Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5487 6. Wahlperiode 20.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Brücken und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen knüpfen an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2906 an. 1. Wie viele Brückenbauwerke im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen befanden sich zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern (bitte auch die Zahl der Teilbauwerke aufführen)? Mit Stand Juni 2016 befanden sich 1.036 Brückenbauwerke im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern . Diese Bauwerke setzen sich aus 1.271 sogenannten Teilbauwerken zusammen (bei Brückenbauwerken mit getrennten Überbaukonstruktionen je Fahrbahn wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk betrachtet). Der Unterschied in der Anzahl der Bauwerke im Bereich der Bundesautobahnen in Bezug auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2906 vom 8. Mai 2014 ergibt sich aus dem Neubau der Bundesautobahn A 14. Bei den Bundes- und Landesstraßen ergibt sich der Unterschied aus der teilweisen Umstufung der Bundesstraße B 103 zur Landesstraße L 39 beziehungsweise L 37 und der B 106 zur L 72. Drucksache 6/5487 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele der vorgenannten Bauwerke befanden sich dabei im Bereich der a) Bundesautobahnen? b) Bundesstraßen? c) Landesstraßen (bitte darstellen wie in der Antwort zu Frage 2 der im Vortext genannten Kleinen Anfrage)? Zu 2, a), b) und c) Die vorgenannten Bauwerke verteilen sich wie folgt: Straßenkategorie Bauwerke Teilbauwerke Bundesautobahnen 414 571 Bundesstraßen 345 402 Landesstraßen 277 298 Gesamt 1.036 1.271 3. Wie stellte sich der Bauwerkszustand in Bezug auf die Teilbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung M-V zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dar (bitte nach Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen sowie nach den Zustandsnoten 1,0- 1,4; 1,5-1,9; 2,0-2,4; 2,5-2,9; 3,0-3,4 und 3,5-4,0 differenzieren)? Der Bauwerkszustand stellt sich in Bezug auf die Teilbauwerke wie folgt dar: Zustandsnoten (ZN) Bundesautobahnen Bundesstraßen Landesstraßen 1,0 - 1,4 46 39 44 1,5 - 1,9 88 60 52 2,0 - 2,4 269 183 114 2,5 - 2,9 124 96 55 3,0 - 3,4 36 21 21 3,5 - 4,0 8 3 12 Gesamt 571 402 298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5487 3 4. Ausgaben in welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 mit Blick auf Brückenbauwerke im Bereich der Landesstraßen getätigt (bitte jahrweise sowie mit der Anzahl der Maßnahmen und den Ausgaben darstellen)? In den Jahren 2014 und 2015 wurden für den Neubau, Um- und Ausbau und die Erhaltung von Brückenbauwerken im Bereich der Landesstraßen folgende Ausgaben getätigt: Haushaltsjahr Anzahl der Maßnahmen Ausgaben (in Millionen Euro) 2014 17 5,523 2015 15 6,481 5. Ausgaben in welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 mit Blick auf Brückenbauwerke im Bereich der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen getätigt (bitte jahrweise sowie mit der Anzahl der Maßnahmen und den Ausgaben darstellen)? In den Jahren 2014 und 2015 wurden für den Neubau, Um- und Ausbau und die Erhaltung von Brückenbauwerken im Bereich der Bundesfernstraßen folgende Ausgaben getätigt: Haushaltsjahr Anzahl der Maßnahmen Ausgaben (in Millionen Euro) 2014 64 24,497 2015 43 21,340 6. Mittel in welcher Höhe hat die Landesregierung mit Blick auf die Jahre 2014 und 2015 für die Brückenerhaltung im Zuge von Bundesfernstraßen vom Bund tatsächlich erhalten (siehe auch Antwort zu Frage 9 der Drucksache 6/2906; bitte jahrweise nebst Zahl der Maßnahmen - Instandsetzung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken - aufführen)? Die Zuweisung des Bundes erfolgt jährlich titelbezogen. Die Titel im Bundeshaushalt für die Erhaltung [aktuell Kapitel 1201 Titel 741 32 (Bundesautobahnen) und Kapitel 1201 Titel 741 42 (Bundesstraßen)] umfassen gemäß Titelerläuterungen Ausgaben unter anderem für Straßen und Brücken. Eine separate Zuweisung nur für die Brückenerhaltung erfolgt demnach nicht. Aus den Erhaltungstiteln wurde folgende Anzahl an Maßnahmen und Summen der Ausgaben für Erhaltung von Brückenbauwerke im Bereich Bundesfernstraßen aufgewendet: Haushaltsjahr Anzahl der Maßnahmen Ausgaben (in Millionen Euro) 2014 50 9,829 2015 26 12,274 Drucksache 6/5487 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Mittel in welcher Höhe stehen in den Jahren 2016 und 2017 für die Instandhaltung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Bereich der Landesstraßen zur Verfügung (bitte jahrweise und mit der jeweiligen Zahl der betreffenden Brückenbauwerke angeben)? Im Landeshaushalt stehen im Kapitel 1506 Titel 751 64 für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 26.688.400 Euro und für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 31.147.600 Euro zur Verfügung. Eine Differenzierung in Anteile für Brücken und Anteile für Straßen erfolgt, wie beim Bundeshaushalt, nicht. Erst mit den jeweiligen Jahresabschlüssen sind genaue Angaben zur Anzahl der Maßnahmen und Höhe der Ausgaben für die Instandhaltung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken möglich. 8. Mittel in welcher Höhe stehen für 2016 für die Instandhaltung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Bereich der Bundesfernstraßen zur Verfügung (bitte auch die Zahl der betreffenden Brückenbauwerke angeben)? Im Bundeshaushalt stehen im Kapitel 1201 Titel 741 32 (Bundesautobahnen) und Kapitel 1201 Titel 741 42 (Bundesstraßen) insgesamt 55.676.000 Euro zur Verfügung. Hinzu kommen im Kapitel 6002 Titel 741 31 insgesamt 8.000.000 Euro aus dem Investitionshochlauf für das Brückenertüchtigungsprogramm. Insgesamt stehen also Mittel in Höhe von 63.676.000 Euro für die Erhaltung der Bundesfernstraßen zur Verfügung. Eine Differenzierung in Anteile für Brücken und Anteile für Straßen erfolgt nicht (siehe Antworten zu den Fragen 6 und 7). Erst mit dem Jahresabschluss 2016 sind genaue Angaben zur Anzahl der betreffenden Brückenbauwerke und zur Höhe der Ausgaben für die Instandhaltung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5487 5 9. Auf welche Höhe schätzt die Landesregierung den finanziellen Gesamtbedarf für die Instandsetzung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Bereich a) der Bundesautobahnen, b) der Bundesstraßen und c) der Landesstraßen ab bzw. nach 2017? Zu 9, a), b) und c) Zur Sicherstellung des aktuellen Bauwerkszustandes wird für die Instandsetzung und den Ersatzneubau bei Brückenbauwerken von Investitionsbedarfen bei Bundesautobahnen in Höhe von 7,1 Millionen Euro pro Jahr (darin nicht enthalten sind die Investitionen für die Brücke über den Petersdorfer See und die Anschlussstelle Waren im Zuge der Bundesautobahn A 19), bei Bundesstraßen in Höhe von 11 Millionen Euro pro Jahr und bei Landesstraßen in Höhe von 6,9 Millionen Euro pro Jahr (darin nicht enthalten sind die Investitionen für die Meiningenbrücke im Zuge der Landesstraße 21 und die Hochbrücke in Wismar im Zuge des Landesstraße 12) ausgegangen.