31 30.872,31 61.744,62 Ludwigslust 20.406 7,75074 % 38.753,71 38.753,71 77.507,43 Mecklenburg-Strelitz 12.170 4,62249 % 23.112,45 23.112,45 46.224,90 Müritz 10.259 3,89664 % 19.483,21 19.483,21 38.966,42 Nordvorpommern 16.380 6,22156 % 31.107,80 31.107,80 62.215,60 Nordwestmecklenburg 19.589 7,44042 % 37.202,12 37.202,12 15.492,47 74.404,24 Ostvorpommern 16.403 6,23030 % 31.151,48 31.151,48 62.302,96 Parchim 15.346 5,82882 % 29.144,10 29.144,10 58.288,20 Rügen 10.490 3,98438 % 19.921,91 19.921,91 19.921,91 39.843,82 Uecker-Randow 11.094 4,21380 % 21.068,98 21.068,98 21.068,98 42.137,97 Summe 263.278 500.000,00 500.000,00 150.587,31 1.000.000,00 Landkreise und kreisfreien Städte in der bis zum 04.09.2011 geltenden Kreisstruktur. 7. Welche Höhe erreichen 2011 die Aufwendungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Bezug auf das Flüchtlingsaufnahmegesetz ? Hierzu liegen der Landesregierung bisher keine statistischen Angaben vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/54 5 8. Mittel in welcher Höhe werden auf Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2012, 2013 und 2014 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket voraussichtlich entfallen (bitte jahrweise darstellen)? Im Jahr 2012 wird die Höhe der für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung stehenden Mittel wie 2011 insgesamt 11,3 Prozentpunkte der Kosten für Unterkunft und Heizung betragen. Im Jahr 2013 wird die Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch geändert. Die konkrete Höhe steht noch nicht fest. Im Jahr 2014 verringert sich die Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 5 Satz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch um 2,7 Prozentpunkte. In diesem Umfang ist auch die Weitergabe der Bundesbeteiligung gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 4a Landesausführungsgesetz SGB II abgesenkt worden. 9. Inwieweit rechnet die Landesregierung ab 2012 mit einem Mehrbedarf zu den eigentlich zur Verfügung stehenden Mitteln, da ab dann die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr wie 2011 nach dem jeweiligen prozentualen Anteil aus der Summe der Hilfebedürftigen, sondern anhand der tatsächlichen Aufwendungen erfolgen soll? Das Land reicht die nach § 46 Absatz 5 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch gewährten Bundesmittel in voller Höhe an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter. Hierbei hat die Weiterleitung der auf das Bildungs- und Teilhabepaket entfallenden Anteile, die ab dem Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 nach einem veränderten Verteilungsschlüssel erfolgt, auf die Höhe der Gesamtmittel keinen Einfluss. Soweit die Bundesmittel den finanziellen Mehraufwand der kommunalen Träger, der sich aus der Aufgabenübertragung ergibt, in den Jahren 2011 und 2012 nicht decken, werden sich das Land und die kommunalen Träger mit dem Ziel eines Ausgleiches verständigen. Sofern sich die Höhe der für die Bildungs- und Teilhabeleistungen aufgewendeten Mittel im Land Mecklenburg-Vorpommern ab dem Jahr 2013 verändert, stellt die Regelung des § 46 Absatz 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch die Kostendeckung sicher.