Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5425 6. Wahlperiode 08.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Tarifbindung und Arbeitsbedingungen an den Kliniken in Wolgast und Anklam und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragen zur Tarifbindung und zu den Arbeitsbedingungen an den Krankenhäusern in Wolgast und Anklam sei darauf hingewiesen, dass sich aus dem Landeskrankenhausgesetz (LKHG) keine gesetzlich definierte Pflicht zur Beobachtung der wirtschaftlichen Lage einzelner Krankenhausträger ergibt. Die Krankenhausaufsicht ist in § 8 LKHG M-V umfassend geregelt. Im Rahmen der Anhörung zur Volksinitiative „Erhalt der Kinder- und Jugendmedizin bzw. der Geburtshilfe in Wolgast“ wurde seitens der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezug auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung an den beiden Häusern genommen. 1. Welche tariflichen Regelungen gelten aktuell für die Beschäftigten an den Kliniken in Wolgast und Anklam? Diese Daten unterliegen dem Betriebsgeheimnis und der Tarifautonomie der Vertragspartner. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf die Aussagen in der öffentlichen Anhörung zur Volksinitiative „Erhalt der Kinder- und Jugendmedizin bzw. der Geburtshilfe in Wolgast“ vom 18. Mai 2016 im Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (Sozialausschuss). Drucksache 6/5425 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Gewerkschaft Verdi hat in der Anhörung dargestellt, dass am Kreiskrankenhaus Wolgast der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt. Der Vertreter des AMEOS Klinikums Anklam teilte mit, dass dort kein Tarifvertrag abgeschlossen worden sei. Allerdings erfolge eine Anlehnung an die Tarifverträge. 2. Wie hoch sind aktuell die Durchschnittslöhne für die an beiden Häusern tätigen Ärzte, das sonstige medizinische Personal bzw. das pflegerische Personal? 3. Inwieweit werden Dienstleistungen, wie Botendienste, Reinigung oder Essensversorgung an beiden Häusern, noch mit eigenem Personal erbracht? 4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung bezüglich der Anzahl aktuell anhängiger Arbeitsrechtsstreitigkeiten zwischen Beschäftigten bzw. ehemaligen Beschäftigten und beiden Häusern? Zu 2, 3 und 4 Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung bezüglich Sonderzahlungen an das zwischen den Häusern gewechselte Personal aufgrund der getroffenen strategischen Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung am jeweiligen Klinikstandort? Sonderzahlungen wären Inhalt von Tarifverträgen. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 6. Welche Kenntnis hat die Landesregierung bezüglich der Existenz von Betriebsräten in beiden Häusern und bezüglich der Umsetzung der betrieblichen Mitbestimmung in den beiden Häusern? Es wird auf die öffentliche Anhörung vom 18. Mai 2016 im Sozialausschuss verwiesen. Dort wurde dargestellt, dass an den Krankenhäusern in Wolgast und Anklam jeweils ein Betriebsrat existiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5425 3 7. Inwieweit finden die Kriterien „guter Arbeit und fairer Entlohnung“ bislang Berücksichtigung bei der Bewilligung von Fördermitteln im Krankenhausbereich? a) Falls nicht, bis wann beabsichtigt die Landesregierung, dies zu prüfen oder einzuführen? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 7, a) und b) Die in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser werden nach den Vorschriften des Landeskrankenhausgesetzes und des Krankenhausfinanzierungsgesetzes durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gefördert. Die Fördermittel sind so zu bemessen, dass sie die förderfähigen und unter Beachtung des Versorgungsauftrages des jeweiligen Krankenhauses notwendigen Investitionskosten nach den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit decken. 8. Inwieweit war die Entlohnung an den Kliniken Bestandteil der strategischen Beratungen zwischen der Landesregierung und den Betreibern der Krankenhäuser bei der gemeinsam vereinbarten Umstrukturierung ? Die Umstrukturierung erfolgte auf Antrag der Krankenhausträger. In der Vorbereitung der Umstrukturierung wurde innerhalb eines sorgfältigen Abwägungsprozesses deutlich gemacht, dass es eine zukunftsfeste Lösung für beide Krankenhäuser geben muss. Bei der Umstrukturierung hat es für die Landesregierung eine Rolle gespielt, dass eine Vereinbarung zur Zukunftssicherung für das Kreiskrankenhaus Wolgast zustande kommt. 9. Inwieweit hat die Landesregierung darauf Einfluss genommen, dass am Standort Anklam Tarifbindung hergestellt wird? a) Wie ist der Krankenhausträger dem begegnet? b) Welche Vereinbarungen oder Nebenabsprachen wurden diesbezüglich getroffen? c) Wenn keine Vereinbarungen oder Nebenabsprachen diesbezüglich getroffen wurden, warum nicht? Zu 9, a), b) und c) Dies unterliegt der Tarifautonomie der Partner beziehungsweise den unternehmerischen Entscheidungen der Krankenhausträger. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf die Grundsätze der Krankenhausversorgung, die in § 1 Landeskrankenhausgesetz geregelt sind.