Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5420 6. Wahlperiode 03.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Einrichtung eines zentralen Registers zu nachrichtenlosen Konten und ANTWORT der Landesregierung Den Erben oder Nachlasspflegern sind manchmal nicht alle Bankverbindungen des Verstorbenen bekannt, sodass vermutete Vermögen oft bei den Banken oder Versicherungen verschollen bleiben. Konten, denen kein lebender Kunde zugewiesen werden kann, werden als „nachrichtenlos“ bezeichnet. Zur Herstellung des Kontakts bleiben Anfragen beim Einwohnermeldeamt oder die Nutzung der Umzugsdatenbank der Deutschen Post AG. In diesem Zusammenhang wird daher etwa vom Verband Deutscher Erbenermittler die Schaffung eines zentralen Registers, das nachrichtenlose Konten erfasst, gefordert. 1. Bestehen nach Auffassung der Landesregierung für Nachlasspfleger derzeit hinreichend geeignete Möglichkeiten, bei nachrichtenlosen Konten die Erben zu ermitteln? Die Erbenermittlung zählt zu den Aufgaben des Nachlassgerichts. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger mit der Erbenermittlung betrauen. Überwiegend sind Rechtsanwälte hiermit befasst, die wiederum im Einzelfall, zum Beispiel wenn andere zumutbare Maßnahmen zur Erbenermittlung erfolglos waren, professionelle Erbenermittler beauftragen. Erbenermittler werden aber auch im Auftrag von Privatpersonen tätig. Aus Sicht der gerichtlichen Praxis bestehen ausreichende Möglichkeiten, zum Beispiel über Banken oder deren Verbände und Finanzämter, um nachrichtenlose Konten ausfindig zu machen. Drucksache 6/5420 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwiefern besteht nach Auffassung der Landesregierung hier gegebenenfalls Handlungsbedarf bzw. welche Probleme sind der Landesregierung in diesem Zusammenhang bekannt? Nicht zuletzt im Interesse professioneller Erbenermittler, die im Auftrag privater Anspruchsberechtigter tätig werden, hat der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) im Januar 2015 bei anderer Gelegenheit auch auf seine Forderung zur Schaffung eines zentralen Registers, das nachrichtenlose Konten erfassen soll, hingewiesen. Der Landesregierung sind darüberhinaus keine Probleme in diesem Zusammenhang bekannt geworden, die einen Handlungsbedarf rechtfertigen könnten. 3. Inwiefern ist nach Auffassung der Landesregierung die Einrichtung eines zentralen Registers zu nachrichtenlosen Konten bei Banken und Versicherungen geboten? Nach derzeitigem Sachstand besteht kein hinreichender Bedarf für die Einrichtung eines solchen Registers. Die für das Nachlassgericht regelmäßig notwendigen Aufklärungsbedarfe werden durch das geltende Recht hinlänglich gewahrt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Einrichtung und laufende Unterhaltung eines zentralen Registers einen erheblichen organisatorischen Aufwand verursachen würde, der voraussichtlich im Verhältnis zu der eher geringen Zahl insoweit potentiell problematischer Fallgestaltungen unverhältnismäßig wäre. 4. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung hierzu der Diskussionsstand auf Bundesebene dar? Der Landesregierung ist eine aktuelle Diskussion auf Bundesebene dazu nicht bekannt.