Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5410 6. Wahlperiode 06.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Henning Foerster und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Integration in den Arbeitsmarkt 2011 bis 2016 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele ältere langzeitarbeitslose Frauen und Männer wurden über welche Programme und Maßnahmen der Landesregierung seit 2012 jährlich beruflich qualifiziert, um ihre Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wieder zu erhöhen (bitte insgesamt sowie je Altersgruppe (bis und 50 Jahre, über 50 Jahre, über 55 Jahre) und nach Frauen und Männern getrennt angeben)? Die Förderung der beruflichen Weiterbildung/Umschulung von arbeitslosen Frauen und Männern ist originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Um Arbeitslose am Fachkräftebedarf der Unternehmen ausgerichtet zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat das Land in Sonderfällen in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern und den zugelassenen kommunalen Trägern die mit dem SGB II und SGB III zur Verfügung stehenden Förderinstrumente ergänzt. So hat das Land auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen im Wesentlichen die Lehrgangskosten des dritten Jahres für die Umschulung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger im Anschluss an die Finanzierung der ersten beiden Jahre durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Entsprechende Maßnahmen wurden vom Land bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege vom 13.03.2013 (BGBl. I S. 446) gefördert. Das Lebensalter der bis zu diesem Zeitpunkt potenziell zu fördernden Personen spielte bei der Förderung grundsätzlich keine Rolle. Drucksache 6/5410 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die nachfolgenden Angaben beziehen sich im Wesentlichen auf die vorgenannten Qualifizierungsmaßnahmen. Der Anteil der älteren Arbeitslosen betrug hier seit 2012 ca. 34 Prozent. Jahr Alter Männer Frauen Insgesamt 2012 bis 50 2 2 4 51 - 55 3 4 7 über 55 3 1 4 Insgesamt 8 7 15 Jahr Alter Männer Frauen Insgesamt 2013 bis 50 6 23 29 51 - 55 1 1 2 über 55 - 1 1 Insgesamt 7 25 32 2014 bis 50 4 6 10 51 - 55 - - - über 55 - - - Insgesamt 4 6 10 2012 - 2014 Insgesamt 19 38 57 Quelle: Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik Mecklenburg-Vorpommern (ISAP). 2. Wann und mit welchem Ergebnis hat sich das Bündnis für Arbeit seit dem Jahr 2012 mit der Integration von a) Langzeitarbeitslosen, b) Benachteiligten und c) Geringqualifizierten in den Arbeitsmarkt befasst? Wie definiert die Landesregierung „Langzeitarbeitslose“, „Benachteiligte “, „Geringqualifizierte“? Die Landesregierung hat sich mit den Partnern des „Bündnis für Arbeit“ seit Unterzeichnung des Fachkräftebündnisses am 31.01.2011 intensiv für die Fachkräftesicherung im Land eingesetzt und dazu sieben Leitsätze und fünf Handlungsfelder definiert und diese mit 107 Maßnahmen untersetzt. Dies schließt auch Maßnahmen zur verbesserten Integration der in Frage 2 benannten Gruppen mit ein. Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahmen und der verbesserten konjunkturellen Lage auf dem Arbeitsmarkt konnten klare Verbesserungen erreicht werden. Es wird auf die umfassende Ergebnisdarstellung des „Bündnisses für Arbeit“ auf der Internetpräsenz der Landesregierung verwiesen: http://www.regierung-mv.de/Landesregierung /stk/Themen/B%C3%BCndnis-f%C3%BCr-Arbeit-und-Fachkr%C3%A4fteb%C3% BCndnis/ Die Definition von Langzeitarbeitslosigkeit ergibt sich aus dem zuständigen Sozialgesetzbuch III, § 1, S. 1.: „Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.