Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5446 6. Wahlperiode 17.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz /EU und ANTWORT der Landesregierung Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik für das Land Mecklenburg- Vorpommern stiegen 2015 die Fallzahlen in oben genannter Deliktgruppe um 400,5 % auf 6.807. Demgegenüber wurde im Innenausschuss des Landtages bekannt, dass es 2015 allein in der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst über 11.000 Polizeieinsätze gegeben hat. Dabei kam es in etwa zu 10.500 Anzeigen wegen Verstoßes gegen § 95 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die Fallzahlen in der Deliktgruppe Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens - und das Freizügigkeitsgesetz/EU? a) Wie stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen der letzten 10 Jahre im Vergleich dar? b) Wie erklärt sich die Landesregierung die hohe Differenz zwischen den 10.500 Anzeigen allein in der Erstaufnahmeeinrichtung und den insgesamt „nur“ 6.807 registrierten Fällen in der Kriminalitätsstatistik ? Zu 1, a) und b) Die in den letzten zehn Jahren in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten nach dem Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und des Freizügigkeitsgesetz/EU zeigt nachstehende Tabelle: Drucksache 6/5446 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Fälle 822 926 568 647 624 512 636 741 1.360 6.807 Eine beanzeigte Straftat findet erst mit Abgabe des betreffenden Vorganges an die zuständige Staatsanwaltschaft ihren Eingang in die Polizeiliche Kriminalstatistik. Durch diesen zeitlichen Versatz (Bearbeitungszeit des Ermittlungsvorganges) bestehen insoweit immer Differenzen zwischen der Zahl von Anzeigen und ihrer Widerspiegelung in der Polizeilichen Kriminalstatistik . Der Anstieg bezieht sich ausschließlich auf Verstöße in den genannten Deliktsbereichen, die sich in der Mehrzahl aus unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt zusammensetzen. 2. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Allgemeinen darüber, wie gravierend die Abweichungen zwischen den tatsächlich durch die Polizei bearbeiteten Sachverhalten und die in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik dargestellten Fallzahlen sind? a) Welche Faktoren beeinflussen diese Abweichungen im Einzelnen? b) In welchen Deliktgruppen treten die Differenzen verstärkt auf? Zu 2, a) und b) Wie vorstehend ausgeführt, besteht ein von der Dauer des Ermittlungsverfahrens abhängiger zeitlicher Versatz zwischen einer erfassten Anzeige und der Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik, aus denen sich entsprechende Abweichungen ergeben. Weitere Abweichungen resultieren daraus, dass eine Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfolgt, wenn - der Tatort unbekannt ist oder sich außerhalb von Deutschland befindet, - sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder - es sich um ein echtes Staatsschutzdelikt oder Verkehrsdelikt handelt. Insbesondere bei Straftaten, die mit Hilfe des Internets begangen werden, befindet sich der Tatort häufig im Ausland oder kann nicht näher bestimmt werden. In dieser Deliktsgruppe bestehen große Differenzen zwischen den bei der Polizei gestellten Anzeigen und deren letztendlicher Abbildung als Straftat in der Polizeilichen Kriminalstatistik.