Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5401 6. Wahlperiode 02.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten des Landes und ANTWORT der Landesregierung An den Opferambulanzen der beiden Rechtsmedizinischen Institute der Universitäten Rostock und Greifswald können Opfer von Gewalt kostenlos von besonders sachkundigen Ärztinnen und Ärzten ihre Verletzungen in Form von Gutachten dokumentieren lassen. Diese Befunddokumentationen können die Opfer sodann für den Fall, dass sie den Rechtsweg beschreiten wollen, vor Gericht als Beweismittel vorlegen. 1. Sind die Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten des Landes weiterhin tätig (bitte angeben an welchen Standorten und mit wie viel Personal)? Die Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten des Landes sind weiterhin tätig. Sowohl beim Institut der Rechtsmedizin an der Universität Rostock als auch beim Institut der Rechtsmedizin an der Universität Greifswald stehen jeweils 0,5 Stellenanteile einer Arztstelle in Vollzeit zur Verfügung. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Opferambulanzen? Die Arbeit der Opferambulanzen mit dem Ziel der unabhängigen Befunddokumentation bei Opfern von Gewalttaten wird als erfolgreich eingeschätzt. Drucksache 6/5401 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wenn die Arbeit der Opferambulanzen seit 2009 als erfolgreich bewertet und die Arbeit als notwendig erachtet wird, in welcher Höhe und aus welchem Einzelplan, Kapitel und Haushaltstitel erfolgt die weitere Finanzierung durch das Land seit Februar 2013? Im Februar 2013 erfolgte die Finanzierung über einen Dienstvertrag in Höhe von jeweils 10.000 Euro pro Einrichtung für den Zeitraum 1. November 2012 bis 28. Februar 2013. Für den Zeitraum von März bis Ende des Kalenderjahres 2013 erhielten die Opferambulanzen eine Pauschale von jeweils 25.000 Euro. Seit 2014 beträgt die Höhe der Finanzierung der Opferambulanzen 60 TEUR jährlich; sie erfolgt aus dem Einzelplan 10 Kapitel 1001, Titel 526.06. 4. Wurde seitens der Landesregierung Ziffer 255 des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Opferambulanzen umgesetzt? Ziffer 255 des Koalitionsvertrages, nach der die Opferambulanzen weiterhin zu unterstützen sind und die gute Arbeit auch zur Beweissicherung außerhalb von Ermittlungsverfahren fortgeführt werden soll, wurde umgesetzt. 5. Wurde seitens der Landesregierung die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/1375 angekündigte Übertragung des Betriebes der Opferambulanzen als Pflichtaufgabe an die Rechtsmedizinischen Institute umgesetzt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Art und Weise? Zu 5, a) und b) Für die Opferambulanzen wurde seit dem Haushaltsjahr 2014/2015 der Titel 526.06 „Freiwillige gerichtsfeste Befunddokumentation für Opfer von Gewalt“ im Einzelplan 10 - Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales“ mit einem Ansatz von 60.000 Euro pro Jahr ausgebracht. Auf dieser Grundlage konnten mit den Opferambulanzen Verträge geschlossen werden, aufgrund derer Ausgaben für die Sicherstellung und Durchführung der freiwilligen gerichtsfesten Befunddokumentation in den Opferambulanzen Rostock und Greifswald erfolgen.