Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5423 6. Wahlperiode 13.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Widersprüche und Klagen gegen das SGB II von 2007 bis 2015 und Ombudsstellen in Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Ombudsfrauen und/oder Ombudsmänner sollen als unabhängige Vermittler zwischen Leistungsbeziehern im SGB II und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. den Geschäftsführungen von Jobcentern auftreten. Sie stellen Fehler fest, schlagen Wege der Abhilfe vor und halten Kontakt zu anderen Akteuren, wie den Beiräten der Jobcenter, den Wohlfahrtsverbänden oder politischen Parteien. Um wirkungsvoll tätig sein zu können, müssen sie vor Ort, also im Jobcenter, ansässig sein, jedoch weisungsungebunden agieren können und über die räumlichen und organisatorischen Mittel verfügen, ihre Aufgabe erfüllen zu können. Ihre Berufung und Abberufung sollte durch die Beiräte oder die Politik erfolgen . Da die Anzahl von Fragen, Beschwerden, Widersprüchen und Klagen im Zusammenhang mit Leistungen des SGB II anhaltend hoch ist, empfiehlt u. a. auch der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg- Vorpommern die Einrichtung derartiger Ombudsstellen in den Jobcentern . Die Kleine Anfrage ist in den Fragen zu Widersprüchen und Klagen sowie der Arbeit der Sozialgerichte als Fortschreibung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/197 vom 04.01.2012 zu betrachten. 1. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden, Widersprüche und Klagen in den Jahren 2007 bis 2015 landesweit und je Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Angaben zu Beschwerden bei den Jobcentern liegen der Landesregierung nicht vor. Sie werden nach Auskunft der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht erfasst. Drucksache 6/5423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Für Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter sind erst ab September 2012 Daten lückenlos verfügbar. Daten vorheriger Berichtsmonate sind unvollständig und deshalb nach Auskunft der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit nicht auswertbar. 2012* (ab September) 2013* 2014 2015 Widersprüche (Anzahl der Eingänge) Jobcenter Vorpommern- Greifswald Nord 687 2.585 3.011 2.594 Jobcenter Vorpommern- Greifswald Süd 564 1.452 1.345 1.237 Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd 873 2.125 3.553 3.693 Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord 828 2.218 1.843 1.771 Jobcenter Rostock, Hansestadt 1.434 4.275 3.552 3.316 Jobcenter Bad Doberan 475 1.641 1.573 1.636 Jobcenter Güstrow 614 1.997 1.824 1.494 Jobcenter Schwerin, Landeshauptstadt 804 2.280 2.410 1.997 Jobcenter Nordwestmecklenburg 969 2.806 2.177 2.203 Jobcenter Ludwigslust- Parchim 958 2.631 2.488 2.243 Jobcenter Vorpommern-Rügen 1.233 2.218 3.436 3.246 Mecklenburg- Vorpommern gesamt 9.645 26.228 27.212 25.430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5423 3 2012* (ab September) 2013* 2014 2015 Klagen 1 (Anzahl der Eingänge) Jobcenter Vorpommern- Greifswald Nord 110 296 446 480 Jobcenter Vorpommern- Greifswald Süd 318 768 497 464 Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd 111 237 642 534 Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord 137 339 327 239 Jobcenter Rostock, Hansestadt 152 439 344 297 Jobcenter Bad Doberan 81 256 251 375 Jobcenter Güstrow 67 241 238 176 Jobcenter Schwerin, Landeshauptstadt 159 403 385 433 Jobcenter Nordwestmecklenburg 192 794 670 479 Jobcenter Ludwigslust- Parchim 253 675 587 522 Jobcenter Vorpommern-Rügen 176 355 639 598 Mecklenburg- Vorpommern gesamt 1.780 4.960 5.026 4.597 * In den Jahren 2012 und 2013 liegen für einzelne Monate/Jobcenter unplausible Daten vor, sodass die Gesamtsumme für das Land hochgerechnet werden musste. Daraus resultiert eine Abweichung zwischen der Summe der Jobcenter und den Angaben für das Land insgesamt. 1 Derzeit werden Verfahren gegen das Sachgebiet Bildung und Teilhabe nicht berücksichtigt, da diese Information noch nicht flächendeckend geliefert wird und dadurch eine regionale und zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund weichen die Angaben von den Daten der Sozialgerichtsbarkeit ab. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Weiter zurückgehende Angaben zu Klagen liefern statistische Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik). Die Erhebung enthält statistische Daten über Verfahren (Eingangsdaten ) in Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie §§ 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Die Angaben aus der SG-Statistik werden jedoch nicht nach Jobcentern erhoben. Drucksache 6/5423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Jahr Anzahl der Eingänge insgesamt Anzahl der Eingänge SGB II Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren 2007 11.462 1.282 5.656 1.066 2008 13.472 1.267 7.539 1.057 2009 13.599 1.273 7.706 1.058 2010 14.271 1.381 8.513 1.133 2011 14.240 1.152 8.028 886 2012 12.190 1.094 6.436 858 2013 11.719 1.039 5.564 815 2014 11.042 1.058 5.080 807 2015 11.272 937 4.874 713 2. Wie hat sich die Anzahl der Klagen in sogenannten „Eilsachen“ von 2007 bis 2015 jährlich entwickelt? a) In wie vielen Fällen wurde jährlich vorläufiger Rechtsschutz gewährt? b) Wie vielen Klagen wurde jährlich stattgegeben? c) Wie vielen SGB-II-Klagen sind zurzeit an den Gerichten anhängig ? Bitte mit dem Jahr der Klageerhebung angeben. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu a) In der folgenden Übersicht wird die Anzahl der erledigten Eilverfahren für die Jahre 2007 und 2008 ausgewiesen, in denen durch Beschluss vorläufiger Rechtsschutz gewährt worden ist. Verfahren insgesamt 2007 2008 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch Beschluss 527 574 davon - Beschluss über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 163 194 Angelegenheiten nach dem SGB II 2007 2008 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch Beschluss 424 479 davon - Beschluss über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 140 178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5423 5 Aufgrund einer Änderung der Anordnung über Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit wird die Position „Beschluss über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz“ nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern nur noch nach Obsiegen, teilweisem Obsiegen/Unterliegen und Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten . Daher wird in folgender Übersicht die Anzahl der durch Beschluss erledigten Eilverfahren für die Jahre 2009 bis 2015 ausgewiesen, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren und mit Obsiegen oder teilweisem Obsiegen endeten. Für die Jahre 2011 bis 2012 können keine Angaben zum Sachgebiet „Angelegenheiten nach dem SGB II“ gemacht werden, da dieses Sachgebiet im Jahr 2011 geändert worden ist in „Angelegenheiten nach dem SGB II und § 6a BKKG“ und im Jahr 2012 in „Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKKG“. Verfahren insgesamt 2009 2010 2011 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch - Beschluss 561 611 550 Die durch Beschluss erledigten Verfahren an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit - Obsiegen oder teilweisem Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 184 228 188 Angelegenheiten nach dem SGB II Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch - Beschluss 463 501 keine Angaben Die durch Beschluss erledigten Verfahren an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit - Obsiegen oder teilweisem Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 160 209 keine Angaben Verfahren insgesamt 2012 2013 2014 2015 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch - Beschluss 550 491 563 496 Die durch Beschluss erledigten Verfahren an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit - Obsiegen oder teilweisem Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 195 165 163 170 Angelegenheiten nach dem SGB II Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch - Beschluss keine Angaben 381 432 390 Die durch Beschluss erledigten Verfahren an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit - Obsiegen oder teilweisem Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten keine Angaben 142 131 143 Drucksache 6/5423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu b) In der folgenden Übersicht wird die Anzahl der erledigten Klageverfahren für die Jahre 2007 bis 2015 ausgewiesen, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren und die mit Obsiegen oder teilweisem Obsiegen endeten. Für die Jahre 2011 bis 2012 können keine Angaben gemacht werden, da aufgrund einer Änderung der Anordnung über Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit das Sachgebiet „Angelegenheiten nach dem SGB II“ im Jahr 2011 geändert worden ist in „Angelegenheiten nach dem SGB II und § 6a BKKG“ und im Jahr 2012 in „Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKKG“. Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Versicherten oder Leistungsberechtigten 2007 2008 2009 2010 2011 Verfahren insgesamt Durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren: 1.343 1.727 1.917 2.288 2.320 Diese endeten mit: Obsiegen der Versicherten oder Leistungs berechtigten teilweise Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 151 173 236 195 271 226 406 298 390 270 Angelegenheiten nach dem SGB II Durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren: 261 502 688 840 keine Angaben Diese endeten mit: Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten teilweise Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 51 43 105 85 152 116 209 144 keine Angaben keine Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5423 7 Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Versicherten oder Leistungsberechtigten 2012 2013 2014 2015 Verfahren insgesamt Durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren: 2.465 2.144 2.212 1.966 Diese endeten mit: Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten teilweise Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 427 255 352 232 340 225 322 249 Angelegenheiten nach dem SGB II Durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren: keine Angaben 649 754 783 Diese endeten mit: Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten teilweise Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten keine Angaben keine Angaben 142 81 156 111 144 145 Zu c) Entsprechende Daten über das Alter der im Bestand befindlichen Verfahren am 31.12. 2015 liegen nur für die Sozialgerichte im Rahmen eines vereinbarten zeitlich befristeten Bestandsmanagements vor: Jahr des Eingangs Angelegenheiten nach dem SGB II 2009 und älter 43 2010 90 2011 298 2012 1.025 2013 1.659 2014 2.713 2015 3.897 Gesamtbestand 9.725 Drucksache 6/5423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 3. Was waren die wesentlichen Gründe für die Klagen und inwieweit haben sich diese bzw. deren Wichtung (Anzahl je Grund) von 2007 bis 2015 verändert? In der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit wird unterschieden nach Art der Verfahren und Sachgebieten. Eine Aussage über die wesentlichen Gründe für die eingereichten Klagen enthält die Statistikanordnung nicht. 4. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Klagen seit dem Jahr 2007 bis 2015 jährlich entwickelt? In der nachfolgenden Übersicht wird die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Haupt- und Eilverfahren insgesamt sowie der erledigten Haupt- und Eilverfahren im Sachgebiet „SGB II“ ausgewiesen. Für die Jahre 2011 bis 2012 können keine Angaben gemacht werden, da aufgrund einer Änderung der Anordnung über Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit das Sachgebiet „Angelegenheiten nach dem SGB II“ im Jahr 2011 geändert worden ist in „Angelegenheiten nach dem SGB II und § 6a BKKG“ und im Jahr 2012 in „Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKKG“. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 1. Hauptverfahren 1.1 Verfahren insgesamt durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 14,4 15,8 17,3 18,2 18,4 1.2. SGB II durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 8,7 11,9 14,0 14,8 keine Angaben 2. Eilverfahren 2.1 Verfahren insgesamt durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 1,5 1,8 1,7 1,5 1,8 2.2. SGB II durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 1,4 1,7 1,6 1,4 keine Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5423 9 Jahr 2012 2013 2014 2015 1. Hauptverfahren 1.1 Verfahren insgesamt durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 19,3 19,6 20,3 23,4 1.2. SGB II durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten keine Angaben 18,8 20,9 16,0 2. Eilverfahren 2.1 Verfahren insgesamt durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 1,4 1,4 1,2 1,2 2.2. SGB II durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten keine Angaben 1,2 1,1 1,1 5. Wie hat sich die Anzahl der Richterinnen und Richter sowie der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an den Sozialgerichten des Landes seit 2007 bis heute entwickelt, die für Verfahren im Zusammenhang mit dem SGB II zuständig bzw. zugeteilt oder abgeordnet sind? Die der Landesregierung vorliegenden Personalübersichten geben nur Auskunft über die richterlichen Arbeitskraftanteile, die in Angelegenheiten nach dem SGB II eingesetzt worden sind. Für den gehobenen und mittleren und Schreibdienst wird eine entsprechende Aufgliederung in den Personalübersichten