Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5457 6. Wahlperiode 22.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Dezentrale Unterbringung April 2016 und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich unter anderem auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/3970. 1. Wie stellte sich die dezentrale Unterbringung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im o. g. Monat im Detail dar (alternativ zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt)? a) In welchen Gemeinden sind wie viele Personen in wie vielen Wohnungen untergebracht (bitte auch die Tage der Erstbezüge der Wohnungen und die jeweiligen Kapazitäten angeben)? b) Wie viele weitere Wohnungen wurden durch welche Gemeinden für die dezentrale Unterbringung zur Verfügung gestellt, die derzeit nicht belegt sind (bitte auch die jeweiligen Kapazitäten der Wohnungen angeben)? Die seit Anfang des Jahres 2016 beschleunigte Bearbeitung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die damit einhergehende Anerkennung der Asylbewerber hat eine ständige Veränderung der Unterbringungssituation in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Folge. Mit Anerkennung kann der dauernde Aufenthalt durch die ehemaligen Asylbewerber frei bestimmt werden; einige verbleiben an den bisherigen Orten und die Landkreise und kreisfreien Städte bemühen sich um neue Unterbringungsmöglichkeiten für die nachfolgenden Asylbewerber. Aufgrund dieser Veränderungen, die sich in den einzelnen Gemeinden auswirken, erfolgt die Beantwortung der Anfrage auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Drucksache 6/5457 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Einschränkung wird außerdem vorgenommen, um die Sicherheit der in den Wohnungen unterzubringenden Personen zu gewährleisten. Insbesondere in kleinen Gemeinden mit wenigen Einwohnern könnte bei einer Kombination mit einer geringen Anzahl zur Verfügung gestellter Wohnungen und einer geringen Anzahl untergebrachter Personen eine eindeutige Identifizierung von Adressen nicht auszuschließen sein. Zu a) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Hansestadt Rostock keine Angabe 431 keine Angabe Landeshauptstadt Schwerin 615 208 860 Ludwigslust-Parchim 914 258 1.607 Mecklenburgische Seenplatte 2.801 625 keine Angabe Rostock 1.334 429 keine Angabe Vorpommern-Greifswald keine Angabe 495 2.757 Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen haben keine Angaben gemacht. Die Landkreise und kreisfreien Städten haben keine Angaben zu Erstbezügen gemacht. Zu b) Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass keine freien Wohnungen zur Verfügung stehen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mitgeteilt, dass eine Gemeinde zwei Wohnungen mit einer Kapazität von acht Plätzen zur Verfügung gestellt hat. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mitgeteilt, dass eine Gemeinde vier Wohnungen mit einer Kapazität von 20 Plätzen zur Verfügung gestellt hat. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden durch Gemeinden keine weiteren Wohnungen zur Verfügung gestellt. Die Landeshauptstadt Schwerin, die Landkreise Nordwestmecklenburg und Vorpommern- Rügen haben keine Angaben gemacht.