Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5447 6. Wahlperiode 14.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Strasburg am 21.05.2016 und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten wurden am 21.05.2016 in Strasburg (Vorpommern- Greifswald) mehrere Straftaten durch Asylbewerber verübt. Unter anderem soll es zu Stein- und Flaschenwürfen auf Kinder und Pkws gekommen sein. Die Randalierer wurden durch ein größeres Polizeiaufgebot gestoppt . 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den oben genannten Einsatz? a) Wie erfolgte die Alarmierung der Polizei und wie viele Zeugen gibt es für den Vorfall? b) Wie viel Zeit verging von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Tatort? c) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren wie lange im Einsatz ? Nach Aussagen von Zeugen sollen am 21.05.2016, gegen 21:24 Uhr, in 17335 Strasburg auf Höhe der dortigen Post und der Einmündung zur Lindenstraße drei nichtdeutsche Personen drei vorbeifahrende Fahrzeuge mit Glasflaschen beworfen haben, wodurch zwei der betreffenden PKW leicht beschädigt wurden. Vorher sollen sich diese drei Personen auf dem Marktplatz in Strasburg aufgehalten und dort ebenfalls Flaschen in Richtung der Altstädter- Straße und in Richtung des Sky-Marktes geworfen haben. Dabei soll auf mindestens eine Person gezielt geworfen, diese aber nicht getroffen worden sein. Wegen vorstehender beider Sachverhalte wird gegen die vorgenannten drei Personen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch und wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 2 Strafgesetzbuch ermittelt. Drucksache 6/5447 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Tatverdächtigen waren zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes alkoholisiert. Im Zusammenhang mit der Anzeigenaufnahme stellten die vor Ort eingesetzten Beamten frische Verletzungen und Hämatome im Gesichtsfeld und am Körper der drei tatverdächtigen Personen fest. Gemäß bisherigen Erkenntnissen sollen diese drei Personen in der Ortslage Strasburg durch etwa zehn andere, bislang unbekannte Personen angegriffen und geschlagen worden sein, die mit vier bislang unbekannten PKW vorgefahren waren. Zu a) Die Polizei erhielt telefonisch Mitteilung über den Sachverhalt. Derzeit sind der Polizei sieben Zeugen bekannt. Zu b) Erste Einsatzkräfte waren 10 Minuten nach Alarmierung vor Ort. Zu c) An dem Einsatz waren mehrere Einsatzfahrzeuge und Einsatzkräfte mit unterschiedlicher Zeitdauer beteiligt. Am 21.05.2016: 1 Fahrzeug mit 2 Polizeibeamten 43 Minuten lang 1 Fahrzeug mit 2 Polizeibeamten 48 Minuten lang 1 Fahrzeug mit 4 Polizeibeamten 58 Minuten lang 1 Fahrzeug mit 3 Polizeibeamten 33 Minuten lang 1 Fahrzeug mit 2 Polizeibeamten 22 Minuten lang 1 Fahrzeug mit 3 Polizeibeamten 26 Minuten lang Am 22.05.2016 im Zusammenhang mit Folgeermittlungen: 1 Fahrzeug mit 4 Polizeibeamten 22 Minuten lang 1 Fahrzeug mit 2 Polizeibeamten 1 Stunde und 47 Minuten lang 2. Welche Informationen liegen über Wohnort, Herkunft, Alter, Geschlecht, Nationalität (Aufenthaltsstatus), Vorstrafen, sonstige besondere Merkmale eventueller Beteiligter/Verdächtiger/Täter vor? Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten drei bekannte nichtdeutsche Personen als tatverdächtig festgestellt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5447 3 Angaben zu Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und eventuellen Vorstrafen der Tatverdächtigen werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, wären umfangreiche Recherchen erforderlich. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist 3. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen oder gab es bereits diesbezügliche Anzeigen/Gerichtsverhandlungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese? Das betreffende Ermittlungsverfahren ist noch bei der Polizei anhängig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Inwieweit hält die Straftat Einzug in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (bitte die Antwort begründen)? Wird die Straftat unter der Kategorie „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ aufgeführt (bitte die Antwort begründen)? Die Erfassung erfolgt gemäß den Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik .