Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5460 6. Wahlperiode 23.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Randalierende Asylbewerber in Strasburg und ANTWORT der Landesregierung Wie der Nordkurier in seinen Ausgaben vom 27.04.2016 und 24.05.2016 berichtete, kam es in der Vergangenheit gehäuft zu strafrechtlichen Vorfällen von Asylbewerbern in der Stadt Strasburg. Dabei sollen die beschuldigten Asylbewerber tagsüber betrunken randaliert und andere Personen belästigt haben. Zeugen dieser Vorfälle wurden u. a. auch Kinder, die sich zu der Tageszeit vor Ort zufällig aufhielten. Die Bewohner der Stadt Strasburg zeigen sich aufgrund der zunehmenden Vorfälle dieser Art innerhalb kürzester Zeit äußerst besorgt und verunsichert. 1. Am 21.05.2016 sollen laut Zeitungsbericht zwei Iraner und ein Afghane auf dem Strasburger Marktplatz randaliert, Autos beschädigt und Personen belästigt haben. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über diesen Vorfall vor? Die polizeilichen Ermittlungen zu den Ereignissen am 21.05.2016 in Strasburg sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit liegen folgende Erkenntnisse vor: In den Abendstunden des 21.05.2016 ereigneten sich in Strasburg mehrere polizeilich relevante Sachverhalte, bei denen drei Asylbewerber beteiligt waren. Diese drei Asylbewerber fielen am 21.05.2016 zuerst auf dem Marktplatz in Strasburg auf. Einer der drei Männer soll sich unbekleidet filmen lassen haben. Weiterhin sollen die drei Männer Steine und Flaschen in Richtung des dortigen Sky-Marktes geworfen haben. Im Anschluss sollen die Asylbewerber in der Bahnhofstraße in Strasburg, in Höhe der Post, mehrere Personenkraftwagen (PKW) mit Flaschen beworfen und dabei eine männliche Person fast mit einer Flasche getroffen haben. Dieser Sachverhalt konnte durch Zeugenvernehmungen bestätigt werden. Drucksache 6/5460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In den Anhörungen vor Ort gaben die Asylbewerber an, dass sie von circa 10 Personen in vier PKW angegriffen worden seien. Dies konnte bislang nicht bestätigt werden. Diese Anhörungen vor Ort mussten unterbrochen werden, da sich ein Asylbewerber vor einen ankommenden Zug werfen wollte und von den eingesetzten Polizeibeamten abgehalten werden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dieser Asylbewerber mit Verdacht auf suizidale Absichten in ein Krankenhaus eingewiesen. Alle drei Asylbewerber standen unter starkem Alkoholeinfluss. Es wurden durch die eingesetzten Polizeibeamten zwei Strafanzeigen aufgenommen, eine Strafanzeige gegen die drei Asylbewerber wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung und eine Strafanzeige gegen die zehn Personen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. 2. Wie wird mit den Beschuldigten weiter verfahren und wie wirkt sich dieser Vorfall auf die möglicherweise laufenden Asylverfahren der Beschuldigten aus? Die drei Personen befinden sich derzeit im laufenden Asylverfahren. Aufgrund der Vorfälle am 21.05.2016 wurde von Amts wegen Strafanzeige gestellt. Die Personen bekommen eine Ladung zur Vernehmung bei der sachbearbeitenden Polizeidienststelle. Die Einleitung einer beschleunigten Bearbeitung von Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird von der zuständigen Ausländerbehörde der drei Beschuldigten angeregt. Die Preisgabe von weiteren Daten einer bestimmten Person - insbesondere im Zusammenhang mit gegebenenfalls begangenen Straftaten - ist im Rahmen einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig (vergleiche OVG Weimar, ZD 3/2015, S.140 ff. m.w.N.). Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. 3. Laut Zeitungsbericht vom 27.04.2016 soll es in Strasburg in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorfälle gegeben haben. Dabei soll ein Marokaner/Mauretanier mehrfach randaliert und Personen belästigt haben. Sieht die Landesregierung zwischen diesem und dem o. g. Vorfall einen Zusammenhang? Zwischen den Vorfällen wird derzeit kein Tatzusammenhang gesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5460 3 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu diesem Vorfall vor? Gegen die im Zeitungsbericht erwähnte männliche Person mauretanischer Herkunft wird in mehreren Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Diebstahls, der Beleidigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Sachbeschädigung im Bereich Strasburg ermittelt. Diese Person tritt als Einzeltäter in Erscheinung. Die Tathandlungen sollen unter Einwirkung von Alkohol begangen worden sein. 5. Der Zeitungsbericht vom 27.04.2016 führt aus, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein sogenanntes „priorisiertes Verfahren “ veranlasst hätte. Wie ist der Stand dieses Verfahrens? Das priorisierte Verfahren wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Fall bereits eingeleitet. Die Entscheidung des Bundesamtes in der Sache wurde dem Betroffenen zugestellt. Das Bundesamt hat demnach entschieden, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beziehungsweise auf Asylanerkennung als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird. Dem Betroffenen wurde die Abschiebung angedroht, sollte er nicht in einem festgelegten Zeitraum nach Bekanntgabe der Entscheidung die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben. 6. Wie will die Landesregierung für die Zukunft ausschließen, dass es erneut zu solchen Vorfällen in Strasburg kommt? Durch die vom Land finanzierte Beratung und soziale Betreuung von Asylbewerbern werden diesen die Werte und das Miteinander unserer Gesellschaft grundsätzlich nahegebracht. Die soziale Betreuung soll ein vertrauensvolles und am Gemeinwohl orientiertes Klima gegenseitiger Achtung, Toleranz und Akzeptanz befördern. Vorrangige Ziele sind daher die Förderung des sozialen Lebens und die Ausbildung eines Gemeinschafts- und Solidaritätsgefühls unter gemeinsam untergebrachten Asylbewerbern, die Schaffung der Voraussetzungen für nachbarschaftliche Beziehungen und gegenseitige Toleranz zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Bewohnern sowie die Vermeidung von Konfliktsituationen durch geeignete Problemlösungen und Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe. Auch wird erklärt, dass Verstöße gegen die Strafgesetze und die öffentliche Ordnung ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abschiebung zur Folge haben. Trotz der durch die Landesregierung finanzierten, umfangreichen Betreuung von Asylbewerbern kann jedoch im Einzelfall nicht völlig ausgeschlossen werden, dass es zu Vorfällen kommt. Drucksache 6/5460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 In Fällen, in denen Asylbewerber straffällig werden, stehen den zuständigen Ausländerbehörden verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit der Problematik zur Verfügung. Sie können Maßnahmen ergreifen wie die Verlegung des Betroffenen in eine andere Asylbewerberunterkunft oder die Beantragung des „priorisierten Verfahrens“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Aufgabe der Polizei besteht darin, verstärkt Präsenz zu zeigen und auf Vorfälle schnell und mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Durch die Kontaktbeamten (KOB) der Polizeistation und die Dienstgruppen erfolgt regelmäßig eine verstärkte Bestreifung der Unterbringungsobjekte. Auf Vorfälle erfolgt durch eine vorrangige, beschleunigte Bearbeitung eine schnelle Reaktion der Ermittlungsbereiche. Insbesondere die Zusammenarbeit und der stete Informationsaustausch aller beteiligten Institutionen, wie Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörde, Landkreis/Kommune, Betreuer muss weiterhin vorangebracht werden.