Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5481 6. Wahlperiode 16.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Ergebnisse aus den Studien zur Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4575 wurde erwähnt, dass das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus eine Studie über die IT-Branche und eine weitere Studie zum Thema Industrie 4.0 in Auftrag gegeben hat. 1. Liegen dem Ministerium die erwähnten Studien bereits vor beziehungsweise welche Terminketten wurden mit den jeweiligen Auftragnehmern vereinbart? Die Studie „Masterplan IT@MV 2020“ liegt bereits vor. Die Studie „Industrie 4.0 und Digitalisierung der Wirtschaft - Potenziale für Mecklenburg-Vorpommern“ liegt noch nicht vor. Die Ergebnisse der Studie sollen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.07.2016 vorliegen. 2. Ist eine Veröffentlichung der Studien geplant? Die Ergebnisse der Studie „Masterplan IT@MV 2020“ werden bereits im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie M-V und in einschlägigen Fachkreisen diskutiert und sollen so bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Drucksache 6/5481 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eine Aufforderung zur aktiven Mitarbeit bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Studie sowie der Ergebnisse erfolgt auf der Internetpräsentation des IT-Initiative MV e. V. (http://www.iti-mv.de). Hier soll auch die gesamte Studie zukünftig öffentlich zugänglich gemacht werden. Hinsichtlich der Ergebnisse der Studie „Industrie 4.0 und Digitalisierung der Wirtschaft - Potenziale für Mecklenburg-Vorpommern“ ist beabsichtigt, diese öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und bei der Umsetzung der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) zu nutzen. Ferner sollen auch diese Ergebnisse und Erkenntnisse in den relevanten Gremien (beispielsweise Strategierat „Wirtschaft - Wissenschaft“) diskutiert, weiterentwickelt und Umsetzungsmöglichkeiten erörtert werden. 3. Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Studien? Die Kosten für die Studie „Masterplan IT@MV 2020“ betrugen 81.000,00 Euro (netto). Für die Erarbeitung der Studie „Industrie 4.0 und Digitalisierung der Wirtschaft - Potenziale für Mecklenburg-Vorpommern“ wurde vertraglich ein Leistungsentgelt in Höhe von 37.813,80 Euro (netto) vereinbart. 4. Welche zentralen Ergebnisse wurden in den Studien herausgearbeitet? In der Studie „Masterplan IT@MV 2020“ wurde zunächst aufbauend auf die in 2013 erarbeitete SWOT-Analyse eine Bestandsaufnahme der regionalen IT-Branche vorgenommen. Das Ergebnis wurde als Grundlage genommen, um eine Konsolidierung der Branche auf 4 strategischen Kernthemen vorzunehmen: - Digitales Leben, - Digitale Produktion, - Digitale Gesellschaft, - Digitales Business. Die vier definierten Kernthemen sind nicht vollständig voneinander abzugrenzen, es wird durchaus Redundanzen geben. Im Ergebnis wurde eine Strategiegruppe eingerichtet. Über den Branchenverband (IT-Initiative MV e. V.) hinaus sind maßgebliche Unternehmen in die Ausarbeitung einer Strategie zur Entwicklung der regionalen IT-Branche integriert. Auf Grundlage der definierten Kernthemen wurden zusätzlich Arbeitsgruppen eingerichtet, die unter Leitung eines Mitglieds der Kernarbeitsgruppe ihren thematischen Bereich entwickeln werden. Als Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgruppen soll eine fundierte Grundlage zur Entwicklung des jeweiligen Kernbereiches entstehen. Strategische Schwerpunkte sind herauszuarbeiten, Anforderungen an Rahmenbedingungen zu definieren, Synergien mit anderen regionalen Wirtschaftsbereichen zu eruieren und Ableitungen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes, der Wirtschaftskraft und des Standortes zu treffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5481 3 Dazu war es erforderlich, dass maßgebliche regionale Unternehmen in die jeweilige Arbeitsgruppe integriert werden. Im Weiteren wurden branchenspezifische Erfolgsfaktoren sowie negative Einflussfaktoren eruiert, untersucht und erste Lösungsansätze erarbeitet. Nach der Konsolidierung der Arbeitsgruppen und Festlegung der thematischen Schwerpunkte wurde begonnen, in den Schwerpunktfeldern Leuchtturmprojekte zu definieren. Ein Leuchtturmprojekt ist durch folgende Eckdaten gekennzeichnet: - möglichst technologisches Neuland im EU-Vergleich, - thematisch umfassender Bereich, - mehrere Unternehmen + Forschungseinrichtungen, - Potenzial für mehrere FuE-Anträge (Verbund oder Einzel), - Aushängeschild für Branche und Land nach außen, - thematisch umrissener Bereich wird im Land verstärkt gefördert, da der Leuchtturm - thematisches Cluster, - mehrere innovative Unternehmen, - Forschungskompetenz, - Entwicklungspotenzial aufweist; - perspektivisch in diesem Bereich überproportional Arbeitsplätze erwartet werden können. So wurden bisher 4 Leuchtturmbereiche identifiziert: - Leuchtturmbereich „Digitale Unterwassertechnik“, - Leuchtturmbereich „Sensing Enterprises - der 7. Sinn des Unternehmens“, - Leuchtturmbereich „Personal Life Assistent“, - Leuchtturmbereich „Industrie 4.0“. In diesen Feldern wird an unterschiedlichsten Projekten gearbeitet beziehungsweise werden Projekte initiiert. Zur Umsetzung sollen auch Bundes- und EU-Mittel benutzt werden. Bezüglich der Studie „Industrie 4.0 und Digitalisierung der Wirtschaft - Potenziale für Mecklenburg-Vorpommern“ können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung aufgrund der Ergebnisse der Studien? Im Bereich „IT@MV 2020“ ist aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V eine weitere Unterstützung bei der Untersetzung der definierten Leuchtturmbereiche erforderlich und sinnvoll. Dazu können die vorhandenen Förderprogramme genutzt werden. Gleiches gilt für die Studie „Industrie 4.0“. In welcher Form und in welchem Umfang die Förderprogramme in Anspruch genommen werden können, wird derzeit noch diskutiert.