Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5470 6. Wahlperiode 16.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Vergabe von Aufträgen an Pricewaterhouse- Coopers (PwC) seit 2006“ (Drucksache 6/5323) und ANTWORT der Landesregierung Laut der Antwort der Landesregierung auf die oben genannte Kleine Anfrage basiert die Tätigkeit der PwC als Mandatar des Landes auf einem Mandatarvertrag (Grundlagenvertrag) von 1992. Damit besteht der Vertrag seit 24 Jahren. Allein in den letzten zehn Jahren hat PwC dafür fast 26 Millionen Euro als Vergütung erhalten. 1. Erfolgte vor der Vergabe der Leistungen für die Tätigkeit als Mandatar des Landes an PwC 1992 eine Ausschreibung und wenn nicht, warum wurde ggf. darauf verzichtet? Der Mandatarvertrag (Grundlagenvertrag) wurde im März 1992 abgeschlossen. Die Treuhand AG (deren Rechtsnachfolger PwC ist) wurde im Wege der freihändigen Vergabe beauftragt. Sie verfügte über Erfahrungen aus den alten Bundesländern im Hinblick auf die Mandatartätigkeit im Bereich Bürgschaften, die für den Aufbau eines entsprechenden Verfahrens im Land dringend erforderlich waren. Es waren keine anderen Anbieter mit gleicher Qualifikation vorhanden, und auch innerhalb der Landesverwaltung lag eine entsprechende Qualifikation nicht vor. Im Hinblick auf die auf Dauer angelegte Aufgabe der Wirtschaftsförderung durch Bürgschaftsvergabe wurde der Vertrag unbefristet abgeschlossen. Drucksache 6/5470 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Erfolgte seit 1992 eine neue Ausschreibung der entsprechenden Leistungen für die Tätigkeit als Mandatar des Landes? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum wurde ggf. darauf verzichtet? 3. Erfolgte seit 1992 eine Überprüfung der Verträge im Hinblick auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung des Landes? a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum wurde ggf. darauf verzichtet? Zu 2, a), b) und 3, a), b) Für eine Neuausschreibung der Mandatartätigkeit bestand kein Anlass. Im Jahre 1999 wurde ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Dazu wurden sechs Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den an einen Mandatar zu stellenden Qualitätsanforderungen sowie um eine Aussage zu den Honorarvorstellungen gebeten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die PwC das für das Land substantiierteste und günstigste Angebot gemacht hat und eine Abwicklung des Bürgschaftsinstrumentariums nicht günstiger zu vergeben sei. Im Jahre 2006 erfolgte aus Anlass einer Erörterung unter den Bürgschaftsreferenten der Neuen Bundesländer eine erneute Prüfung. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eingeschätzt, dass eine Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Ergebnis bringen würde. Zu keinem anderen Ergebnis kam eine Überprüfung im Jahr 2014. 4. Erfolgte vor der Vergabe eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur externen Vergabe der Leistungen? a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum wurde ggf. darauf verzichtet? Zu 4, a) und b) Vor der Vergabe in 1992 erfolgte keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dahingehend, ob eine externe Vergabe gegenüber einer Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Verwaltung günstiger wäre. Zur Begründung wird auf die Beantwortung zu der Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5470 3 5. Erfolgte seit 1992 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur externen Vergabe der Leistungen? a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum wurde ggf. darauf verzichtet? 6. Welche Kosten würden anfallen, wenn das Land diese Aufgaben selbst wahrnimmt? Zu 5, a), b) und 6 Um die Anforderungen der äußerst vielschichtigen Fragestellungen im Bürgschaftsverfahren in der Landesverwaltung selbst abbilden zu können, müsste entsprechend qualifiziertes Personal für die Landesverwaltung gewonnen werden. Die Landesverwaltung würde dabei mit Wirtschaftsprüfungsgesellschafen oder Unternehmungsberatungen in Konkurrenz treten, die regelmäßig ein anderes Gehaltsgefüge aufweisen. Dies wäre mit erheblichen zusätzlichen Personalkosten verbunden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahme des Bürgschaftsinstruments starken konjunkturellen Schwankungen unterworfen ist. Eine gleichmäßige dauerhafte Auslastung des Personals wäre nicht gewährleistet. Die Schaffung der notwendigen Kompetenz zur Beurteilung der verschiedensten Märkte und Branchen als auch des sich ständig wandelnden Marktes für Unternehmensfinanzierungen ist ohne ausreichende Vernetzung im Markt gar nicht möglich. Eine solche Kompetenz und Vernetzung kann allein aus der Tätigkeit in einer Landesverwaltung nicht aufgebaut und gepflegt werden. Aus diesem Grund greifen alle Bundesländer und der Bund bei der Umsetzung ihrer Bürgschaftsprogramme auf Dienstleister zurück.