Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5459 6. Wahlperiode 07.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Christliche Symbolik an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Die in meiner Anfrage verwendete männliche Form bezieht sich sowohl auf Frauen als auch auf Männer. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Tragen christlicher Symbolik als Modeschmuck oder religiöses Bekenntnis durch Lehrkräfte an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns? Das Tragen eines Kreuzes oder Ähnliches beeinflusst die Bekenntnisneutralität nicht. 2. Gibt es Regelungen, die Lehrern das Zeigen christlicher Symbolik an Schulen untersagen? Wenn ja, welche sind das und wie ist deren Wortlaut? Nein. Drucksache 6/5459 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Gab es Fälle in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Lehrer aufgefordert wurden, christliche Symbole abzunehmen bzw. nicht mehr zu tragen? Wenn ja, wie war jeweils der konkrete Sachverhalt, an welcher Schule fand er wann statt und wie wurde die Aufforderung begründet? Nein. 4. Gab es Beschwerden von sogenannten Flüchtlingskindern, deren Eltern, anderen Ausländern oder Migranten, weil Lehrer an Schulen christliche Symbolik verwendeten? Wenn ja, wie war jeweils der konkrete Sachverhalt, an welcher Schule fand er statt und welche Folgen hatte die Beschwerde? Nein. 5. Welche Auswirkungen hat die zahlenmäßige Zunahme von sogenannten Flüchtlingskindern an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns auf den zu vermittelnden Lehrstoff? Welche Inhalte wurden wo, wann und warum zurückgestellt oder gestrichen und welche wo, wann und warum neu hinzugefügt? Keine.