Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5488 6. Wahlperiode 22.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Factoring und ANTWORT der Landesregierung Beim Factoring werden aus offenen Rechnungen flüssige Mittel gemacht. Der Factor, ein Kredit- bzw. Spezialinstitut, kauft die Geldforderungen (aus Dienstleistungen und/oder Warenlieferungen) eines Unternehmens (Lieferant/Kreditor) an den Auftraggeber/Forderungsschuldner (Debitor) und bezahlt sie sofort. Im Gegenzug entrichtet das Unternehmen eine prozentuale Gebühr. Factoring dient somit der kurzfristigen Umsatzfinanzierung . In letzter Zeit werden Factoring-Leistungen vermehrt auch für Handwerksbetriebe angeboten, so beispielsweise vom RKW Nordwest Factoring in Verbindung mit der TEBA Kreditbank oder auch von der VR Factorem, einem Institut der Volks- und Raiffeisenbanken. In Rheinland- Pfalz hat die Investitions- und Strukturbank (ISB) sich der Problematik bereits im Jahr 2011 angenommen: Für Mitglieder des Baugewerbeverbandes wurde ein spezielles Factoring-Modell entwickelt. Gerade bei öffentlichen Baumaßnahmen kommt es mit Blick auf die Begleichung der Schlussrechnung zu mitunter erheblichen Verzögerungen. Die Folge sind Liquiditätsengpässe bei den bauausführenden Unternehmen, die zudem in Vorleistung gegangen sind. 1. Beabsichtigt die Landesregierung, eine öffentlich-rechtlich verfasste Factoring-Gesellschaft zu gründen? a) Wenn ja, - innerhalb welchen Zeitraums soll dies geschehen? - welche Akteure sind beteiligt? b) Wenn nicht, welche Argumente sprechen gegen die Gründung einer solchen Gesellschaft? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/5488 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landesregierung beabsichtigt nicht, eine öffentlich-rechtliche Factoring-Gesellschaft zu gründen. Factoring-Gesellschaften sind - wie angeführt - in der Regel im Kreditgeschäft spezialisierte gewerbliche Unternehmen oder nicht-öffentliche Einrichtungen. Im Hinblick auf das grundsätzlich vorhandene Marktangebot und das im öffentlichen Bereich bestehende Bürgschaftsinstrumentarium , insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ist für die Landesregierung derzeit weder ein dringend begründeter noch ordnungspolitisch gerechtfertigter Bedarf für die Gründung einer öffentlich-rechtlich verfassten Factoring-Gesellschaft des Landes erkennbar. 2. Inwieweit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bereits diesbezügliche Strukturen, die in Verantwortung des Landes stehen und/oder an denen das Land beteiligt ist (bitte jeweils kurz skizzieren)? Der Landesregierung sind keine diesbezüglichen Strukturen bekannt. 3. Welche Unternehmen, die Factoring-Leistungen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern anbieten , sind der Landesregierung bekannt? Dazu liegen der Landesregierung keine näheren Informationen oder Untersuchungen vor. 4. Welche Branchen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen nach Kenntnis der Landesregierung Factoring-Leistungen am stärksten in Anspruch? Die Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 5. Welche Kritikpunkte gibt es mit Blick auf die Factoring-Praxis seitens der Unternehmen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Klagen von Unternehmen oder sonstige nähere Informationen vor.