Die Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5452 6. Wahlperiode 08.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausfallzahlungen für Bürgschaften 2015 und ANTWORT der Landesregierung Laut einem Bericht des Finanzministeriums zur Übernahme von Bürgschaften , Gewährleistungen und sonstigen Sicherheitsleistungen betrugen die Ausfallzahlungen 2015 für den Bereich Werften 4.021.586 Euro. Im Zusammenhang mit welchem Bürgschaftsfall bzw. mit welchen Bürgschaftsfällen sind die Ausfallzahlungen konkret angefallen? Die in 2015 geleisteten Ausfallzahlungen für den Bereich Werften resultieren aus Inanspruchnahmen im Rahmen der Begleitung von Schiffsendfinanzierungen. Dabei handelt es sich konkret um die nachstehend angeführten sieben Fälle: Kreditnehmerin Datum der Bürgschaftsurkunde in 2015 geleistete Zahlungen /Rückflüsse aus der Verwertung von Sicherheiten Mare Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG MS „Cepheus J“, Haren/Ems 10.03.2003 740.189,99 Euro JMS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG MS „Taurus J“ und deren Komplementärgesellschaft JMS Thirtieth-First Shipping Company Ltd. 21.12.2000 1.612.240,00 Euro White Dolphin Shipping Limited, Honkong/China 13.10.2009 1.499.513,21 Euro Schifffahrtsgesellschaft MS „Scan Brasil“ mbH & Co. KG, Wolgast 15.07.2003 -113.145,94 Euro Drucksache 6/5452 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Kreditnehmerin Datum der Bürgschaftsurkunde in 2015 geleistete Zahlungen /Rückflüsse aus der Verwertung von Sicherheiten Amotenia Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Mobilien KG, Wiesbaden 11.12.2009 -14.468,09 Euro „Rio Valiente“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 07.02.2003 149.967,68 Euro „Rio Verde“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 07.02.2003 147.288,56 Euro Summe 4.021.585,41 Euro Seit 2011 hat das Land keine neuen Bürgschaften im Rahmen von Schiffsendfinanzierungen mehr übernommen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Finanzierung der Werften in Mecklenburg-Vorpommern (Werftenförderungsgesetz M-V) zum 01.01.2014 ist die Förderung durch Kredite oder Bürgschaftsübernahmen gesetzlich auf die Finanzierung der Bauzeit auf den Werften in Mecklenburg-Vorpommern begrenzt.