Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5424 6. Wahlperiode 03.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kürzungen von Zuwendungen an das Volkstheater Rostock und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann wurden die im Jahr 2015 einbehaltenen Zuwendungen an den Träger des Volkstheaters Rostock ausgezahlt? Zehn Prozent der Zuweisung für das Jahr 2015 wurden nach Übersendung der erforderlichen Unterlagen durch die Hansestadt Rostock mit Datum vom 12. Februar 2016 zur Zahlung angewiesen. 2. Welche konkreten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es im Jahr 2016 zu keiner Kürzung der Zuwendungen für den Träger des Volkstheaters Rostock kommt (bitte die einzelnen Forderungen präzise darlegen)? Die Zuwendung an die Hansestadt Rostock für das Volkstheater Rostock 2016 wird nach den Festlegungen des vorläufigen Zuwendungsbescheids vom 2. Februar 2016 als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung bewilligt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten. Die erste Zahlung erfolgte nach Bestandskraft des Bescheids, weitere Zahlungen wurden beziehungsweise werden ohne Mittelanforderung zum 5. April 2016, zum 5. Juli 2016 und zum 5. Oktober 2016 geleistet. Drucksache 6/5424 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Mittel sind zweckgebunden und stehen ausschließlich für die Sicherung des laufenden Betriebs des Volkstheaters Rostock unter Beteiligung am landesweiten Umstrukturierungsprozess entsprechend den Festlegungen aus der geltenden Zielvereinbarung zur Verfügung. Ausnahmen beziehungsweise Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers; dies gilt auch, wenn sie durch Beschlüsse der Bürgerschaft herbeigeführt werden. Verstöße gegen die vorgenannten Festlegungen sowie eine unwirtschaftliche oder nicht sparsame Verwendung der Fördermittel stellen eine zweckwidrige Verwendung der Zuwendung dar und können zum Widerruf des Zuwendungsbescheides und damit zur Rückforderung der ausgezahlten Zuwendung führen. Zudem sind neben weiteren Regelungen die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften einzuhalten; diese wurden dem Bescheid als Auflage beigefügt und sind damit für die Hansestadt Rostock verbindlich. Der Bescheid wurde darüber hinaus mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt, die von der Hansestadt Rostock einzuhalten sind: - Die Hansestadt Rostock reicht bis zum 20. Februar 2016 eine Liquiditätsrechnung nach Deutschem Rechnungslegungsstandard 21 (indirekte Ermittlung) für den gesamten Planungszeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2016 ein. - Die Zuwendung wird in Höhe von zehn Prozent unter die aufschiebende Bedingung gestellt, dass die Hansestadt Rostock nicht von den in der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 6. Mai 2015 (im Folgenden: Zielvereinbarung) getroffenen Vereinbarungen abweicht, ohne zuvor Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hergestellt zu haben. Die Hansestadt Rostock muss spätestens einen Monat vor Auszahlung der vierten Rate schriftlich Bericht über das Erreichen der Ziele aus der Zielvereinbarung erstatten, sofern nicht die Zielvereinbarung andere Fristen festlegt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Hansestadt Rostock unverzüglich nach Kenntnis den Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung anzeigen. Die Hansestadt Rostock muss dem Zuwendungsgeber spätestens sechs Wochen nach Eingang der Anzeige einen entsprechend geänderten Wirtschaftsplan der Volkstheater Rostock GmbH zuleiten. - Die Hansestadt Rostock muss den Gesellschafterbeschluss der Gesellschafter der Volkstheater Rostock GmbH vom 29. Januar 2016 unverzüglich umsetzen. - Der Theaterbetrieb ist unter folgenden Maßgaben zu führen: - Berücksichtigung des demographischen Wandels durch Angebote an Kinder und Jugendliche und die verstärkte Einbeziehung von Älteren. - Einbringen der künstlerischen Kompetenzen in Institutionen und Prozesse für die Belange der kulturellen Bildung. - Vernetzung mit anderen Einrichtungen, beispielsweise Schulen und Hochschulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Kirchen/Religionsgemeinschaften oder anderen Kulturträgern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5424 3 - Wahrnehmung der kulturellen Umlandfunktion im Rahmen der verfügbaren Mittel. - Ausrichtung des Theater- und Orchesterangebotes an Region und Publikum bei grundsätzlicher Freiheit der Kunst. - Stärkung und Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements, beispielsweise im Bereich von ehrenamtlicher Mitwirkung. - Zusammenarbeit der Theater mit Trägern der freien Darstellenden Kunst und der Niederdeutschen Bühnen. - Strukturveränderungen im künstlerischen Bereich des Theaters wie Aufgabe oder Errichtung einer Sparte dürfen nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen. 3. Bis zu welchem Termin muss der Nachweis für die Umsetzung erfolgt sein? Die Erfüllung der Nebenbestimmungen ist gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Terminen nachzuweisen , sofern nicht in der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 6. Mai 2015 abweichende Fristen geregelt sind. 4. Bis zu welchem Termin wird über eine eventuelle Kürzung bzw. die vollständige Auszahlung der Zuwendungen entschieden? Vor den Mittelauszahlungen wird geprüft, ob die Nebenbestimmungen erfüllt wurden, die bis zum Zeitpunkt der Auszahlung nachzuweisen waren. Über die Auszahlung wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entschieden. 5. Trifft ein Bericht der Norddeutschen Neuesten Nachrichten vom 19. Mai 2016 zu, wonach das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei Umsetzung einer im ursprünglichen Bürgerschaftsbeschluss zur Theaterstruktur vorgesehenen Bürgerbeteiligung eine Kürzung der Zuschüsse angedroht habe? Befürwortet die Landesregierung eine Bürgerbeteiligung zur Frage der Rostocker Theaterstruktur? Dem Zeitungsbericht liegen die zwei Beschlüsse der Bürgerschaft vom 18. Mai 2016 zu Grunde. Zu den Beschlussvorlagen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatte der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock umfangreich Stellung genommen. Seiner Argumentation hatte sich die Bürgerschaft angeschlossen. Drucksache 6/5424 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Oberbürgermeister führte in der Vorlage - 2016/AN/1718-01 (SN) unter anderem aus: „Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2016/DA/1586 vom 02.03.2016 ist das vom Aufsichtsrat zur weiteren Vertiefung empfohlene Hybrid-Modell auf einer städtischen Internetplattform veröffentlicht worden. Mit dem Beschluss wurde zudem festgelegt, dass die Bürgerschaft nach Abschluss der Bürgerbeteiligung über die Bürgerhinweise zu informieren ist. Die Verwaltung beabsichtigt in dem Zusammenhang, der Bürgerschaft nicht nur die geforderte strukturierte Zusammenfassung zur Verfügung zu stellen, sondern auch Auskunft zu geben, welche Hinweise und Anregungen der Bürger und Bürgerinnen bei der Weiterentwicklung des Umsetzungskonzeptes einfließen können. Für die Aufnahme der förderlichen Hinweise und Anregungen ist eine Beschlussfassung der Bürgerschaft nicht erforderlich, da sich die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen an den objektiv gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen des Theaters orientieren muss. Alles andere würde die Existenz des Theaters gefährden.“ In der Stellungnahme in Vorlage - 2016/AN/1717-01 (SN) führt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock unter anderem aus: „Eine Verschiebung der zur Strukturänderung notwendigen Maßnahmen bis zur Vorlage der Ergebnisbewertung der Bürgerbefragung gefährdet das Theater in seinem Bestand, da die Finanzierung des Theaters durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die unverzügliche Umsetzung von Zielvereinbarung und Gesellschafterbeschluss gebunden ist.“ Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich bei der Bürgerbeteiligung um eine kommunalpolitische Angelegenheit. Die Landesregierung respektiert die Entscheidungshoheit der kommunalen Gesellschafterin des Volkstheaters Rostock. Welche Auswirkungen die Bürgerbeteiligung auf die Förderung für das Jahr 2016 haben kann, kann erst nach Vorlage der durch die Hansestadt Rostock ausgewerteten Ergebnisse geprüft werden.