Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5448 6. Wahlperiode 14.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock im Zusammenhang mit der Insolvenz der P+S Werften GmbH und ANTWORT der Landesregierung Durch Medienberichte ist der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass Staatssekretäre und hochrangige Beamte des Landes Mecklenburg- Vorpommern im Zusammenhang mit der Gewährung von staatlichen Beihilfen für die - in der Zwischenzeit insolvente - P+S Werften GmbH private E-Mail-Accounts für Dienstgeschäfte genutzt haben. In Reaktion auf diese Veröffentlichungen hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock gegenüber der Ostsee-Zeitung angekündigt, den E-Mail-Bestand auf den Servern der P+S Werften auf relevante E-Mails von privaten E-Mail-Accounts zu durchsuchen und die Ermittlungen zu intensivieren (vgl. Ostsee-Zeitung vom 4. Mai 2016). In der 79. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses verweigerte ein zuständiger Referatsleiter als Vertreter des Justizministeriums eine Antwort auf die Frage eines Abgeordneten, ob die Staatsanwaltschaft derzeit im Zusammenhang mit der Nutzung privater E-Mail- Accounts für Dienstgeschäfte ermittelt. Der Referatsleiter vertrat in der Ausschusssitzung am 9. Mai 2016 die Position, dass die für ihn ausgestellte Aussagegenehmigung eine Beantwortung von Nachfragen zu der in der Ostsee-Zeitung angekündigten Intensivierung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock und der Suche nach relevanten E-Mails mit dienstlichem Inhalt von privaten E-Mail-Accounts in dem hier in Rede stehenden E-Mail-Bestand des Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses vom 9. März 2016 nicht gestatte. Drucksache 6/5448 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In dieser Aussagegenehmigung erteilte die Justizministerin dem Referatsleiter „[...] gemäß § 37 BeamtStG i. V. m. § 47 LBG M-V die Genehmigung, in der Sitzung des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 9. Mai 2016 über die Umsetzung des Beweisbeschlusses des Ausschusses vom 9. März 2016 und die hiermit im Zusammenhang stehenden Erkenntnisse auszusagen“. 1. Ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz der P+S Werften GmbH gegen (auch ehemalige) Mitglieder der Landesregierung, (auch ehemalige) Staatssekretäre oder (auch ehemalige) Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (bitte auch Auskünfte zu etwaigen Vorermittlungen erteilen)? Nein. 2. Hat die Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Insolvenz der P+S Werften GmbH gegen (auch ehemalige) Mitglieder der Landesregierung, (auch ehemalige) Staatssekretäre oder (auch ehemalige) Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ermittelt und falls dies zutrifft, mit welchem Ergebnis wurden die Ermittlungen abgeschlossen (bitte auch Auskünfte zu etwaigen Vorermittlungen erteilen)? Nein. 3. Intensiviert die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der P+S Werften GmbH nach Bekanntwerden der Nutzung privater E-Mail-Accounts für Dienstgeschäfte durch Staatssekretäre und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (bitte auch Auskünfte zu etwaigen Vorermittlungen erteilen)? Die aktuellen Erkenntnisse aus den andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung werden ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend bei der strafrechtlichen Würdigung des Gesamtsachverhalts fortlaufend einbezogen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5448 3 4. Teilt die Landesregierung die Position des Referatsleiters des Justizministeriums , dass er gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf Grund der ihm erteilten Aussagegenehmigung nicht berechtigt war, den Ausschuss darüber zu informieren, ob die Staatsanwaltschaft derzeit im Zusammenhang mit der Nutzung privater E-Mail-Accounts für Dienstgeschäfte ermittelt? Ja. 5. Wie bewertet die Landesregierung die verweigerte Aussage des Referatsleiters vor dem Hintergrund des Abgeordnetenfragerechts gemäß Artikel 40 Abs. 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und der Tatsache, dass der Referatsleiter nicht als Zeuge gemäß §§ 24 ff., 27 ff. UAG M-V, sondern im Rahmen einer nicht öffentlichen Ausschussberatung, die nicht der Beweiserhebung diente, als Vertreter bzw. Beauftragter der Landesregierung gemäß § 15 Absatz 2 UAG M-V geladen war? Mit Schreiben vom 21.04.2016 hat der Vorsitzende des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern gebeten, für die Teilnahme eines auskunfts- und erklärungsfähigen Vertreters des Ministeriums beziehungsweise des Datenverarbeitungszentrums (DVZ) Mecklenburg-Vorpommern, des Landeskriminalamtes oder der zuständigen Staatsanwaltschaft an der Ausschusssitzung am 09.05.2016 Sorge zu tragen. Hintergrund waren Fragen über die Umsetzung des Beweisbeschlusses des Ausschusses vom 09.03.2016. Das Justizministerium hat klarstellend am 26.04.2016 dem Ausschusssekretär fernmündlich angezeigt, dass dem als Ladung gemäß § 24 Untersuchungsausschussgesetz Mecklenburg- Vorpommern angesehenen Schreiben seitens der Justiz Folge geleistet werde und angeregt, namentlich benannte Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern und des DVZ GmbH Mecklenburg-Vorpommern von dort gesondert zu laden, da diese nicht dem Geschäftsbereich des Justizministeriums angehören. Die Auffassung wurde dort geteilt, entsprechende Veranlassung von dort aus zugesagt. Mit Schreiben des Justizministeriums vom 03.05.2016 wurde unter anderem der Inhalt der fernmündlichen Erörterung gegenüber dem Ausschuss zusammengefasst. Vor diesem Hintergrund war die Erteilung von Aussagegenehmigungen für die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Rostock und des Justizministeriums gemäß § 37 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 47 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern veranlasst. Es ist nicht ersichtlich, dass der Referatsleiter des Justizministeriums Mecklenburg- Vorpommern in der Ausschusssitzung am 09.05.2016 Fragen, die von der Aussagegenehmigung erfasst waren, nicht beantwortet hat. Der Ausschussvorsitzende hat die Antworten im Übrigen nicht beanstandet. Drucksache 6/5448 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Warum erteilte die Justizministerin überhaupt eine Aussagegenehmigung für den Referatsleiter gemäß § 27 UAG M-V, obwohl dieser nicht als Zeuge, sondern als Vertreter bzw. Beauftragter der Landesregierung zu einer nicht öffentlichen Ausschussberatung, die nicht der Beweiserhebung diente, geladen war? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 Bezug genommen.