nicht vorgenommen. Ab dem Jahr 2013 wird in den Personalübersichten zusätzlich zu den eingesetzten Arbeitskraftanteilen in Angelegenheiten nach dem SGB II auch die Arbeitskraftanteile zu §§ 6a und 6b BKKG erfasst. Jahr eingesetzte Arbeitskraftanteile im richterlichen Dienst 2007 9,57 2008 17,74 2009 23,63 2010 23,93 2011 24,54 2012 26,77 2013 19,25 2014 17,98 2015 17,02 Drucksache 6/5423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 6. Wie hat sich in den Jahren 2007 bis 2015 die Erfolgsquote für die Einreicherinnen und Einreicher von Widersprüchen und Klagen im Zusammenhang mit Fragen der Leistungsgewährung bzw. der Nichtgewährung von Leistungen im Rechtskreis des SGB II entwickelt? Für Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter sind erst ab September 2012 Daten lückenlos verfügbar. Daten vorheriger Berichtsmonate sind unvollständig und deshalb nach Auskunft der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit nicht auswertbar. Erledigungen Widersprüche 2012 (ab September) 2013 2014 2015 Mecklenburg- Vorpommern Erledigungen insgesamt 10.208 28.749 27.783 25.846 davon ganz oder teilweise stattgegeben 3.096 8.702 8.277 7.529 Erfolgsquote 30,3 % 30,3 % 29,8% 29,1% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit In der Anordnung über Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit werden lediglich die Klageverfahren vor den Sozialgerichten ausgewiesen. Für die Jahre 2011 bis 2012 können keine Angaben gemacht werden, da aufgrund einer Änderung der Anordnung über Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit das Sachgebiet „Angelegenheiten nach dem SGB II“ im Jahr 2011 geändert worden ist in „Angelegenheiten nach dem SGB II und § 6a BKKG“ und im Jahr 2012 in „Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKKG“. Angelegenheiten nach dem SGB II 2007 2008 2009 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch - Beschluss 261 502 688 Die durch Beschluss erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit - Obsiegen oder teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 94 190 268 Erfolgsquote 36,0 % 37,8 % 39,0 % Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5423 11 Angelegenheiten nach dem SGB II 2010 2011 2012 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch - Beschluss 840 keine Angaben keine Angaben Die durch Beschluss erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit - Obsiegen oder teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 353 keine Angaben keine Angaben Erfolgsquote 42,0 % Angelegenheiten nach dem SGB II 2013 2014 2015 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch - Beschluss 649 754 783 Die durch Beschluss erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit - Obsiegen oder teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 223 267 289 Erfolgsquote 34,4 % 35,4 % 36,9 % 7. In welchen Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Zeitraum 2011 bis 2015 und in welchen Jobcentern im Land gibt es aktuell Ombudsstellen? a) In welchen Jobcentern waren bzw. sind die Ombudsfrauen und -männer im Zeitraum 2011 bis 2016 ehrenamtlich bzw. hauptamtlich tätig? b) Welche Möglichkeiten zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung gemäß Entschädigungsverordnung gibt es im Fall von ehrenamtlich tätigen Ombudsfrauen und -männern? Zu 7 und a) Nach Auskunft der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit war im Zeitraum 2011 bis 2015 nur im Jobcenter Vorpommern-Rügen eine Ombudsfrau ehrenamtlich tätig. Aktuell gibt es keine Ombudsstellen in den Jobcentern. Zu b) Soweit nicht andere Vorschriften eine Entschädigung regeln, kann ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern - auch Ombudsfrauen/Ombudsmännern - eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung gewährt werden. Drucksache 6/5423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 8. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Ombudsfrauen und -männer in den Jobcentern des Landes dazu beitragen können, Widersprüche und Klagen zu vermeiden, Verständnis für bestimmte Entscheidungen zu wecken und eine konstruktive Kommunikation zwischen Hartz-IV-Beziehenden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter zu befördern? Die Arbeit von Ombudsfrauen und -männern in Jobcentern kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden, die Kommunikation zwischen Leistungsbeziehenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter zu verbessern und Verständnis für bestimmte Entscheidungen zu wecken.