Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2016 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5419 6. Wahlperiode 07.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Entschließung des Bundesrates „Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung“ und ANTWORT der Landesregierung Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen sowie Thüringen wurde auf der 942. Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016 die Entschließung „Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung“ (BR-Drs. 93/16) mehrheitlich angenommen. Mecklenburg-Vorpommern hat diesem Antrag im Bundesrat nicht zugestimmt. 1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung der Entschließung nicht zugestimmt? Die Entschließung auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen wurde in der 942. Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016 mehrheitlich gefasst. Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur sofortigen Sachentscheidung und dem Fassen der Entschließung koalitionsbedingt enthalten. Drucksache 6/5419 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den zehn Punkten des Entschließungstextes im Einzelnen (bitte in der Antwort auf die jeweiligen Punkte eingehen)? Wegen unmittelbarer Aufsetzung auf die Tagesordnung und sofortiger Sachentscheidung wurde über die Entschließung insgesamt abgestimmt. Ausschussbefassungen fanden nicht statt. Ein nach den zehn Entschließungsziffern differenziertes Votum der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern liegt demzufolge nicht vor. Die Entschließung beinhaltet eine Vielzahl von integrationspolitischen Vorschlägen und Forderungen an die Bundesregierung. Sie sollte die Arbeit der auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28.01.2016 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines abgestimmten Integrationskonzeptes unterstützen. Mit Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Länder am 22. April 2016 wurde das „Gemeinsame Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ zwischenzeitlich beschlossen. Ferner wurden die im Koalitionsausschuss des Bundes am 13. April 2016 vereinbarten „Eckpunkte für ein Integrationsgesetz“ zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat der Bund zugesagt, sich an den entstehenden flüchtlingsbedingten Kosten substantiell zu beteiligen. Bund und Länder haben die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung vereinbart. Eine Entscheidung der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern über eine entsprechende Beteiligung des Bundes an den Kosten von Ländern und Kommunen soll am 16. Juni 2016 getroffen werden. Am 26. Mai 2016 hat die Bundesregierung den von ihr beschlossenen Entwurf eines Integrationsgesetzes (BR-Drs. 266/16) an den Bundesrat übersandt, der in seiner 946. Sitzung am 17.06.2016 im ersten Durchgang beraten wird.