Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5471 6. Wahlperiode 23.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anwendung der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' im Rahmen des Landesraumentwicklungsprogramms und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) ist durch die Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-LVO M-V) (GVOBl. M-V, Seite 322) erst seit dem 9. Juni 2016 in Kraft. Mit dem LEP M-V legt die Landesregierung eine fachübergreifende raumbezogene Rahmenplanung für die nachhaltige Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern vor, welches einen Handlungsrahmen für die räumliche Entwicklung unseres Landes etwa für die nächsten zehn Jahre schafft. Mit dem Inkrafttreten der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) Mecklenburg-Vorpommern wird - neben den 'Stadt- Umland-Räumen' sowie den 'Ländlichen Räumen' - auch eine neue, dritte Raumkategorie, die der 'Ländlichen GestaltungsRäume' (LGR) anwendbar . Im Entwurf zur zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens wird dazu erläutert: „Mit den Ländlichen GestaltungsRäumen wird auf Landesebene eine einheitliche Raumkulisse festgelegt, die alle Gestaltungspartner als Basis für Handlungsoptionen nutzen können. Unter Handlungsoptionen ist ein abgestimmtes Vorgehen zu verstehen, nach dem Maßnahmen integrativ entwickelt und umgesetzt werden sollen, die helfen, die Strukturschwächen der Ländlichen GestaltungsRäume zu überwinden. Handlungsoptionen , die die Raumkulisse der Ländlichen GestaltungsRäume als sogenannte „Abwicklungs- oder Entleerungsräume“ für Rückbauszenarien , für alternativlosen Infrastrukturabbau und unspezifische Sparmaßnahmen nutzen, bilden ausdrücklich nicht die Position des LEP ab. Drucksache 6/5471 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Nach Auskunft der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage vom 02.10.2015 „gelten für die LGR dieselben Entwicklungsgrundsätze wie für die Ländlichen Räume insgesamt.“ Allerdings bedürfe es darüber hinaus „weiterer Maßnahmen, insbesondere zur nachhaltigen Sicherung von Leistungen der Daseinsvorsorge.“ Mit den dort gewählten Formulierungen solle deutlich gemacht werden, „dass es in den LGR nicht nur um eine defensive Deckung einer minimalistischen Grundversorgung geht, sondern mögliche Entwicklungs-/ Gestaltungsimpulse offensiv aufgenommen werden sollen.“ Die Entwicklung und Umsetzung konkreter und gezielter Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der 'Ländlichen GestaltungsRäume' - heißt es dort weiter - sei „ein Prozess, der mit dem In-Kraft-Treten des LEP eingeleitet werden kann“, dessen Ergebnis aber „nicht vorhersehbar“ sei. Sinnvolle, aufeinander abgestimmte Maßnahmen würden „nur im Zusammenhang mit einer ganzheitlichen Sicherungs- /Entwicklungsstrategie, an der insbesondere auch die kommunale Ebene maßgeblich beteiligt ist, für die LGR ermittelt werden können.“ Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort auf unsere angeführte Kleine Anfrage, sie werde diesen Prozess „moderieren, aktivieren und Maßnahmen für die LGR auf Landes-, gegebenenfalls auch auf Bundesebene initiieren beziehungsweise umsetzen.“ Eine „maßgebliche Beteiligung der kommunalen Ebene und eventuell weiterer Beteiligter“ sei aber „Grundvoraussetzung dafür, dass im Rahmen einer Sicherungs- /Entwicklungsstrategie Maßnahmen für die LGR entwickelt werden können.“ 1. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 1, a), b) und c) Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell mehrere besondere Maßnahmen. Als erstes sei die modellhafte Erprobung des im Landesraumentwicklungsprogramm beschriebenen Instrumentes „Regionaler Flächennutzungsplan“ genannt. Partner sind nach derzeitigem Stand Gemeinden der Nah(einzugs)bereiche der Zentralen Orte Goldberg, Loitz, Torgelow und Eggesin. Eine Finanzierung ist insbesondere aus dem Titel 1501 534 40 „Maßnahmen zur Landesentwicklung und Raumordnung“ vorgesehen. Der Zeitrahmen umfasst die Laufzeit des Landesraumentwicklungsprogramms. Erste Abstimmungsgespräche mit den Partnern haben bereits stattgefunden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5471 3 Des Weiteren besteht eine Option einer um bis zu 5 Prozentpunkten höheren finanziellen Förderung im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V) vom 25. November 2015 (AmtsBl. M-V 2015 Seite 804). Partner sind die Zuwendungsempfänger des Förderprogramms. Eine Finanzierung erfolgt über die Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Eine Kofinanzierung ist aus dem Titel 1502 633 07 möglich. Der Zeitrahmen umfasst die Laufzeit der aktuellen EU-Strukturfondsförderperiode von 2014 bis 2020. Weiterhin besteht eine Option auf einen um bis zu 5 Prozentpunkten erhöhten Fördersatz bei der Förderung von Infrastrukturen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 18. November 2014 (AmtsBl. M-V, Seite 1267). Partner sind die Zuwendungsempfänger des Förderprogramms (Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde). Eine Finanzierung erfolgt aus dem Titel 1507 891 04 „Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung des ÖPNV aus Mitteln des EFRE“. Der Zeitrahmen umfasst die Laufzeit der aktuellen EU-Strukturfondsförderperiode von 2014 bis 2020. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem ländlichen Raum insgesamt, denn hier liegt die Verfügbarkeit von schnellen Internetanschlüssen (mindestens 50 Megabit pro Sekunde) lediglich bei 15,4 Prozent der Haushalte, in den städtischen Regionen dagegen bereits bei 90,1 Prozent. Zuwendungsempfänger sind in der Regel die Landkreise und Zweckverbände, die die Zuwendungen an Telekommunikationsunternehmen weiterleiten. Die Landesregierung hat beschlossen, von den rund 80 Millionen Euro, die Mecklenburg- Vorpommern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundesministerium des Innern zur eigenen Verwaltung zustehen, 50 Millionen Euro als zweite Säule für die Förderung von Breitbandprojekten speziell in den „Ländlichen GestaltungsRäumen“ bereitzustellen. Die Förderquote beträgt hier 90 Prozent. Sieben Projektgebiete betreffen überwiegend bis ausschließlich die „Ländlichen GestaltungsRäume“. Dazu gehören die Projektgebiete Grimmen/Süderholz, Tutow/Loitz, Stettiner Haff/Ueckermünde, Strasburg/Torgelow, Feldberger Seenlandschaft, Malchin/Kummerower See und Krakow am See/Mecklenburgische Schweiz. Für die übrigen Flächen der unterversorgten „Ländlichen GestaltungsRäume“ sowie die ländlichen Flächen insgesamt steht als weitere Säule die Förderung im Wege der Kofinanzierung des Breitbandförderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zur Verfügung, das die Gebietskulisse weiter fasst. Das Land stockt die Bundesförderung von 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer landeseigenen Kofinanzierung auf 90 Prozent auf. 24 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 247 Millionen Euro Bundes- und rund 93 Millionen Euro Landesmitteln wurden bereits vom Bund positiv beschieden. Weitere 67 Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 584 Millionen Euro Bundes- und rund 236 Millionen Euro Landesmitteln wurden bereits von den Landkreisen beim Bund beantragt. Drucksache 6/5471 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Mit beiden Programmen könnte bereits nahezu der gesamte ländliche Raum flächendeckend mit Breitband versorgt werden. Damit könnten auch die „Ländlichen GestaltungsRäume“ insgesamt eine vollständige Abdeckung erreichen. Um die Kommunen bei der Erbringung des verbleibenden kommunalen Eigenanteils von 10 Prozent zu unterstützen, soll dieser zunächst vom Land vorfinanziert werden und anschließend aus dem Sondervermögen „Kommunaler Aufbaufonds“ zurückgeführt werden. Die erforderlichen rechtlichen Regelungen (Nachtragshaushaltsgesetz 2016/2017, Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016/2017) werden dem Landtag zugeleitet, damit diese noch in dieser Legislaturperiode vom Landtag verabschiedet werden können. Die vorgeschlagene Lösung soll für die Kofinanzierung des Bundesförderprogramms und für den Kommunalinvestitionsförderungsfonds gleichermaßen gelten. Die beschriebenen Programme laufen zunächst bis Ende 2018. Ergänzend setzt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung mit der Initiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ auch eine Maßnahme um, die keinen ausschließlichen Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ hat, aber auch in diesen Räumen wirksam ist. Mit der Initiative wird die Sicherstellung der Nahversorgung in der Fläche unterstützt. In Nicht-Zentralen-Orten können beispielsweise kleine Dorfläden Investitionszuschüsse für die Modernisierung ihrer Läden erhalten oder dabei unterstützt werden, ihre Tragfähigkeit durch eine Ergänzung mit zusätzlichen Angeboten, wie zum Beispiel Postdienstleistungen, Kaffee- und Imbissbetrieb, zu verbessern. Auch mobile Vollversorger können eine Investitionsförderung über die Initiative „Neue Dorfmitte“ erhalten. Partner sind die Zuwendungsempfänger und die jeweils betroffenen Kommunen. Eine Finanzierung erfolgt aus Mitteln des ELER auf Grundlage der vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erlassenen Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vom 6. Mai 2015 (AmtsBl. M-V 2015 Seite 221). Der Zeitrahmen umfasst die Laufzeit der aktuellen EU-Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020. 2. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 2, a), b) und c) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell nachfolgende besondere Maßnahme. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5471 5 Die Landesregierung hat im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bei der Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte als Vorplanung i. S. d. § 1 Absatz 2 GAKG von den Landkreisen gefordert, eine auf ihre spezielle Situation zugeschnittene Entwicklungsstrategie zu erarbeiten und dabei die Entwicklungsziele der Region zu definieren, Handlungsfelder festzulegen, die Strategie zur Realisierung der Entwicklungsziele darzustellen und prioritäre Entwicklungsprojekte zu beschreiben. Die spezifischen demografischen und wirtschaftsstrukturellen Herausforderungen und Entwicklungsunterschiede innerhalb der Region sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Bei den Auswahlkriterien für Einzelmaßnahmen innerhalb der integrierten ländlichen Förderung gibt es für die „Ländlichen GestaltungsRäume“ beispielsweise Zusatzpunkte bei der Diversifizierung und bei der Förderung von Kleinstunternehmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft. Partner sind die Zuwendungsempfänger. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 - 2020 und ist mit EU-, Bundes- und Landesmitteln von insgesamt 1,19 Milliarden Euro untersetzt. Der Zeitrahmen umfasst die Laufzeit der aktuellen EU-Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020. Ergänzend setzt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz folgende Maßnahme um, die keinen ausschließlichen Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ hat, aber auch in diesen Räumen wirksam ist. Das Land beteiligt sich als Partner des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am Modellvorhaben „Land(auf)Schwung“ und unterstützt die Modellregion Vorpommern- Rügen, die sich als eine von 13 besonders strukturschwachen Regionen mit ihrem Konzept im Bundeswettbewerb durchgesetzt hat. Ziel des Modellvorhabens ist es erstmals auch, Erfahrungen und alternative Ansätze im Umgang mit Schrumpfungsprozessen bundesweit zu erproben. Das Regionalbudget des Modellvorhabens in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro über drei Jahre im Landkreis Vorpommern-Rügen wird durch das Land mit bis zu 50.000 Euro jährlich im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages mit unterstützt. 3. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 3, a), b) und c) Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell keine besonderen Maßnahmen. Drucksache 6/5471 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 4, a), b) und c) Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell keine besonderen Maßnahmen, setzt aber die nachfolgenden Maßnahmen mit mittelbarem Bezug zu diesen Räumen um. Besondere Handlungsbedarfe im Bereich der Gesundheitsversorgung sind nicht unmittelbar mit der Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ verbunden. Sie orientieren sich stark an anderen Faktoren. Dies gilt sowohl für die Krankenhausplanung als auch für die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich. In mittelbarem Zusammenhang wird aber auf Projekte verwiesen, die in der Modellregion Vorpommern-Greifswald durchgeführt werden. Große Teile dieses Landkreises sind der Raumkategorie der „Ländlichen GestaltungsRäume“ zugeordnet. Ziel der Modellprojekte ist es, in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis sowie den wesentlichen Akteuren der Gesundheitsversorgung zukunftsweisende Lösungen für eine Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Fläche zu entwickeln und zu erproben. Möglicherweise sind gute Lösungsansätze auch auf andere Regionen mit ähnlichen Anforderungen übertragbar. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit ausschließlichem oder besonderem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ sind derzeit nicht geplant. Allerdings sind im verabschiedeten Operationellen Programm Mecklenburg-Vorpommern 2014 - 2020 zum Europäischen Sozialfonds (ESF) mit der Festlegung und Beschreibung der Investitionsprioritäten zahlreiche Querschnittsprogramme enthalten, die unter anderem auch unter Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Fachkräftegewinnungsgesichtspunkten auf die strukturpolitischen Veränderungen in diesen Regionen reagieren. So legen die vier Regionalbeiräte in Umsetzung von Teilen der Arbeitsmarktpolitik des Landes bei der Auswahl von förderfähigen Vorhaben - Strukturentwicklungsmaßnahmen, Integrationsprojekten, Familiencoachprojekten und Kleinprojekten - besonderes Augenmerk auf die spezifischen Belange von sozioökonomisch schwachen, peripher gelegenen und/oder schlecht erreichbaren Gebieten. Es wird hier beispielsweise mit mobilen Projektangeboten die Hürde vielfach räumlich immobiler potentieller Projektteilnehmer/innen genommen und auch diesem Personenkreis eine aktive Projektpartizipation ermöglicht. In diesen Programmen und Projekten besteht jedoch keine Auswahlausschließlichkeit auf die Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5471 7 5. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 5, a), b) und c) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell keine besonderen Maßnahmen, setzt aber die nachfolgenden Maßnahmen mit mittelbarem Bezug zu diesen Räumen um. Die Landeszentrale für politische Bildung widmet dem ländlichen Raum seit mehreren Jahren besondere Aufmerksamkeit. Mit dem sogenannten Demokratie-Bus („Demokratie-auf- Achse“) und dem „DemokratieLaden Anklam“ werden ganzjährig politische Bildungsangebote gerade jenseits der größeren Städte durchgeführt. Der „DemokratieLaden Anklam“ hat explizit die konzeptionelle Aufgabe, passende Formate der politischen Bildung speziell für den ländlichen Raum, mit Schwerpunkt im Landkreis Vorpommern-Greifswald, zu entwickeln. Hierbei spielt die Kooperation mit unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort eine zentrale Rolle. Im Haushalt 2016/2017 sind für den Demokratie-Bus rund 197.000 Euro pro Jahr veranschlagt, für den „DemokratieLaden Anklam“ jährlich 100.000 Euro. 6. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Justizministerium im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 6, a), b) und c) Das Justizministerium plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell keine besonderen Maßnahmen. Drucksache 6/5471 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 7. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume'? a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 7, a), b) und c) Das Ministerium für Inneres und Sport plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell folgende besondere Maßnahme: Auf der Grundlage des am 8. Juni 2016 vom Landtag beschlossenen Gemeinde-Leitbildgesetzes sieht der Entwurf der auf § 5 Absatz 1 Satz 3 und 4 dieses Gesetzes basierenden Fusionsverordnung eine höhere finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen vor, die unter Beteiligung zentraler Orte in „Ländlichen GestaltungsRäumen“ mit Gemeinden ihres Nahbereichs stattfinden. Während für derartige Zusammenschlüsse in Stadt- Umland-Räumen und in Ländlichen Räumen eine Fusionszuweisung von 200.000 Euro pro wegfallende Gemeinde vorgesehen ist, soll diese Zuweisung in „Ländlichen GestaltungsRäumen“ 300.000 Euro betragen. Diese höhere Fusionszuweisung von Gemeindezusammenschlüssen, die zu einer Stärkung Zentraler Orte in „Ländlichen GestaltungsRäumen“ führen, soll einen zusätzlichen Anreiz für derartige Gebietsänderungen schaffen. Gerade in diesen häufig vor besonderen demografischen Herausforderungen stehenden Räumen kommt den Zentralen Orten eine besonders hohe Bedeutung für die Versorgung des Umlandes zu. Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeitig in der Verbandsanhörung. Das Gemeinde-Leitbildgesetz sieht in § 5 Absatz 1 vor, dass das Ministerium für Inneres und Sport die Verordnung mit Zustimmung des Finanzausschusses erlässt. Partner sind die Gemeinden, die sich zusammenschließen wollen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt, sofern keine anderweitigen Haushaltsmittel des Landes zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden, aus Mitteln des Kommunalen Aufbaufonds. Die Gewährung einer Fusionszuweisung erfolgt nur für Zusammenschlüsse, die bis spätestens zum Tag der Kommunalwahlen im Jahr 2019 wirksam werden. 8. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen plant das Finanzministerium im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 8, a), b) und c) Das Finanzministerium plant mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell keine besonderen Maßnahmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5471 9 9. Welche besonderen Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen planen der Ministerpräsident und die Staatskanzlei im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' a) mit welchen Partnern? b) aus welcher Finanzierung? c) in welchem Zeitrahmen? Zu 9, a), b) und c) Der Ministerpräsident und die Staatskanzlei planen mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ aktuell keine besonderen Maßnahmen. 10. Innerhalb welcher Strukturen und Prozesse beabsichtigt die Landesregierung , die Initiativen, Modelle, Programme und Einzelmaßnahmen der Ressorts im Rahmen der Raumkategorie 'Ländliche GestaltungsRäume' zu koordinieren, sich dabei mit den Regionalen Planungsverbänden abzustimmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die entsprechenden Akteure auf Ebene der Kommunen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft daran zu beteiligen ? Die Ressorts der Landesregierung koordinieren ihre Maßnahmen im Rahmen der Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ über Ressortabstimmungen. Abstimmungen mit den Regionalen Planungsverbänden und eine Beteiligung betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Akteure aus dem kommunalen Bereich, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft werden grundsätzlich als notwendig erachtet, sind aber von der jeweils einzelnen Maßnahme abhängig. Umfang und Art der Abstimmungen und Beteiligungen liegen im Ermessensspielraum des jeweils federführenden Ressorts.