Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5483 6. Wahlperiode 04.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Situation der Lehrkräfteausbildung und des Unterrichts für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit Stand vom 31. Mai 2016 lernten in Mecklenburg-Vorpommern 5.513 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit Förderbedarf in „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen, hierunter auch zahlreiche Flüchtlingskinder. Um die Lehrkräfte bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, bietet das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Fortbildungen für „Deutsch als Zweitsprache“ an. 1. Wie viele Lehrkräfte unterrichten im Schuljahr 2015/2016 mit Stand vom 31. Mai 2016 an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in DaZ-Kursen und wie viele dieser Lehrkräfte sind a) im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) ausgebildet, b) gegenwärtig in einer entsprechenden Ausbildung und c) im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) ohne Ausbildung (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Zu 1a), b) und c) Im Schuljahr 2015/2016 unterrichten mit Stand vom 5. Juni 2016 insgesamt 603 Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in DaZ-Kursen. Drucksache 6/5483 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die entsprechende Anzahl der Lehrkräfte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Schulart/ Schulamt Berufliche Schule Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Summe Berufliche Schule 57 57 Förderschule 4 1 1 6 Grundschule 81 82 67 39 269 Gymnasium 14 8 2 3 27 Integrierte Gesamtschule 6 5 8 8 27 Kooperative Gesamtschule 12 12 10 2 36 Regionale Schule 66 32 38 45 181 Summe: 57 183 139 126 98 603 Von den 603 Lehrkräften sind 42 Lehrkräfte im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ausgebildet und 561 Lehrkräfte im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ nicht ausgebildet. Die entsprechende Anzahl der Lehrkräfte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen kann den folgenden Übersichten entnommen werden. mit DaZ-Ausbildung: Schulart/Schulamt Berufliche Schule Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Summe Berufliche Schule 0 0 Förderschule 0 0 0 0 Grundschule 9 0 1 1 11 Gymnasium 1 0 0 0 1 Integrierte Gesamtschule 1 0 0 2 3 Kooperative Gesamtschule 3 0 0 2 5 Regionale Schule 12 2 1 7 22 Summe: 0 26 2 2 12 42 ohne DaZ-Ausbildung: Schulart/Schulamt Berufliche Schule Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Summe Berufliche Schule 57 0 0 0 0 57 Förderschule 0 4 0 1 1 6 Grundschule 0 72 82 66 38 258 Gymnasium 0 13 8 2 3 26 Integrierte Gesamtschule 0 5 5 8 6 24 Kooperative Gesamtschule 0 9 12 10 0 31 Regionale Schule 0 54 30 37 38 159 Summe: 57 157 137 124 86 561 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5483 3 Es handelt sich zum Teil um nicht plausibilisierte Zahlen aus dem Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern, sodass die Daten unter Vorbehalt zu betrachten sind. 2. Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Fortbildung für Lehrkräfte, die sich für „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) qualifizieren? Die Fortbildungen für Lehrkräfte (hier: 70-stündige Fortbildungsreihe mit neun Tagesmodulen ), die sich für „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) qualifizieren, erstrecken sich über folgende Zeiträume: - 3. und 4. Fortbildungsreihe vom 18.11.2015 beziehungsweise 09.12.2015 bis zum 02.07.2016, - der Sommerkurs vom 25.07. 2016 bis zum Oktober 2016, - alle weiteren acht Kurse bis Ende 2017 werden in einem Zeitraum von jeweils drei bis fünf Monaten angesetzt. 3. Um welchen Zeitumfang konnte die Dauer der Fortbildung für Lehrkräfte , die an der Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) im Jahr 2016 teilnehmen, durch die Verringerung der Zeiträume zwischen den Modulen der Fortbildungsreihe verkürzt werden (Bezug zur Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4733)? Die 1. und 2. Fortbildungsreihen waren, bei leicht steigender Anzahl von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, bewusst im Format einer schulbegleitenden Qualifizierung über einen längeren Zeitraum geplant. Mit Beginn steigender Schülerzahlen wurde die neue Fortbildungsdauer der Reihen sofort auf sieben Monate und ab Juli 2016 auf drei bis fünf Monate reduziert. 4. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Dauer der Fortbildung für Lehrkräfte, die an der Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) teilnehmen, zu verkürzen? Entsprechend der Beantwortung von Frage 3 ist aus organisatorischen Gründen keine weitere Verkürzung der Fortbildungsreihe geplant. Drucksache 6/5483 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. An welchen Standorten werden Fortbildungen für Lehrkräfte, die an der Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) teilnehmen, angeboten ? Die Fortbildungsreihen sind aufgrund von Anmeldungen der Lehrkräfte aus allen Staatlichen Schulämtern überregionale Fortbildungen und finden in der Regel in den Seminarräumen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern statt. 6. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass die 153 in Frage 3 der Drucksache 6/4733 benannten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildung „Deutsch als Zweitsprache“ keine Lehrbefähigung für dieses Fach erhalten? „Deutsch als Zweitsprache“ wurde bisher weder in der Stundentafel noch in der Lehrerprüfungsverordnung als Unterrichtsfach etabliert. Daher ist die Ausstellung einer Lehrbefähigung derzeit nicht vorgesehen. Der als Fortbildung konzipierte Kurs, der 70 Stunden umfasst, schließt mit einem Zertifikat ab. 7. Welche Anzahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache leben derzeit in Mecklenburg- Vorpommern und wie viele dieser Kinder und Jugendlichen besuchen derzeit entsprechend des Schul-, Informations- und Planungssystems Mecklenburg-Vorpommerns (SIP) allgemein bildende oder berufliche Schulen (bitte nach Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Mit dem Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern werden diejenigen Schülerinnen und Schüler erfasst, die eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Die Anzahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, wird mit dem Schulinformationsund Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern nicht erfasst. Das Merkmal „Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache“ wird im Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern nicht erfasst. Zur Erfassung von Schülerinnen und Schülern mit einem Migrationshintergrund haben sich die Länder auf der Ebene der Kultusministerkonferenz auf folgende drei Merkmale verständigt. Bei Schülerinnen und Schülern ist ein Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: 1. keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. nichtdeutsches Geburtsland, 3. nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie beziehungsweise im häuslichen Umfeld. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5483 5 Nach dieser Definition besuchen 11.941 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund allgemein bildende oder berufliche Schulen (Stand: 09.06.2016). Die entsprechende Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund getrennt nach Schulamtsbereichen kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Schulamt Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Greifswald 2.746 Neubrandenburg 1.303 Rostock 2.615 Schwerin 2.315 Berufliche Schulen 2.962 Summe 11.941 Es handelt sich zum Teil um nicht plausibilisierte Zahlen aus dem Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern, sodass die Daten unter Vorbehalt zu betrachten sind. 8. Wie viele Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache konnten mit Stand vom 31. Mai 2016 nicht an beruflichen Schulen im Berufsvorbereitungsjahr (A) unterrichtet werden, weil keine Kapazitäten vorhanden waren (bitte nach Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Mit Stand vom 31. Mai 2016 wurden 112 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache nicht an beruflichen Schulen im Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer unterrichtet. Getrennt nach Schulamtsbereichen ergibt sich folgende Darstellung: - Schulamtsbereich Schwerin: 61 Schülerinnen und Schüler, - Schulamtsbereich Neubrandenburg: 41 Schülerinnen und Schüler, - Schulamtsbereich Greifswald: 10 Schülerinnen und Schüler. Es handelt sich zum Teil um nicht plausibilisierte Zahlen aus dem Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern, sodass die Daten unter Vorbehalt zu betrachten sind.