“ Gesetzliche Definitionen des Personenkreises der Benachteiligten und der Geringqualifizierten existieren nicht. Häufig gelten als Benachteiligte diejenigen jungen Menschen, die nach Beendigung der Regelschulzeit ohne berufliche Perspektiven sind und über keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verfügen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5410 3 Das Recht der Arbeitsförderung definiert einen Grundsatz für die Anerkennung der Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung bei Arbeitslosen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen. Im Sozialgesetzbuch III, § 81, Abs. 2, Nr. 1 ist zudem festgelegt, dass von einem fehlenden Berufsabschluss auch auszugehen ist, wenn aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr auszuüben ist. Meist werden Beschäftigte für einfache Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung erfordern, als Geringqualifizierte bezeichnet. Eine Statistik über die Ergebnisse des Bündnisses für Arbeit in der Spezifikation der Fragestellung 2 2a), 2b) und 2c) wird nicht geführt. 3. Welche Initiativen zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für diejenigen, die trotz Vermittlungsund Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, hat die Landesregierung wann und mit welchem Ergebnis auf Bundesebene initiiert? Die Landesregierung strebt für diejenigen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Hilfe des Bundes an. Die Voraussetzungen dafür sind auf bundesgesetzlicher Ebene zu schaffen. Die Landesregierung ist in Gesprächen mit dem Bund bemüht, neue Ansätze zur Förderung Langzeitarbeitsloser zu finden. So hat Mecklenburg-Vorpommern als Mitantragsteller gemeinsam mit weiteren dreizehn Bundesländern die Bundesregierung aufgefordert, ein von den Ländern erarbeitetes Positionspapier umzusetzen, das im Kern ein systematisches Prozessmodell zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Rahmen der Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung beinhaltet (Beschluss der 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz). Ein abschließendes Ergebnis steht noch aus. Die Gespräche werden fortgesetzt. 4. Wie haben sich die Anzahl der zu besetzenden Ausbildungsplätze in der Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Anzahl der Abschlüsse und der Abbrüche von Ausbildungsverträgen seit dem Ausbildungsjahr 2011/2012 bis 2014/2015 jährlich entwickelt? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit war in den jeweiligen Ausbildungsjahren (1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres) die in der folgenden Tabelle genannte Anzahl an Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zu besetzen. Darin sind nur diejenigen zu besetzenden Ausbildungsplätze enthalten, die der Bundesagentur für Arbeit gemeldet wurden. Drucksache 6/5410 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Berufsausbildungsstellen in Mecklenburg- Vorpommern Ausbildungsjahr insgesamt gemeldete Berufsausbildungsstellen 2011/2012 12.018 2012/2013 11.627 2013/2014 12.066 2014/2015 11.863 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Nach Angaben des Statistischen Amts Mecklenburg-Vorpommern wurde in Mecklenburg- Vorpommern im jeweiligen Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) die in den folgenden Tabellen genannte Anzahl an Ausbildungsverträgen neu abgeschlossen beziehungsweise vorzeitig gelöst. Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden in der Berufsbildungsstatistik alle Ausbildungsverträge gezählt, die während des Kalenderjahres neu in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einer zuständigen Stelle eingetragen wurden. Das Ausbildungsverhältnis muss im Berichtsjahr angetreten und darf nicht bis zum Jahresende vorzeitig gelöst worden sein. Als vorzeitig gelöst gelten Ausbildungsverhältnisse, bei denen sich der Auszubildende im Kalenderjahr während der Vertragslösung in der Ausbildung befand. Vertragslösungen können vielfältige Ursachen haben und sind nicht mit Ausbildungsabbrüchen gleichzusetzen. Gründe für Vertragslösungen sind beispielsweise die Insolvenz und Schließung des Betriebes, der Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung oder der Berufswechsel der oder des Auszubildenden. Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Mecklenburg-Vorpommern Kalenderjahr neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2011 8.886 2012 8.288 2013 8.016 2014 7.851 Quelle: Statistisches Amt M-V. Vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern Kalenderjahr vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse 2011 3.829 2012 3.417 2013 3.143 2014 2.984 Quelle: Statistisches Amt M-V. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5410 5 5. Wie viele Pilotprojekte zur Beschäftigung älterer Arbeitsloser und Langzeitarbeitsloser mit wie vielen geplanten Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat die Landesregierung wann und mit welchem Ergebnis bei der Bundesregierung beantragt? Die Landesregierung hat keine Pilotprojekte beim Bund beantragt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. In welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung bei der Wirtschaft des Landes für die Einstellung älterer Arbeitsloser geworben? a) Wie viele ältere Arbeitslose (über 50 Jahre, über 55 Jahre) wurden seit dem Jahr 2012 jährlich in Unternehmen am „ersten Arbeitsmarkt “ eingestellt (bitte insgesamt p. a. sowie nach Altersgruppen, Geschlecht, Dauer der Beschäftigung, Rechtskreis sowie gegebenenfalls Art der Förderung der Einstellung darstellen)? b) Inwieweit gibt es bei den Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern eine höhere oder niedrigere Bereitschaft zur Einstellung älterer Arbeitsloser, insbesondere langzeitarbeitsloser Frauen und Männer, als im Bundesdurchschnitt? c) Welche Gründe sieht die Landesregierung für eine größere oder geringere Bereitschaft bei Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern, ältere Arbeitslose, insbesondere langzeitarbeitslose Frauen und Männer, einzustellen? Die Landesregierung hat mit den Akteuren der Wirtschaft, der Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern, den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern das bereits in der Antwort auf die Frage 2 benannte Fachkräftebündnis als feste Vereinbarung geschlossen. Zu a) Die von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Angaben zur Beschäftigungsdauer liegen nicht vor. Drucksache 6/5410 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Abgang von Arbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt in Mecklenburg- Vorpommern Rechtskreis Abgänge Insgesamt darunter 50 Jahre und älter 55 Jahre und älter Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Jahr 2012 Insgesamt Gesamt 81.415 49.651 31.764 18.872 11.636 7.236 9.191 5.847 3.344 gefördert 7.109 4.337 2.772 1.555 948 607 704 476 228 SGB III Gesamt 51.229 31.750 19.479 14.254 8.977 5.277 7.346 4.751 2.595 gefördert 2.566 1.505 1.061 837 501 336 451 300 151 SGB II Gesamt 30.186 17.901 12.285 4.618 2.659 1.959 1.845 1.096 749 gefördert 4.543 2.832 1.711 718 447 271 253 176 77 Jahr 2013 Insgesamt Gesamt 77.081 47.658 29.423 19.692 12.300 7.392 9.809 6.323 3.486 gefördert 6.535 4.045 2.490 1.492 908 584 714 462 252 SGB III Gesamt 49.546 31.214 18.332 14.941 9.597 5.344 7.926 5.247 2.679 gefördert 2.606 1.612 994 868 545 323 489 325 164 SGB II Gesamt 27.535 16.444 11.091 4.751 2.703 2.048 1.883 1.076 807 gefördert 3.929 2.433 1.496 624 363 261 225 137 88 Jahr 2014 Insgesamt Gesamt 74.569 45.107 29.462 19.823 11.977 7.846 10.074 6.214 3.860 gefördert 7.333 4.452 2.881 1.727 1.019 708 827 499 328 SGB III Gesamt 46.828 28.762 18.066 14.972 9.270 5.702 8.050 5.092 2.958 gefördert 3.092 1.855 1.237 1.060 636 424 566 347 219 SGB II Gesamt 27.741 16.345 11.396 4.851 2.707 2.144 2.024 1.122 902 gefördert 4.241 2.597 1.644 667 383 284 261 152 109 Jahr 2015 Insgesamt Gesamt 70.255 41.982 28.273 19.345 11.606 7.739 10.292 6.303 3.989 gefördert 6.865 4.167 2.698 1.696 1.057 639 861 562 299 SGB III Gesamt 43.483 26.382 17.101 14.253 8.717 5.536 8.004 4.960 3.044 gefördert 2.844 1.693 1.151 982 608 374 562 358 204 SGB II Gesamt 26.772 15.600 11.172 5.092 2.889 2.203 2.288 1.343 945 gefördert 4.021 2.474 1.547 714 449 265 299 204 95 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Zu b) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit fanden im Jahr 2015 bundesweit und in Mecklenburg-Vorpommern jeweils 8,4 Prozent zuvor Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Von allen zuvor Arbeitslosen, die eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt fanden, waren bundesweit circa 10 Prozent mindestens 55 Jahre alt, in Mecklenburg-Vorpommern circa 14,7 Prozent. Von den mindestens 55 Jahren alten zuvor Arbeitslosen, die eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt fanden, waren bundesweit 12,4 Prozent langzeitarbeitslos, in Mecklenburg- Vorpommern 9,7 Prozent. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5410 7 Zu c) Mit anhaltend guter konjunktureller Lage, der Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen der Fachkräfteinitiative hat sich die Bereitschaft der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, Ältere und langzeitarbeitsloser Ältere einzustellen , deutlich verbessert. Die Einstellungsbereitschaft der Betriebe hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren ab. Einflussfaktoren sind unter anderem die individuellen Arbeitsplatzanforderungen , die Suchstrategie und -dauer, das Erwerbspersonenpotenzial, die Anzahl und Qualität der Bewerber oder auch die Konzessionsbereitschaft von Betrieb und Bewerber. Deswegen spiegelt sich die unterschiedliche Arbeitsmarktstruktur in Mecklenburg- Vorpommern und Deutschland insgesamt auch in der betrieblichen Einstellungsbereitschaft wider. 7. Auf welche Art und Weise und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung nach Beendigung des Bundesprogramms „Initiative Inklusion “ die berufliche Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung im Rahmen welcher Maßnahmen oder Programme weiter gefördert? Wie viele Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen des Bundesprogrammes jährlich gefördert und wie viele Jugendliche wurden nach Beendigung des Bundesprogramms jährlich durch das Land gefördert? Im Rahmen der Umsetzung des Handlungsfeldes Berufsorientierung gemäß Artikel 1 der Richtlinie Initiative Inklusion - Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - wurden bis zum 30. September 2015 aus dem Ausgleichsfonds (§ 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuches) folgende Ergebnisse erzielt: Berichtszeitraum gemäß Artikel 1 Absatz 6 der Richtlinie Initiative Inklusion 01.08.2012 bis 30.09.2013 01.10.2013 bis 30.09.2014 01.10.2014 bis 30.09.2015 Gesamt Projektteilnehmer 273 291 152 716 Praktika 152 294 380 826 Übergangsbegleitungen 9 12 21 42 Übergang in soziaversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis 2 2 3 7 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf Anregung der Länder einer kostenneutralen Laufzeitverlängerung der modellhaften Förderung von beruflichen Orientierungsmaßnahmen für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemäß Artikel 1 der Richtlinie Initiative Inklusion, die im Schuljahr 2016/2017 beginnen, zugestimmt. Die geänderte Kooperationsvereinbarung des Landes wurde den Kooperationspartnern zur Unterzeichnung zugeleitet. Kooperationspartner sind das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. Drucksache 6/5410 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Es ist beabsichtigt, die Förderung der kostenneutralen Laufzeitverlängerung aus Mitteln des Sondervermögens des Landes „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ zu finanzieren. Eine weitere Förderung gemäß Artikel 1 der Richtlinie Initiative Inklusion mit Mitteln der Ausgleichsabgabe nach Ablauf der Laufzeitverlängerung ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen derzeit nicht vorgesehen. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zur modellhaften Umsetzung des Handlungsfeldes - Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes - gemäß Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion wurden bisher insgesamt 26 neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche geschaffen: Jahr Anzahl der geförderten neuen Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche 2014 5 2015 14 2016 7 Gesamt 26 Auch diese Kooperationsvereinbarung wurde verlängert. Die Finanzierung erfolgt auch hier aus Mitteln des Sondervermögens des Landes „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“. Unabhängig von diesen Maßnahmen ist das weitere Vorgehen der Landesregierung zur schulischen Förderung von schulpflichtigen Jugendlichen mit Behinderung in der „Strategie des Landes zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“, Drucksache 6/5353, dargestellt.