Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5454 6. Wahlperiode 14.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Sexuelle Belästigung in Strasburg am 01.04.2016 und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten soll es am 01.04.2016 in Strasburg (Vorpommern- Greifswald) zu einer sexuellen Belästigung eines jungen Mädchens durch ausländische Staatsbürger gekommen sein. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den oben genannten Vorfall? a) Wie erfolgte die Alarmierung der Polizei und wie viele Zeugen gibt es für den Vorfall? b) Wie viel Zeit verging von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Tatort? c) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren wie lange im Einsatz ? Am 01.04.2016, in der Zeit von 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr, kam es in 17335 Strasburg, Höhe 3. Siedlungsweg (bei der Fahrschule gegenüber dem dortigen Sky-Markt) zu dem Verdacht einer Beleidigung (auf sexueller Grundlage) gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB). So soll ein nichtdeutscher Tatverdächtiger eine 16-jährige Jugendliche gegen ihren Willen mehrmals geküsst und an sich herangezogen haben. Weiterhin soll er ihre Finger in seinen Mund gesteckt haben, obwohl die Geschädigte dem Beschuldigten wiederholt verbal und durch Wegstoßen verdeutlichte, dass sie diese Handlungen nicht möchte. Zu a) Die Polizei erhielt am 01.04.2016 gegen 21:15 Uhr telefonisch Kenntnis vom Sachverhalt durch die Mutter der Geschädigten. Drucksache 6/5454 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) 1 Stunde und 17 Minuten. Da zwischen der Meldung der Tat bei der Polizei und dem Tatzeitpunkt über drei Stunden lagen, wurde der Fall nicht von Sofort-Einsatzkräften des Polizeihauptreviers Pasewalk, sondern vom Kriminaldauerdienst Anklam übernommen. Zu c) Der Einsatz dauerte von der Übernahme durch den Kriminaldauerdienst Anklam bis zum Einsatzende 3 Stunden und sechs Minuten. Den Einsatz führten drei Polizeibeamte mit einem Fahrzeug durch. 2. Welche Informationen liegen über Wohnort, Herkunft, Alter, Geschlecht, Nationalität (Aufenthaltsstatus), Vorstrafen, sonstige besondere Merkmale eventueller Beteiligter/Verdächtiger/Täter vor? Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnte eine bekannte Person als tatverdächtig festgestellt werden. Angaben zu Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und eventuellen Vorstrafen der Tatverdächtigen werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, wären umfangreiche Recherchen erforderlich. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. 3. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen oder gab es bereits diesbezügliche Anzeigen/Gerichtsverhandlungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese? Das betreffende Ermittlungsverfahren ist noch bei der Polizei anhängig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2. verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5454 3 4. Inwieweit hält die Straftat Einzug in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (bitte die Antwort begründen)? Wird die Straftat unter der Kategorie „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ aufgeführt (bitte die Antwort begründen)? Die Erfassung erfolgt gemäß den Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik .