Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5472 6. Wahlperiode 15.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Lohnerhöhungen an den Theatern und Orchestern des Landes und ANTWORT der Landesregierung Der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgeberverband der Theater und Orchester hat mit den Künstlergewerkschaften GDBA (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger), VdO (Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer) sowie DOV (Deutsche Orchestervereinigung) Ende April eine Lohnerhöhung für die künstlerischen Beschäftigten der Theater und Orchester ausgehandelt. Der Gagenzuwachs soll sich rückwirkend zum 1. März 2016 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Theatern und Orchestern in Trägerschaft eines Landes auf 2,3 Prozent (mindestens aber auf 75 Euro) und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Orchestern und Theatern auf 2,4 Prozent belaufen. 1. Wie viele Personalstellen welcher Gewerke bzw. künstlerischen Gattung betrifft dieser Lohnzuwachs in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Gewerk bzw. künstlerischer Gattung aufschlüsseln und die jeweiligen Lohnzuwächse angeben)? Eine vollständige Übersicht über die betroffenen Personalstellen an den Theatern und Orchestern in Mecklenburg-Vorpommern liegt nur deren Träger vor. Drucksache 6/5472 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Form beeinflusst bzw. verändert dieser Lohnzuwachs die Fusionsverhandlungen zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern, der Stadt Schwerin und dem Landkreis Ludwigslust- Parchim in Bezug auf den Einstieg des Landes als Mehrheitsgesellschafter beim Mecklenburgischen Staatstheater? In keiner Form. 3. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, diesen auch für die Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern entstandenen Mehrkosten in Bezug auf die Landeszuweisungen für die einzelnen Standorte Rechnung zu tragen? Das Land hat in seinen Prognoseberechnungen stets einen durchschnittlichen Anstieg von 2,5 Prozent berücksichtigt. Sofern alle Vereinbarungspartner die vereinbarten Reformschritte umsetzen, sind diese Kostenentwicklungen im Rahmen der Wirtschaftspläne sowie im Rahmen der Umstrukturierungshilfen abbildbar.