Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/549 6. Wahlperiode 23.04.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Auszahlung der Prozesskostenhilfe an den Gerichten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zu den nachfolgenden Fragen soll im Zusammenhang Stellung genommen werden. In allen Gerichtsbarkeiten, allen Verfahrensarten und allen Instanzen werden Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht gesondert registriert, sondern im Rahmen des Hauptverfahrens geführt und bearbeitet. Das bedeutet, dass für den Prozesskostenhilfeantrag Beginn und Ende nicht statistisch erfasst werden. Mithin kann weder eine durchschnittliche noch eine maximale Verfahrensdauer errechnet werden. Dies gilt auch für die Dauer bis zu einer Kostenerstattung. Das Datum der Antragstellung ist nur in der jeweiligen Verfahrensakte enthalten. Die Buchungsdaten der Auszahlung werden in ProFiskal erfasst. Nach den bundeseinheitlichen Anordnungen über die statistischen Erhebungen in gerichtlichen Verfahren werden diese Daten statistisch nicht erfasst. Drucksache 6/549 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viel Zeit vergeht an den Amtsgerichten von der Beantragung von Prozesskostenhilfe bis zum Prozesskostenhilfebeschluss? a) Wie lange dauert es durchschnittlich? b) Wie lange dauert es maximal? c) Wie lange dauert es anschließend bis zur Kostenerstattung? 2. Wie viel Zeit vergeht an den Landgerichten von der Beantragung von Prozesskostenhilfe bis zum Prozesskostenhilfebeschluss? a) Wie lange dauert es durchschnittlich? b) Wie lange dauert es maximal? c) Wie lange dauert es anschließend bis zur Kostenerstattung? 3.. Wie viel Zeit vergeht an den Arbeitsgerichten von der Beantragung von Prozesskostenhilfe bis zum Prozesskostenhilfebeschluss? a) Wie lange dauert es durchschnittlich? b) Wie lange dauert es maximal? c) Wie lange dauert es anschließend bis zur Kostenerstattung? 4. Wie viel Zeit vergeht an den Verwaltungsgerichten von der Beantragung von Prozesskostenhilfe bis zum Prozesskostenhilfebeschluss? a) Wie lange dauert es durchschnittlich? b) Wie lange dauert es maximal? c) Wie lange dauert es anschließend bis zur Kostenerstattung? 5. Wie viel Zeit vergeht an den Sozialgerichten von der Beantragung von Prozesskostenhilfe bis zum Prozesskostenhilfebeschluss? a) Wie lange dauert es durchschnittlich? b) Wie lange dauert es maximal? c) Wie lange dauert es anschließend bis zur Kostenerstattung? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Den beteiligten Gerichten liegen keine auswertbaren Daten vor.