Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5465 6. Wahlperiode 14.07.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Änderung des Kommunalabgabengesetzes und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zu den aktuell leicht angestiegenen „offenen Beitragsforderungen“ (siehe Antwort auf Frage 2 gegenüber der letzten Abfrage aus dem Frühjahr 2015 ist anzumerken, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 15. 4. 2014 (9 C 15/14) grundsätzlich eine Verfassungswidrigkeit des § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg- Vorpommern (KAG M-V) abzuleiten ist (siehe Drucksache 6/5257), auch wenn dem BVerwG keine Normverwerfungskompetenz zusteht. Aufgrund des in § 9 Absatz 3 KAG M-V bestehenden Rechtsmangels sind die in Rede stehenden kommunalen Beitragsforderungen einerseits nicht durchsetzbar; andererseits sind die kommunalen Aufgabenträger gleichwohl gehalten, ihre Beitragsansprüche nach dem - formell nicht verfassungswidrigen - KAG M-V geltend zu machen. Hiervon haben die kommunalen Aufgabenträger jedoch kaum Gebrauch gemacht, sodass es lediglich zu einem leichten Anstieg bei den „offenen Beitragsforderungen“ gekommen ist. Aus der Begründung des Entwurfes eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drucksache 6/5257) geht hervor, dass auf die nach dem 31.12.2008 ergangenen und noch nicht bestandskräftigen Beitragsbescheide sowie auf die noch zu erstellenden Beitragsbescheide ein Beitragsvolumen in Höhe von insgesamt 37,3 Millionen Euro entfällt. Diese Zahlen stammen aus dem Frühjahr 2015. Drucksache 6/5465 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Zweckverbände sind von den offenen Beitragsbescheiden derzeit noch betroffen? Aktuell sind 16 kommunale Aufgabenträger von den offenen Beitragsforderungen betroffen. 2. Wie hoch ist das offene Beitragsvolumen derzeit? Das offene Beitragsvolumen beträgt aktuell rund 37,5 Millionen Euro. 3. Wie hoch ist das bisher erhobene Beitragsvolumen durch alle Zweckverbände insgesamt? Das von allen kommunalen Aufgabenträgern bisher erhobene Beitragsvolumen beträgt insgesamt rund 682,4 Millionen Euro.